Beiträge von Banane

    Was ist denn daran anmaßend?

    Wenn ich die Aussage höre, dass eine 8 Jahre alte Küche oder eine ebenso alte Dusche nicht mehr sauber zu kriegen sei, dann stimmt da doch einiges nicht.

    Hier nochmal: wenn jemand eine Wohnung dreckig übergibt, darf er hinterher nicht rumjammern, wenn es Ärger gibt.

    Gruß
    H H

    Bei dieser Aussage stehen mir die Haare zu Berge. "Eine 8 Jahre alte Küche und Dusche sind nicht mehr sauber zu kriegen". Unglaublich! Einen weiteren Kommentar spare ich mir...

    Hallo,

    ich stehe vor folgenden Problem habe eine Wohnung gemietet zum 01.12.2016 die Wohnung hat jetzt ein neuen Vermieter der mir jetzt gekündigt hat. Kann der neue Vermieter mir einfach kündigen??

    Wäre für eure Tipps sehr dankbar :) ! Macht es Sinn ein Rechtsanwalt einzuschalten?? :shock:

    LG

    Marion

    Da passt einiges nicht ganz. Du hast die Wohnung beim vorherigen Eigentümer angemietet, also MV unterschrieben, wohnst noch gar nicht in der Wohnung, und nun gibt es ganz schnell einen neuen Eigentümer, der Dir kündigt ohne Grund. Meiner Meinung hat der neue Eigentümer Dich als Mieter mit übernommen. Wie die Sache aussieht, wenn der M. noch nicht in der Wohnung wohnt kann ich Dir mit Sicherheit nicht sagen. Ich denke Du bist Mieter dieser Wohnung, aber wenn da schon vor Einzug eine Kündigung vorliegt würde ich mich kurz mit einem Anwalt beraten.

    In der Regel beginnt ein Mietverhältnis am 1. des Monats und endet am letzten Tag eines Monats. Euere Vormieterin hat durchaus das Recht erst am letzten Tag des Mietverhältnisses auszuziehen und nachdem Ihr selbst Eure Wohnung zum 31.12. gekündigt habt dürfte dies kein Problem sein.
    Nur ein Umzug zu Silvester oder Neujahr geht schlecht bis garnicht. Wie das geregelt werden kann/soll ist mir schleierhaft. Entweder 1 Tag vor Silvester, zu Silvester oder 1 Tag nach Neujahr. Am Neujahrstag wird wohl niemand umziehen wollen.

    Der Mietvertrag zum 15.12. ist von der Vermieterin schon sehr gewagt obwohl der jetzige Mieter eigentlich bis 31.12. das Recht daran hat.

    Lieber prog1122,

    wie bereits in einem anderen thread zu erlesen ist, bist Du kaum in der Lage auch nur einfachsten Angaben und textalen Abläufen zu folgen. Erschwerend kommt noch eine anscheinend vorhandene Legasthenie dazu. Könnte bitte jemand diesen offensichtlich ohne Sinn und Zusammenhang, Buchstaben würfelnden Troll entfernen?

    Man sollte nicht mit Steinen werfen wenn man selbst im Glashaus sitzt. Du verwechselst ständig Mieter und Vermieter in Deinen Texten...

    Verdeckte Schäden, also solche die bei der Übergabe nicht zu erkennen waren, kann der Vermieter bis 6 Monate nach Mietende bzw. Rückgabe der Wohnung geltend machen.

    Ich habe anitari wahrscheinlich falsch verstanden, und zwar in diesem Sinne, dass Schäden, die innerhalb 6 Monaten festgestellt werden, noch zählen.

    Ein Absenken eines Spülbeckens darf i.dR. nicht vom Silikon/Dichtung abhängen. Ein Mangel dieser Art wäre Sache des
    Vermieters, vorausgesetzt Du hast den Mangel nicht nachweislich verursacht. Wann ist Deiner Meinung eine Dichtung zu alt?

    Der VM darf von der Kaution einen angemessenen Teil für NK-Abrechnungen zurückbehalten, ebenso für evtl. Schäden, die Du nachweislich verursacht hast. Für die Relulierung/Berechnung der Schäden hat der VM 6 Monate Zeit.

    Hallo,

    ja das ist so richtig, nachträglich erkannte versteckte Mängel, verursacht durch den Mieter kann der Vermieter binnen einer Frist von 6 Monaten geltend machen.
    Gruß
    BHShuber

    Wenn unmittelbar nach einen Auszug wieder vermietet wird wäre es doch recht schwierig auf wessen Part der Mangel/Beschädigung zutrifft. Da müßte ja der Mangel bei Auszug und beim folgenden Einzug übersehen worden sein..

    Ich meine hier besteht ein Irrtum. Ich verstehe es so, dass ein Mangel, der nicht unmittelbar beim Auszug erkannt wurde, erst etwas später, gemeint ist. Diesen Mangel kann der VM 6 Monate nach Auszug geltend machen, aber nicht den Mangel, der erst nach 6 Monaten festgestellt/erkannt wird.

    Beziehe mich auf #2

    Fege alle 2 Tage den Hausflur wegen der Hundehaare durch, wie gesagt Nachbarin ist sehr "penibel" :(
    Allerdings wenn man will findet man eben immer welche, ist die Frage wieviele zuviele sind.

    Jeden zweiten Tag fegen ist lt.Nachbarin offensichtlich zuwenig, dann eben jeden Tag. Also bei jedem "Haar" Schaufel und Besen in die Hand und kehren.:confused::)

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