Zitat..wollte ich einen höherwertigen Herd haben und habe mich dann mit dem Vermieter geeinigt, einen Teil der Kosten für die Holzabdeckung zu übernehmen. Alles mündlich.
Welchen Teil wolltest Du übernehmen? Lt. VM sind das € 800,00. Lass dir die Rechnung über die Holzabdeckung zeigen, sollte die über € 800,00 lauten ist die Forderung vom VM schon mal falsch.
Es wurde ja mündlich von einem Teilbetrag gesprochen.
ZitatIch wollte den alten Fliesenspiegel auch nicht mehr....
Und das vermutlich auf Kosten des Vermieters.
Zitat..bekam ich einen Umschlag vom Vermieter mit der BKA und einem Schreiben er würde die Summe über knapp 800 € einbehalten und damit die Rückwand bezahlen.
"Einbehalten" besagt, dass Du ein Guthaben aus der BKA. hast. Ob die € 800,00 rechtens sind ist fraglich. s.oben.