Beiträge von Banane

    Weil er verlangt jetzt bei einem leichten Kratzer in der Türe vom Wohnzimmer (diese ist ca. 10 Jahre alt) das wir diese abschleifen und neu lackieren oder er tauscht Sie aus, das selbe mit einer kleinen Absplitterung der Fliese im Bad auf ca 2m höhe! Darf er das?

    Schäden, die von Dir verursacht werden/wurden, hast Du zu ersetzen, ohne wenn und aber.

    Du wartest also auf eine Verwarnung vom VM um die Hundehaare im Treppenhaus zu entfernen. Ich würde Dir empfehlen die Haare ganz simpel zu entfernen, fertig. Es ist ja "dein geliebter Hund", und soviel Tierliebe muß einfach vorhanden sein, dass man auch den Schmutz -hier Haare- des Hundes entfernt.

    Dann soll die Vermieterin mal einen Sachverständigen kommen lassen, ob vom blosen Gebrauch des Einsteckens eine schuldhafte Beschädigung vorliegt.
    Sie werden sehen, wie sie da klein wird. Man kanns ja mal versuchen, den Mieter alles Möglich anzudrehen.

    Auch umgekehrt. Man kann immer behaupten: "das war ja schon bei Einzug". Meine Meinung, wenn der Föhn defekt war gibt es Kurzschluß. Zur Kontrolle den Föhn in eine andere Steckdose einstecken, dann wird man sehen woher der Kurzschluss kommt.

    Verdeckte Schäden, also solche die bei der Übergabe nicht zu erkennen waren, kann der Vermieter bis 6 Monate nach Mietende bzw. Rückgabe der Wohnung geltend machen.

    Ob das so richtig ist? 6 Monate kann sich der VM zeit lassen mit der Auszahlung der Kaution, sollten Schäden festgestellt worden sein bei Auszug. Für verdeckte Schäden würde ich ihm keine 6 Monate zugestehen die zu erkennen.

    Müssen muß er nicht.

    Nur wenn der Mieter evtl. Ansprüche, z. B. Erstattung einer Gutschrift oder der kompletten Vorauszahlungen eines Abrechnungszeitraumes, geltend machen will muß er das schon.

    Rückzahlungen evtl.Ansprüche kann der M. nach Ablauf der Abrechnungsfrist, mit oder ohne Aufforderung, denke ich. Die Aufforderung ist kein muß, wäre aber sinnvoll.

    Auffordern muß man den Vermieter schon noch die überfällige Abrechnung zu erstellen. Erst wenn er dem nicht nachkommt kann man die Vorauszahlungen zurückfordern.

    Bislang war ich der Meinung, dass der M. den VM nicht um die überfällige Abrechnung auffordern müsse. Hat sich was geändert?

    Dann schriebt ihn an, nachweisbar, und fordert die Abrechnung für den Zeitraum 01.09.2014 - 31.08.2015 bis zum, sagen wir mal, 30.09.2016.

    Erfolgt keine Reaktion die gesamten Vorauszahlungen dieses Zeitraumes zurückfordern.

    Sofern der VM nicht doch noch einen plausiblen Grund liefert für seine Verzögerung der Abrechnung.

    Hallo,

    Riss im Kühlschrank. Riss im Waschbecken und eine beschädigte Duschkabine. Ich frage mich, wie jemand auf die Idee kommen kann, dass irgendjemand anderes, als der Verursacher dafür zahlen müsste.

    Gruß
    H H

    Schon der Spruch "bei täglicher Nutzung von 3 Personen geht Plastik nunmal irgendwann kaputt" bei einer zwei Jahre alten Duschkabine zeigt allerdings, dass du eine relativ einseitige Einstellung zum Eigentum anderer Leute hast.

    Diese Einstellung zum Eigentum anderer ist mit ein Grund für teuere Mieten und Mieterhöhungen.

    Habe mich nun in folgendes eingelesen: Tierhaltung in der Wohnung (Mieterlexikon)
    Der Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung.
    In diesem Fall darf der Mieter übliche Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel halten.

    Der Mietvertrag verbietet die Tierhaltung.
    Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, gilt das auch. ...
    Enthält der Mietvertrag aber das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung, ist diese Vereinbarung unwirksam....
    Bei dieser unwirksamen Klausel darf der Vermieter eine Hundehaltung nur dann verbbieten , wenn er konkrete Störungen durch das Haustier nachweist.

    Wenn der Mietvertrag die Zustimmung des Vermieters verlangt.
    Steht im MV "Für jede Tierhaltung bedarf es der Zustimmung des Vermieters", steht es dem VM grundsätzlich frei, ob er die Tierhaltung duldet oder nicht (OLG Hamm RE WuM 81,53)

    Allerdings besagt diese Klausel auch, dass der Vermieter über die Zulässigkeit einer Tierhaltung nicht generell, sondern im Einzelfall entscheiden wird. Der M. kann deshalb davon ausgehen, dass der VM seine Zustimmung erteilt, falls nicht gewichtige Gründe im Wege stehen (LG Hamburg WuM 98, 378)

    Einigkeit bedeutet das auch nicht, jeder sagt was anderen.

    Genau so sehe ich das auch. Es ist ja schon ein nicht unerheblicher Unterschied, ob es generell untersagt ist (hier greift das genannte Urteil) oder ob im Einzelfall eine Zustimmung erforderlich ist.

    Also nochmals. Tierhaltung ist nicht generell verboten. Für die Katzenhaltung muß der VM die Zustimmung erteilen, sofern er nicht einen plausiblen Grund für eine Ablehnung angibt. So kann man das doch stehen lassen, oder?

    Zitat

    Er sagt eine ausdrückliche Genehmigung würden wir nicht bekommen, wenn wir aber meinen würden, wir seien im Recht, sollen wir uns eine holen.

    Der VM gibt nur keine Genehmigung, begründet aber die Ablehnung nicht, und somit steht der Katzenhaltung nichts im Weg. Meine Meinung.

    Danke für die Antworten :)

    Wir haben heute noch einmal nachgefragt. Er sagte eine ausdrückliche Genehmigung würden wir nicht bekommen, wenn wir aber meinen würden, wir seien im Recht, sollen wir uns eine holen.
    Zudem wäre es sein Eigentum und er müsse sich nicht erklären, wieso er keine Katzen erlaubt.
    Auf Nachfrage, was er denn tun würde, würden wir uns eine Katze holen, antwortete er, dass er es noch nicht wisse.

    Da dies wohl keine Erlaubnis ist, wollen wir unser Recht nun einklagen.
    Weiß jemand mit welchen Kosten wir rechnen sollten, wie die Erfolgschancen aussehen und wie lange so etwas dauert?

    Mit "einklagen" wäre ich vorsichtig in Bezug auf die Kosten. Der VM lehnt die Haltung ja nicht ab, könnte er auch nicht grundlos. Könnte sein, der Richter sieht es ebenso und ihr zahlt den Prozess.

    Der VM muß sich sehr wohl erklären, warum er die Katzenhaltung ablehnt. Nach meiner Meinung gibt es keine plausible Erklärung des Vermieters gegen die Katzenhaltung.
    Den Ausgang einer solchen Streitsache ist ungewiß, hängt von vielen Faktoren an.

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