Habe mich nun in folgendes eingelesen: Tierhaltung in der Wohnung (Mieterlexikon)
Der Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung.
In diesem Fall darf der Mieter übliche Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel halten.
Der Mietvertrag verbietet die Tierhaltung.
Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, gilt das auch. ...
Enthält der Mietvertrag aber das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung, ist diese Vereinbarung unwirksam....
Bei dieser unwirksamen Klausel darf der Vermieter eine Hundehaltung nur dann verbbieten , wenn er konkrete Störungen durch das Haustier nachweist.
Wenn der Mietvertrag die Zustimmung des Vermieters verlangt.
Steht im MV "Für jede Tierhaltung bedarf es der Zustimmung des Vermieters", steht es dem VM grundsätzlich frei, ob er die Tierhaltung duldet oder nicht (OLG Hamm RE WuM 81,53)
Allerdings besagt diese Klausel auch, dass der Vermieter über die Zulässigkeit einer Tierhaltung nicht generell, sondern im Einzelfall entscheiden wird. Der M. kann deshalb davon ausgehen, dass der VM seine Zustimmung erteilt, falls nicht gewichtige Gründe im Wege stehen (LG Hamburg WuM 98, 378)
Einigkeit bedeutet das auch nicht, jeder sagt was anderen.