Beiträge von Banane

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    ..wollte ich einen höherwertigen Herd haben und habe mich dann mit dem Vermieter geeinigt, einen Teil der Kosten für die Holzabdeckung zu übernehmen. Alles mündlich.

    Welchen Teil wolltest Du übernehmen? Lt. VM sind das € 800,00. Lass dir die Rechnung über die Holzabdeckung zeigen, sollte die über € 800,00 lauten ist die Forderung vom VM schon mal falsch.
    Es wurde ja mündlich von einem Teilbetrag gesprochen.

    Zitat

    Ich wollte den alten Fliesenspiegel auch nicht mehr....

    Und das vermutlich auf Kosten des Vermieters.

    Zitat

    ..bekam ich einen Umschlag vom Vermieter mit der BKA und einem Schreiben er würde die Summe über knapp 800 € einbehalten und damit die Rückwand bezahlen.

    "Einbehalten" besagt, dass Du ein Guthaben aus der BKA. hast. Ob die € 800,00 rechtens sind ist fraglich. s.oben.

    Haben bisher kein Mietvertrag sondern nur son n Infomappe wo drin steht 4 Jahre

    Wahrscheinlich 4 Jahre beidseitiger Kündigungsverzicht. Da kann möglicherweise nur eine berechtigte fristlose Küdigung helfen, d.h. wenn sich der M.schwerwiegende Verfehlungen leistet oder umgekehrt. Grob gesagt, Du nennst den VM ( beweisbar) einen Betrüger kann er Dir fristlos kündigen mit allen Folgen. Gilt auch umgekehrt.

    Könnte der Mieter anhand Kontoauszügen nicht sehen das die Miete nicht abgebucht wurde und sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen um zu klären warum nicht? Mal von evtl. Rückbuchung mangels ausreichender Deckung abgesehen.

    .

    Ich meine der M. müßte in diesem Fall nicht tätig werden, er könnte, ja.

    Zitat

    Auch wenn ihr vereinbart habt das der Vermieter die laufenen Mietzahlungen per Lastschrift einziehen darf, entbindt Euch das nicht von Eurer Pflicht dafür zu sorgen das die miete vollständig und Pünktlich auf dem Konto des Vermietes oder in seiner Brieftasche ist.

    Könnte sich der Mieter nicht rausreden, er habe ja die Lastschrift zum Einzug der Miete erteilt?

    okay mit der Kautionsversicherung ist falsch formuliert. Er wurde telefonisch gefragt, ob dies in Ordnung ist und hat dann später die Dokumente per Post bekommen. Diese sind dem Vermieter nach aber nicht angekommen.

    Dann gilt #2 von Mainschwimmer

    Hallo, Mainschwimmer

    da pflichte ich Dir bei. Das von mir zitierte Urteil ist ja nur ein Anhaltspunkt. Es ist durchaus möglich, dass am gleichen AG 2 Richter in ähnlicher Sache verschiedene Urteile fällen. Wie gesagt, nur Anhaltspunkt. Im Übrigen können wir hier in einem Forum keine rechtsgültigen Auskünfte geben. Das weiß jeder Fragesteller.
    Mein Hinweis auf die Suchmaschine "Mietminderung" hast Du wahrscheinlich überlesen.

    Und da haben wir schon so einen "Tipp" von einem Laien.

    1. Urteile von AGs sind nichts Wert.

    2. Erwecken diese Kurfassungen der Urteile immer den Eindruck man können pauschal die Miete des ganzen Monats mindern.

    3. Wie schon geschrieben, sind es Einzelfallentscheidungen und nicht allgemein gültig.

    Irrtum. "Tipp" nicht von mir, einem Laien, sondern vom AG Hamburg-Altona und AG Köln.

    1.Warum Urteile von AGs keinen Wert haben sollen entzieht sich meiner Kenntnis.
    2. Ist immer so zu verstehen, dass zB. 3 % der Monatsmiete zu kürzen ist. Von der ganzen
    Monatsmiete ist keine Rede.
    3. Es sind Einzelfallentscheidungen, was anderen behauptet niemand.

    Und weil es so ist habe ich auf die Suchmaschine "Mietminerung" hingewiesen.

    Anitari, Dein blödes Getue wundert mich, nicht die dumme Äußerung von Kolinum.

    ok! noch mal anders!

    ich zahle miete für den Stellplatz, defakto ist er vorrübergehend, als sei Eigentum anzusehen.
    besteht eine gesetzesgrundlage, wie ich zu parken habe! ich denke doch mal nicht.

    Ein PKW-Parkplatz ist i.d.R. so groß,- auch Außenspiegel mit einberechnet- dass ein Auto geparkt werden kann,
    ohne den Nachbarparker zu stören.

    Im 1€-Shop gibt's für 1€ ausreichend Dichtband für eine Tür.

    Ich nehme mal an bei besagter Tür zieht es unten durch. Die Tür ist möglicherweise etwas zu kurz. Hierfür gibt es auch Abhilfe beim Baumarkt, z.B. eine Schiene mit borstenartigen Fransen, dichtet tatellos.

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