Beiträge von Banane
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Hallo,
danke für den Link, es geht aber nicht ums Brauch- und Schmutzwasser sondern um das Niederschlagswasser.
Niederschlagswasser, noch deutlicher Regenwasser, wird nach der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet,d.h. das Wasser, welches durch die Fallrohre in die Kanalisation einfliesst. Das kann der VM durchaus nach qm mit den NK abrechnen.
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Hallo, Meierch,
sofern Deine Angaben beweisbar sind, kannst Du die Miete für einen halben Monat einbehalten.
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Rüchtüch, abwarten und Tee trinken...:o
..und sich nebenbei um eine andere Bleibe umsehen. Diese Kündigung ist meines Erachtens so nicht gültig.
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Hallo, Stibizi,
Es ist nun mal so, jeder sieht das Recht auf seiner Seite. Die wirklichen Profitöre eines Rechtsstreits sind die Anwälte, egal wie die Sache ausgeht. Meistens wird noch ein Vergleich ausgehandelt, da zahlt man noch Vergleichsgebühr. Wenn Du die Kosten/Unkosten zum Schluß addierst mußt Du froh sein, wenn die ganze Sache nicht mehr als €350,00 gekostet hat.
Die sichere Variante ist demnach die € 350,00 zahlen und abhaken.Andrerseits mußt Du nicht alles glauben was Dir der Gegenanwalt so schreibt.....
Sollten Deine Angaben beweisbar sein, hättest Du vielleicht auch eine Chance die € 350,00 zurück zu streiten, aber nur mit Anwalt.
Überlege Dir gut was Du tun wirst, was Dir die Sache wert ist. -
Zitat
Im Mietvertrag stehen nur Betriebskosten- 50Euro. Also Müll etc. Dafür habe ich auch noch nie eine Abrechnung erhalten.
Nach diesen Angaben sind Deine BK eine Pauschale von Euro 50,00 und bedürfen keiner Abrechnung. Nachdem Du aber andrerseits angibst mit dem Versorger selbst abzurechnen kann ich mir eine derartige Pauschale nicht erklären.
Wahrscheinlich stimmen Deine Angaben nicht. -
Hallo sleeptri,
M.E. kannst du die Hausverwaltung wenn überhaupt nur dann haftbar machen,
wenn beim Einzug / Schlüsselübergabe der Notfallschlüssel getestet wurde und somit sichergestellt war,
das dieser Notfallschlüssel auch zur richtigen Wohnung gehört.VG Syker
Im MV steht es sei ein Notfallschlüssel für die Wohnung vorhanden und darauf wird man sich doch berufen und verlassen können. Ich möchte den M. kennen, der alle möglichen und unmöglichen Einrichtungen vor Einzug testet.
Ob in diesem Fall nicht doch die HV herangezogen werden kann? -
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Zitat
Vor einem Monat kaufte ich eine neue Waschmaschine und stellte fest, dass die Alte nicht einfach zu entfernen ist, da das Laminat bis an das Gerät ran verlegt wurde
Das Laminat in diesem Bereich kann man leicht entfernen, weil es der Endbereich der Verlegung ist, denke ich mal. Also kein Problem...
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anonym2 und banane:
Miete weiterzahlen für einen beendeten Mietvertrag ist nicht möglich.Sollte der M. den Zutritt zur Wohnung zwecks Besichtigung von Nachmietern vereitelt haben, wäre er dem VM für Mietausfall-Entschädigung haftbar. Der VM müßte natürlich den nötigen Nachweis führen. Denke ich mal.
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Kommt es nicht immer auf evtl. Vereinbarungen an?
Grundsätzlich war Neospin sich darüber im Klaren, dass ein Neubau Restfeuchte hat und er Mehrkosten haben wird. Das ist heutzutage auch gängiges Wissen. Daher wird es einem Mieter schwer fallen, die Mehrkosten nicht zu bezahlen.
Gruß
H HMan kann es auch so betrachten. Mich würde interessieren wie dazu ein Richter entscheiden würde.
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Ich bin der Meinung, dass ein M. nicht verpflichtet ist auf seine Kosten eine Wohnung auszutrocknen. Es kommt zudem auf evtl. Vereinarungen an.
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Es wäre schon merkwürdig, wenn ein VM/Hausverwaltung die Besichtigungstermine von Wohnungsinteressenten nicht rechtzeitig ankündigen würden. Nur wenn dies tatsächlich der Fall wäre, könnte man Dich für einen Mietausfall nicht belangen.
Sollte jedoch nachweisbar ein Schreiben bezüglich der Besichtigungstermine an Dich ergangen sein und Du die Besichtigung vereitelt hast zahlst Du weiter Miete. -
Wie Du schreibst hast Du mit dem Stiefvater keinen MV und bist demnach auch weder Miete noch NK schuldig. So sehe ich es nach Deiner kurzen Schilderung.
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Völlig einsam nicht. Man fragt sich halt nur, wie man solche Aussagen plausibel nachweisen will, wenn Sie nicht schriftlich fixiert wurden? Das der Mitarbeiter sich wohl bestimmt an nichts erinnern kann, dazu muß man kein Prophet sein, denke ich mal?
Ich denke auch mal so.
Es ist sicher ärgerlich nun einen Kinderspielplatz vor der Nase zu haben, aber wenn Dir so viel daran gelegen hat, eine ruhige Wohnung zu beziehen, hättest Du das schriftlich fixieren sollen/müssen. -
Kein Wunder, dass junge Menschen so große Probleme haben Wohnungen zu finden. Viele Vermieter nehmen niemanden, der seine erste Wohnung bezieht. Aber jeder wie er meint.
Gruß
H HDa kann ich Dir nur beipflichten. Die Unkenntnis/Unvermögen der jungen Leute in Bezug auf Wohnung geht vielfach zu Lasten des Vermieters.
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Der Spielplatz ist vor unserem Schlafzimmer. Ist anzunehmen, dass des nachts keine Kinder auf dem Spielplatz sind. Tagsüber mußt du Kinderlärm -im erträglichen Maße- dulden.
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Die Heizkostenverordnung ist das Maß aller Dinge, quasi ein Gesetz. In diesem Gesetz ist festgelegt, ob 50/50 oder 30/70 abgerechnet werden. Und prüfen, ob die Kriterien für die eine oder andere Berechnung erfüllt sind, kannst du nur vor Ort. Deshalb auch mein Rat mit der Mitgliedschaft beim Mieterverein.
Nur zur Vervollständigung: Ich rechne seit vielen Jahren zu 60/40 ab, ist durchaus korrekt.
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