Beiträge von Banane

    Tägliche Ruhestörung durch Bohrlärm mußt Du nicht hinnehmen. Lärm macht krank, das unterschätzen die meisten Menschen,
    leider. Ich bin VM und litt unsäglich durch Lärm von Mietern. Reden und Bitten nützte nichts, also griff ich zur Selbsthilfe, ich drehte
    den Spieß um und machte ebenfalls Krach, und zwar wenn ich annehmen konnte, daß Herrschaften schlafen.

    Ist zwar, wie Du sagst, nicht die feine Art, aber es hat gewirkt. Es war ab sofort Ruhe im Bau.
    Übrigens, Lärm/Ruhestörung gehört sehr wohl zum Mietrecht.

    Hallo.

    Wir wohnen im Mehrfamilienhaus, Vermieterin wohnt im Erdgeschoss, es gibt drei Mietparteien im Haus.

    Die Vermieterin hat große Angst, dass im Haus eingebrochen werden könnte. Deswegen möchte sie, dass alle über eine Magnet-Tafel im Hausflur immer kennzeichnen, wer im Haus gerade anwesend oder abwesend ist. Dazu sind alle Mieter aufgefordert, die Haustür immer dann abzuschließen, wenn man das das Haus als Letzter verlässt (das Haus also leer zurückbleibt).

    Ich finde das übertrieben. Nicht nur, dass ich mich dadurch kontrolliert fühle, ich habe auch keine große Lust, daran jedes Mal denken zu müssen.

    Es gibt nur ein Treppenhaus und eine stabile Ausgangstür, und keine anderen Ausgänge.

    Was ist Eure Meinung dazu? Muss ich da mitmachen?
    Danke
    Penny

    Ist eine Zumutung von Deiner Vermieterin. Wenn sie Angst hat vor Einbruch muß sie sich anderweitig sichern. Übrigens, auch in
    verschlossene Häuser wird eingebrochen, es gibt, so meine ich, auch Fenster im Haus. Müßt ihr da die Rolläden zumachen wenn
    ihr das Haus verläßt?

    Unzulässige Pauschalisierung.
    Es gibt keinen Paragraphen, der das Werfen von fremden Eigentum aus dem 5. Stock verbietet.

    Wenn ich die Erlaubnis des Eigentümers der Gegenstände habe, kann ich die sogar aus dem 10 Stock werfen. Ich muss nur sicherstellen, dass kein anderer zu Schaden kommt.

    Beispiel: Dachdecker: Die Werfen ständig fremdes Eigentum (Dachschindeln des Hauseigentümers) vom Dach runter in den Container. Nix strafbar.

    Der Fragesteller weiß nicht, ob die Gegenstände ohne Erlaubnis des Eigentümers der Gegenstände runtergeworfen wurden. Er vermutet nur.

    Wenn diese Arbeiten abgesichert und erlaubt sind, ist es weder eine Straftat noch gefährlich. Ich ging vom Gegenteil aus. (hat sich so
    vom TE gelesen.)

    Wäre es vielleicht möglich meine Frage zu beantworten? Es geht mir hier nicht um die Duldungspflicht, und auch nicht, dass ich mich in etwas einmischen will. Also nochmal: Dürfen Bauarbeiter fremdes Eigentum einfach aus dem 5. Stock auf die Straße werfen?
    Wäre schön wenn jetzt bei der Frage geblieben werden könnte..

    Das ist strafbar, nicht nur weil es fremdes Eigentum ist, auch gefährlich. Aber das weißt Du auch sicher selbst.

    Zum Bordstein: hier wird lediglich mit Beton aufgefüllt, d.h. der Übergang von Strasse auf Stellplatz entsprechend. Da müßten einige
    mal ihr Hirn einschalten.

    Mit dem Bad/Dusche ebenfalls. Wie kommt man eigentlich zu einem schiefen Boden? Das ist kurz und bündig Pfusch. Ich kann Dir nur
    raten, dem nicht zuzustimmen, es gibt sicher Folgeschäden. Laß Dich evtl.vom Anwalt beraten, Du bekommst sicher PKH und Beratungsgebühr bezahlt.

    Wäre ich Vermieter, würde ich darauf bestehen, dass der Schaden behoben wird. Und zwar jetzt und nicht irgendwann.
    Und das schöne daran: Der Mieter hat eine Duldungspflicht, d. h. er muss die Reparatur dulden.

    Abwägen und Kompromisse schließen (ist mein Ding) Ein Mieter brannte ein großes Loch in den Teppich, 3 Tage nach Einzug. Er meldete mir den Schaden unverzüglich. Es kam von seiner Versicherung ein Gutachter - oder ähnlich -. Der Schaden wird behoben. Nun bat mich der Mieter, doch den Schaden nach Auszug zu beheben, denn wohin mit seinen Möbeln während der Renovierung. Genehmigt, alles paletti.

    Verstehe ich es richtig, im Lagerraum befindet sich das Bett, Kleiderschrank etc. In diesem Fall müßte alles im Raum befindliche gut mit
    Planen/Folien abgedeckt werden um Verschmutzungen zu vermeiden. Das ist der normale Weg.
    Für welche Kosten wollen Sie nicht aufkommen? Putzen nach getaner Renovierung werden Sie doch wohl selbst, oder?
    Sonst wählen Sie; Krieg oder Frieden.

    wei die Mieter rechte gestärkt wurden.

    Einfach mal dem Vermieter ein klare Ansage machen, das dürfte schon reichen. Z.B. "kommen mit Kollegen Sergej vorbei" oÄ.

    Hast Du wenigstens mal die Hauptschule besucht?

    mxyptlk,
    weiss und weiss sind himmelweite Unterschiede. Afaik gibt es nach RAL ~600 verschiedene Weisstöne.
    Da Du ja nun schon einmal angefangen hast, würde ich meinem Gegner jedweden Wind aus den Segeln nehmen und die kpl. Wohnung weiss streichen. Spart Nerven und Prozesskosten.

    Schön, daß einer mal darauf hinweist, dass weiß nicht gleich weiß ist. Ich würde Dir ebenfalls empfehlen, in diesem Fall alles zu streichen.

    Ist mir schon klar, dass hier keiner eine konkrete Aussage treffen kann.
    Ich suche doch auch nur nach Erfahrungsberichten von Betroffenen, die versucht haben, gegen die unsinnige (zumindest was die Kosten angeht) Sanierung vorzugehen und Ideen, wie eine weitere Vorgehensweise aussehen könnte.

    Ich kenne das EnEG, demnach wäre mein Krupp-Heizkessel nach 30 Jahren fällig gewesen. Mein Schorni meinte aber, solange die Abgas
    werte stimmen müsse er keine Meldung an das Landratsamt machen, der Kessel muß nicht zwangsläufig ausgetauscht werden. Das war
    vor 4 Jahren, inzwischen wurde auf Gas umgestellt. Ich wohne in Bad-Württ., ist es vielleicht gebietsweise unterschiedlich? Wahrscheinlich nicht.

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