Beiträge von Banane

    Guten Morgen,

    wollte auch kein "Gutachten" sondern einfach nur wissen ob sich jemand damit auskennt und wie man Asbest erkennen könnte da ich mich damit absolut nicht auskenne. Mir ist durchaus klar, dass keine Ferndiagnose möglich ist ;)
    @ Berny: Brüchige Stellen gibt es keine und die Wände beben auch nie.

    Meine Fensterbänke sind eher hell-beige, nicht grau. Neue Fenster sind auch drin und allgemein wurde die Wohnung ja vor einigen Jahren saniert.
    Denke da muss ich mir dann wirklich keine Sorgen machen.

    Viele Grüße

    Asbest wird nur freigesetzt, wenn er bearbeitet wird.

    Hallo,

    wir haben für Mieter diese Anleitung geschrieben: http://www.vermieter-bewertung.net/blog/2015/11/0…ritt-anleitung/

    Passt diese inhaltlich? Hab ich was übersehen? Was sollten wir noch ergänzen, damit man als Mieter dies anwenden könnte?

    Tausend Dank für jegliches Feedback!


    ..für Mieter geschrieben. Diese bedauernswerte Gesellschaftsschicht muß/soll vom Staat noch viel mehr geschützt
    werden. Ganz besondeers bei Mietrückstand nicht lange streiten, schenken heißt die Devise. Wer nicht zahlen kann ist arm, und den Armen muß geholfen werden.

    darum geht es den Vermieter nicht. Der Vermieter möchte keine Mindestmietdauer, sondern erstmal eine Maximalmietdauer.


    Der Vermieter möchte ich das Mietrecht aushebeln. Das geht meiner Meinung nach nicht. Der Mieterbund wird ihm das sicherlich auch sagen, dass seine Befristung nicht wirksam ist. Ihr als Mieter könnt dahingehend alles unterschreiben, was der Vermieter verlangt. Verstoßen die vertraglichen Vereinbarungen gegen das Gesetz, so wie es hier gegeben ist, ersetzen die gesetzlichen Regelungen die vertraglichen Regelungen, sodann hättet ihr einen unbefristeten Mietvertrag, der nur nach den gesetzl. Regelungen gekündigt werden kann.

    Genau so sehe ich das auch.

    Z.B. der Mieter zieht aus und bei der Wohnungsabnahme wird festgestellt, die Duchwand ist kaputt. Ich meine, hier ist der Mieter in der
    Beweispflicht, daß er den Schaden nicht verursacht hat und nicht der Vermieter.

    richtig oder Falsch?

    Mein Ratschlag wäre, sich nicht zu wundern, wenn du deine Kaution auch erst zum spätmöglichsten Zeitpunkt zurück bekommst.

    Sobald feststeht, daß nach Auszug des Mieters keine Forderungen bestehen, muß die Kaution zurückgezahlt werden, spätestens nach 6 Monaten.
    Zum Aufbau des Immunsystems eines Säuglings ist übertriebene Hygiene schädlicher als gelegentliche Mietinteressenten.

    Ich habe mir eben die Bilder angesehen, hier sieht man 2 schwarze kreisrunde Plaketten mit roten Punkten in der Mitte, die möglicherweise für Funkablesung geeignet sind. Ein Verdunstungsröhrchen gibt es definitiv nicht. So gesehen ist es dem Verbraucher gar nicht möglich einen Verbrauch selber abzulesen oder zu kontrollieren. Man muß eben einfach glauben was einem berechnet wird. Schon komisch.

    Auf Deine spitzen Bermerkungen zurückzukommen. Mein Beitrag war eindeutig so zu vertehen: schon komisch, daß man einfach glauben sollte, was einem berechnet wird.
    Dir geht es vielfach darum User zu kritisieren um Deine Klugheit besser ins Licht zu setzen. Hast Du das Nötig?

    Also schon einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Ich werde nun am Freitag mal mit einer Wärmebildkamera schauen wo eventulle Brücken sind.

    Zu der Sache Nachtabsenkung: Wie würdet ihr vorgehen ?? Wenn ich unter der Woche nicht da bin hab ich die 17 ° eingestellt und ab Donnerstag gegen 10 Uhr fährt die Heizung auf 20 ° ist das so in Ordung oder sollte ich sie einfach auf 19 ° immer durchlassen lassen ??? Ist halt meine erste Wohnung und dann auch noch mit Fußbodenheizung .

    Empfehlenswert wäre, die Heizung nicht zu viel abzusenken, da die Aufheizung zu enormen Mehrverbrauch führt. Ich lasse meine Heizkörper grundsätzlich -Tag und Nacht- auf handwarm. Habe so immer eine warme Bude und geringen Verbrauch.

    Wichtig! Lüften nicht vergessen, sauerstoffarme Luft erwärmt sich schlecht.

    Also nur Ausbessern? Sprich, er bezahlt nur die Aufarbeitung der Leiste und streichen der Leiste? Den Rest Zahl ich?
    Danke AJ1900 ��

    Ich denke, es wurde Laminat verlegt und dazu passend eine Holz/Imitat- Leiste. Warum sollte man diese streichen, und warum sollte
    eine niedrigere Leiste angebracht werden? So war doch die Leiste bei Deinem Einzug und so muß es Dir der VM zur Verfügung stellen.
    Verbesserungen wirst Du selber berappen müssen, es ei denn, es gibt eine andere Vereinbarung.

    Ich habe mir eben die Bilder angesehen, hier sieht man 2 schwarze kreisrunde Plaketten mit roten Punkten in der Mitte, die möglicherweise für Funkablesung geeignet sind. Ein Verdunstungsröhrchen gibt es definitiv nicht. So gesehen ist es dem Verbraucher gar nicht möglich einen Verbrauch selber abzulesen oder zu kontrollieren. Man muß eben einfach glauben was einem berechnet wird. Schon komisch.

    ..wenn der Mieter das verlangt. Du meinst sicher Vermieter. Anrecht auf die gleiche Wohnung wohl nicht, aber eine angemessene Wohnung. Ich würde Dir raten, lasse Dir sämtliche Unkosten vom Vermieter ersetzen, schriftlich zusagen, und hau ab, um unnötigen Stres und Kosten aus dem Wege zu gehen.
    Letztendlich wirst Du ja so oder so rausgegangen.

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