Beiträge von Banane

    Wenn der VM nicht ganz blöd ist und sich etwas auskennt,
    wüsste er das so ein Schreiben das Papier nicht wert wäre auf dem es steht.

    VG Syker

    Eine Individualvereinbarung in dieser Form wäre durchaus rechtens.

    Gebt doch dem VM die schriftliche Bestätigung, dass ihr bei Auszug den Bodenbelag der Wohnung erneuert und auch sonstige Schäden, verursacht durch Tiere, auf eigene Rechnung beheben lässt. Was sollte der VM da noch gegen eine Katzenhaltung einzuwenden haben.?

    Ich habe auch nicht behauptet der Preis X aus der Rechnung des Versorgers mal Einzelzähler der richtige ist.

    Du schreibst aber das der VM recht willkürlich Preis Y mal Einzelzähler verlangen dürfte.
    Das ist eben nicht der Fall, genauso wie du niemals ein EVU bist und dem M Wasser lieferst

    Kann mich nicht erinnern das geschrieben zu haben. Hast vielleicht was falsch verstanden, oder wurde von mir nicht exakt genug beschrieben.

    Hallo zusammen

    Das wäre so wir ihr ( Banane und Mainschwimmer) es schreibt vollständig gegen die BetrKV.
    und somit völlig falsch!

    VG Syker

    Mein Wasserversorger (Stadt) liefert mir für mein Haus das Wasser, dazu den Hauptzähler. Ich als VM liefere an meine M. das Wasser weiter und darf alle damit anfallenden Unkosten -wie gemietete WZ, Wasserverlust bis zu 20% etc- an meine Mieter weitergeben, sofern im MV vereinbart, und das ist nicht exakt der Wasserpreis den mir die Stadt berechnet.

    Natürlich kann der Vermieter den Wasserpreis "heraufsetzen", in dem er für die gelieferte Menge einen höheren Preis veranschlagt, damit er die Differenz nicht zu zahlen hat. Und so lange kein aufmerksamer Mieter aufmerksam wird, klappt das auch.

    Davon gehe ich auch aus.

    Ist dir nicht aufgefallen, dass der TE die Zahlen vertauscht haben muss? Wenn die Einzeluhren zusammen mehr als die Hauptuhr angezeigt hätten, müsste der Vermieter doch nicht den Wasserpreis heraufsetzen, um kein Minus zu machen, oder?

    Hier muß man Fuchs und Has in einem sein.

    Hallo zusammen,

    Davon das die Übergabe am 04.10.2016 stattfindet,
    würde ich ausgehen, da dies der gängigen Rechtsprechung entspricht.

    Aber für die ersten drei Tage fällt dann natürlich auch keine Miete an.

    VG Syker

    Dass keine Miete anfällt für die ersten drei Tage zu erwähnen ist müßig. Wäre ja noch schöner auch dafür noch Miete zu bezahlen. Ich meine, der MV hätte eben am 4.10.16 datiert werden müssen, wenn der Einzug am 1.10. nicht möglich ist. So hätte sich der M. darauf einstellen können; aber einfach der Hinweis "keiner will am Samstag oder Feiertag arbeiten" ist meiner Meinung nicht möglich. Möbelpacker sind ja nicht die Einzigen, die samstags etc. auf Achse sind, oder?

    Durch Kinder bemalte Wände hat der Mieter zu renovieren, und zwar fachmännisch. Das würde bedeuten den ganzen Raum zu streichen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein fleckenweises Darübermalen nur ansatzweise fachmännisch aussieht. Bekanntlich gibt es kaum Wandfarben die 100%ig gleich wären, man wird stets den Ansatz einer anderen Farbe sehen.
    Dies hat auch nichts mit der Mietzeit zu tun. Selbst bei kürzerer Mietzeit als 1,5 Jahren müßte in diesem Fall das Zimmer renoviert werden. Meine Meinung.

    Normalerweise ist für Gartenwasser eine Wasseruhr vorhanden, wenn nicht, geht der Wasserverbrauch natürlich über den Hauptzähler, dessen Kosten werden logischerweise auf alle umgelegt. Die unberechtigte Wässerung des Gartens gehört, wie schon erwähnt, unterbunden. Es gibt in jedem Baumarkt entsprechende Vorrichtungen um den Wasserhahn zu sperren.

    Tut mir leid dich enttäuschen zu müssen aber diese Antwort habe ich gelesen!
    Dennoch wollte ich auf die Antwort des Users antworten!
    Und bitte nächste mal etwas vorsichtig mit Behauptungen, denn es sind eben nur Behauptungen.

    Danke an die User, die sich Zeit für eine Antwort genommen haben!

    ..nur Behauptungen? Du meinst sicher Vermutungen

    Wie verhält sich das wenn ich geraucht hab in der Wohnung?

    Das kommt drauf an. Es gibt hierzu ein Urteil (LG Hannover, Urteil v.29.2.16, Az 12 S 9/13)

    Ich gebe es verrkürzt.

    Schadensersatzansprüche wegen exzessiven Rauchens eines Mieters.

    ..u.a. "Übermäßiges Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus. Ein Mieter ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Zustand der Mieträume sich durch das Rauchen verschlechtert hat.

    Im entschiedenen Rechtsstreit war das exzessive Rauchen des Mieters nach Ansicht des Gerichts nicht als sozialadäquates Verhalten und Ausdruck einer freien Lebensgestaltung akzeptabel. Denn die Verschlechterungen der Mietwohnung konnten nicht mehr durch übliche Schönheitsreparaturen i.S.d.§ 28 Abs. 4 Satz 3 II.BV beseitigt werden, sondern es waren zusätzliche Instandsetzungsarbeiten erforderlich"

    Aber mal Vorsicht. Bei diesen hohen Temperaturen sollten die Kellerfenster geschlossen bleiben. Das sollten Sie erst mal prüfen.
    Einen Gutachter können Sie erst mal auf Ihre Kosten bestellen. Ob das gewünschte Ergebnis eintritt, ist Lottospiel.
    Von einer Mietminderung geht die Feuchtigkeit auch nicht weg.

    Kellerfenster schließen bei solch hoher Außentemperatur, das unteerschätzen die meisten Mieter, weil hierfür die Zusammenhänge nicht verstanden werden.
    Kellerwände sind kalt, die hereinströmende warme/ bis heiße Luft erzeugt Kondenswasser, weshalb viele Keller dann feucht sind.

    Zum einen, wertvolle Gegenstände nicht im Keller lagern, diese wären von keiner Versicherung abgedeckt, zum anderen eine ganz simple Vorrichtung gegen Feuchtigkeit im Keller: Man nehme ein etwas größeres Gefäß, fülle es mit Streusalz (das für Eisbeseitigung im Winter), stelle es für längere Zeit in den Keller. Salz zieht Wasser an und man kann genau beobachten wie nass das Salz nach kurzer Zeit ist. Probieren geht über studieren!

    Ein gravierender Unterschied ist hier die Kostenfrage, wenn es Schäden durch den Hund gibt. Der VM wird den Schaden seines Hundes selbst finanzieren, umgekehrt ist es vielfach sehr schwierig, da heißt es gerne "das war mein Hund nicht.."

    Aber nur wenn im Mietvertag nichts anderes vereinbart ist. Und da im Mietvertrag nach Personen abgerechnet wird, ist auch so abzurechnen.

    Da hast Du recht, so wie vereinbart im MV wird abgerechnet. Der VM hätte auch nach qm abrechnen können von Anfang an und dies im MV so vereinbaren müssen.

    Hallo Banane,

    Berny meint sicher warum du sagst:
    Die WHG is so gut wie vergeben,
    und nicht ich habe mich für einen anderen Interessenten entschieden.

    Ersteres lässt da noch Resthoffnung zu und du musst ggf. Rückfragen in Kauf nehmen.


    Ist eigentlich Banane = Nanne ???

    VG Syker

    Banane ist Banane!

    "Die WHG ist so gut wie vergeben" ist bewußt so formuliert. Es könnte durch weitere Inserate so dargestellt werden, dass es eben nur "so gut wie" war.

    Du meinst den Mietinteressenten...:)

    Guenni meint schon das gute Verhältnis zu ihren im Haus wohnenden Mietern, denn wenn diese keinen Rumäne, Roma oder Sinti im Haus haben wollen gibt es evtl. Zoff.

    Eine Ablehnung eines Mietinteressenten muß ein VM nicht begründen. Es genügt z.B.: die Wohnung ist so gut wie vergeben!

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