Beiträge von Banane

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    anbei der scan des wichtigen teils des vertrages

    Ich sehe hier angekreuzt:Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, also 3 Monate Kündigung. Wo ist das Problem?

    Zitat

    Jetzt wollte ich fragen welche Möglichkeiten oder Rechte ich habe so bald wie möglich aus dem Mietvertrag wieder heraus zu kommen.

    In Deiner Situation ist es Dir zuzumuten mit einem Kleinkind (1 Jahr), 4 Tage in der Woche, den Zeitmietvertrag einzuhalten. Hier bist Du auf das Entgegenkommen des Vermieters angewiesen.

    Sonst würde ich Dir empfehlen nicht nur nach Deinen Rechten zu fragen, auch nach Deinen Pflichten.

    Man könnte natürlich einen Dienst damit beauftragen, der auch haftet. Allerdings wird dieser sich seine Leistung gut bezahlen lassen, was wiederum die Nebenkosten erhöhen würde, so die Mehrheit der Mieter für den Einsatz stimmt.
    -vollkommen aus der Haftung ist ein Vermieter nie.

    Hast Du wohl recht. Sollte einer auf Schnee- und Glatteis zu Schaden kommen wird man sich zuerst an den Vermieter wenden, dann kann sich der Vermieter bezüglich des Schadens an seine Gehilfen wenden. So sieht das aus.

    Davon können wir (gottseidampf) ein kleines Liedchen singen: Unser DHL-Mensch weiss, dass er nur im äussersten Fall bei uns klingeln darf, einem anderen Paketboten habe ich gerfragt, ob er wüsste, wv. Leute auf seinen Arbeitsplatz warten, nachdem ich ihm bewiesen hatte, dass er zu faul war, zwei Treppen zu steigen. Gibt noch mehr Fälle...:eek: würde hier aber zu weit führen.
    Werbung wird von mir regelmässig entsorgt, so oftmals im noch einstelligen Kilobereich: ab von der Haustür in die blaue Tonne.

    Du beschreibst es haargenau.

    Zitat

    Was kann ich dagegen tun? Muß ich mir solche Belästigung gefallen lassen nur weil ich im Erdgeschoß wohne?

    Ich war in der gleichen Situation, auch Erdgeschoß-Bewohner, und bei mir läutete jeder Postzustelldienst, immer in der Zeit in der man gerne mal ausruhen möchte. Ich habe mir diese täglichen Belästigungen vom Hals geschafft.

    Zudem läßt man fremde Menschen nicht so einfach ins Haus. Mein Beitrag zuvor!

    Zitat

    Das ist meistens auch gar keine boese Absicht, die Leute wissen, dass Du in der Regel zu Hause bist und sie so in das Haus kommen.

    ..keine böse Absicht, aber eine Frechheit und Rücksichtslosigkeit, oder soll man Dummheit und Dreistigkeit noch dazusetzen.? Diese Leute wollen doch zu jemanden der im Haus wohnt, der offensichtlich selbst nicht öffnet, oder nicht anwesend ist. Ein anderer im Haus wohnender Mensch öffnet einfach und läßt Hunz und Kunz ins Haus. Für soviel Blödsinn macht man sich evtl. strafbar, sollte zwischendurch mal ein Dieb/Einbrecher oder sonstiges Gesindel sich diese Großzügigkeit zunutze machen.

    Wenn ich im Haus wohnen würde und ein anderer Mitbewohner würde einfach Personen die Haustüre öffnen würde ich mich beim Vermieter beschweren, und diesem großzügigen Mitbewohner die Leviten lesen.

    Wenn die Teppichfliesen verrutschen und so zur Gefahr werden, kann der M. die Fliesen entfernen, sofern der VM nach entsprechender Info durch den M.nichts unternimmt, ganz klar.

    Ich selbst habe meine Steintreppen im Treppenhaus zum Schutz -Abnutzung- und dient auch dem Schallschutz- geklebt.

    Es kotzt mich an... Auch, was hier manche von sich geben, zeugt meiner Ansicht nach, von einem zutiefst gestörten Verständnis von Recht und Gerechtigkeit.

    Alles so nach einer "Auf-die-Fresse"-Politik, mit so einer "Scheiss-egal"-Mentalität. Ich kann es einfach nicht verstehen, wie man so drauf sein kann, dass man nicht einfach auf Augenhöhe miteinander kommuniziert und sich jeder an grundlegende Gesetze wie das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch und besonders das BGB hält!

    Jeder Vermieter darf anscheinend machen, was er will. Gesetze sind, wie geschrieben wurde, nebensächlich. Ja klar... Und was kommt als Nächstes?

    Das ist doch schon die Befürwortung, mindestens aber Duldung, von jeglichem Unrecht, von Betrügereien!

    Wo soll ich denn da noch Vorbilder haben, wenn schon hier in so einem Forum so viele Leute immer "vermieter-"freundlich schreiben "ja, darf er alles." und "friss oder stirb"? Das ist doch krank. Könnt' ich ja genauso gut mein Zimmer anbieten und eine Wuchermiete von 650 Tacken für 15 qm verlangen. Und dann mach' ich 'n dickes Geschäft...

    Gruß
    KommFort

    Deine Meinung steht Dir zu, ist aber wirklichkeitsfremd. Du kannst/darfst Dein Zimmer selbstverständlich auch
    zum Wucherpreis anbieten, mußt aber nach dem Gesetz mit Konsequenzen rechnen. Das gilt für Mieter wie für Vermieter.

    Es steht Dir aber auch zu Eigentum -z.B.Eigentumswohnung- anzuschaffen, mit dem momentan billigem Zins für jedermann möglich.

    Zitat

    Bedenke, Vermieter sind Schwerstverbrecher, die einen nur ausnehmen und abzocken, so wie übervorteilen, es ist in der Tat anzuraten hier äusserste Vorsicht walten zu lassen, denn man bekommt für sein Geld eben nur eine lausige Mietsache im Wert von mehreren hunderttausend Euro, die man nutzen darf!

    ...und deshalb darf der Mieter alle Vorsichtsmaßnahmen treffen, z.B. darf er die Wohnung akriebisch inspirieren, darf alle Details abfragen, er darf sogar noch nach einer Zusage wieder absagen ohne irgend einen Grund anzugeben. Nun frage ich mich, warum dem Vermieter nicht die gleichen Rechte zustehen sollten?
    Übrigens, müssen muß weder Mieter noch Vermieter, beide haben Wahlfreiheit, sie dürfen und können.

    Ich meine Ja. Abnutzungen könnten als Beschädigungen gewertet werden. Gibt es ein Übergabeprotokoll vom Mietbeginn?

    Das dürfte ironisch gemeint sein. Dass Treppen begangen werden und dementsprechende Abnutzung aufweisen ist doch allgemein bekannt. Für Abnutzung steht die Mietzahlung, für Beschädigung Schadensersatz.

    Du hast eine ordnungsgemäße Kündigung geschrieben, diese auch rechtssicher zugestellt (der VM hat diese ja erhalten), das genügt vorerst. Im Moment bedarf es keiner weiteren Erklärungen deinerseits.

    Ich sehe hier bestenfalls den einen oder Grund (verdrecktes Treppenhaus und unzureichende Müllentsorgung) die Miete etwas zu mindern, aber keinen einzigen zur außerordentlichen Kündigung.

    Und genau so sehe ich das auch. Übrigens, nicht das Haus ist schlecht, vielmehr seine Bewohner und das sind Mieter. Solche Mieter -ich nenne es mal Gesindel- zieht gleiche Mieter an. Kennst Du den Spruch vom Gaunerzinken?

    das kann man sich vorher überlegen und ansparen. Man könnte z.B. auf die neue Küche verzichten, wo doch eine EBK in der Wohnung ist.
    Kein Geld haben ist kein Argument anderen Schäden zufügen zu dürfen. Und ja der Ein- und Ausbau einer Küche ist eine Beschädigung. Omas Spruch: 3mal umgezogen ist einmal abgebrannt ist wohl etwas übertrieben, aber in der Tendenz wahr.

    Ich pflichte Dir in Deiner Einstellung bei. Nur wenn die EBK 5 Jahre vom M. in Gebrauch ist, sieht diese vielleicht genau so oder schlechter aus.

    Hallo zusammen,

    Bei einem Bretterverschlag kannst du durch die Bretter gucken und sehen was da drin ist.


    Doch funktionier sehr gut,
    du musst nur am Ende des Zitates einen / vor das Quote stellen.


    VG Syker


    Auch bei Bretterverschlag könnte man gut abdecken und die Sache unsichtbar machen, aber was soll's. Wenn die Dame ausbaut ohne Erlaubnis dann eben zahlen.

    Danke für den Hinweis "Zitat".

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