Die Stufenmatten sollten rückstandslos nach Auszug entfernt werden, so Dein Text. Also obliegt die rückstandslose Entfernung Dir. Was Du mit den Nachmieter vereinbart hast kann dem VM egal sein.Meine Meinung.
Beiträge von Banane
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Im MV steht: NK-Vorauszahlung, also wird abgerechnet und ist keine Inklusivmiete.
Bei und in Bad-Württ. könnte dieses Zimmer im Keller wegen der geringen Höhe nicht als Wohnraum vermietet werden.
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Es geht gelegentlich nur noch darum einem eins auszuwischen. Ist manchen Menschen viel wert...
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Hallo,
ich lese hier bei dem ersten Posten Grundsteuer lt. Bescheid und frage mich um welche Art von Gebäude es sich hier handeln könnte was eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 1.039€ verursacht????

Gruß
BHShuber
Grundsteuer wird jährlich berechnet, verursacht ist wohl nur der falsche Ausdruck.
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Bei einer Zentralheizung hat man als Mieter keinen Einfluss auf den Heizenergieversorger.
..es sei denn, der Mieter schlägt einen günstigeren Energieversorger vor. Wäre denkbar, dass der VM dem nachkommen müsste.
Meine Meinung. -
Hallo, Kate,
Mitrauchen musst Du nicht. Ein Raucher macht ja bekanntlich mal seine Wohnungstüre auf und dabei dringt der Rauch aus seiner Wohnung ins Treppenhaus. Es ist ein Zeichen, dass der rauchende Mieter seine Wohnung nicht ausreichend lüftet, sonst würde der Gestank nicht im Treppenhaus zu riechen sein. Vielfach lassen manche Raucher noch die Kippen samt Asche in der Wohnung offen rumstehen, zu faul zu entsorgen, und es stinkt und stinkt.
Das musst Du nicht hinnehmen. Sollte der VM keine Änderung herbeiführen, sorge selbst dafür, es wird Dir sicher was einfallen. Ich darf Dir diesbezüglich hier keinen Rat geben, würde ich gerne. -
Ich kenne den Sachverhalt so: Sollte im laufenden Mietverhältnis ein Schaden in der Wohnung entstehen, den der Mieter beweisbar verursacht hat, z.B. eine große Fensterscheibe eingeschlagen hat, so darf der VM für die Schadensbehebung die Kaution verwenden. Diese muss der M. unverzüglich wieder auffüllen. Hier kann man mit der Schadensregulierung nicht bis zum Auszug warten, und keiner wird dem VM zumuten die Kosten bis zum Auszug - nach 5 Jahren- vorzustrecken.
Man muss also schon recht genau hinsehen in Bezug auf Kaution etc.
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Wenn in der Hausordnung steht das die Mieter abwechselnd reinigen müssen, muß der Vermieter gar nicht reinigen.
Im Klartext der Mieter muß immer reinigen.
Sofern der VM im Haus wohnt darf er ebenfalls reinigen. Die Hausordnung gilt in diesem Fall auch für den VM genauso.
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Anschaffungskosten-Rechnung für die Schlüssel müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, aus Steuergründen. Eine längere Aufbewahrungspflicht von Rechnungen ist mir nicht bekannt.Unter diesen Umständen könnte der VM die diesbezügliche Forderung der Versicherung nicht erfüllen.
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Vereinfacht: Erstellt der VM während des Mietverhältnisses keine Abrechnung steht dem M. das Zurückbehaltungsrecht der NK zu. Zurückforderung der NK steht dem M erst nach Auszug zu, da dann kein Zurückbehaltungsrecht mehr besteht. Meine Kenntnis.
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Auch wenn ein Zeuge bestätigen kann, dass ein Mietvertrag mündlich gekündigt wurde, ist es immer noch die Frage ob der Zeuge glaubwürdig ist nach Ansicht eines Richters. Grundsätzlich ist schriftlich zu kündigen.
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Wenn die Wasserverbräuche der ungeeichten Uhren nicht merklich von früheren Wasserverbräuchen abweichen, können die zur Berechnung verwandt werden (meine Kenntnis).
Die 15% Abzugsmöglichkeit von der Rechnung sind m.W. bei der Heizkostenabrechnung relevant.Ungeeichte Kaltwasseruhren können zur Berechnung herangezogen werden wenn diese von zuständiger Stelle nach Funktion geprüft werden. So kenne ich es.
Was ja in Bezug auf Kosten unsinnig wäre, denn diese Prüfung wäre doch auch nicht kostenlos. -
Zitat
Der Vermieter kann weder vorschreiben wer, noch wie lange ein Besucher leibt.
Besuchszeiten sind begrenzt auf 6 Wochen, unter ganz bestimmten Umständen vielleicht länger, aber niemals unbegrenzt.
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Hallo Berny,
danke für deine schnelle Nachricht.
Ich habe in meinem Mietvertrag eine allgemeine Klausel über die Instandhaltung, bauliche Veränderungen und Modernisierung, Anzeigepflicht und Haftung des Mieters. Kleinreparaturklausel gibt es nicht.
In diesem Fall ist für die Reparatur der VM zuständig.
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Ich habe bereits gesagt das wenn schäden entstehen... ich natürlich dafür hafte!
Da ich ein Transportunternehmen beauftrage ist das aber deren Problem.
Also.. ich achte darauf das der Fahrer nicht wo dagegen fährt. Und falls das
transportunternehmen was kaputt macht... haften die.Hausverwaltung sagt: NÖ. Ist verboten. Ich soll das nicht machen.
Und wenn ich es doch mache... dann hafte ich. Und nicht die Transportfirma.Du bist Vertragspartner mit dem Vermieter und nicht die Transportfirma, und Du haftest für Schäden die durch den Umzug evtl. entstehen. Du wiederum kannst Dich diesbezüglich dann an die Transportfirma wenden, sollte durch diese ein Schaden entstehen.
In diesem Fall bist Du im Vorteil, denn Du wirst ja eine Rechnung für den Umzug erhalten die Du erst nach Beseitigung des evtl. Schadens begleichst. Jede Umzugsfirma hat ja auch eine Versicherung. -
Hallo Stefan R
Biete doch Deinen Mieter an jeglichen Schaden, der durch die Zufahr durch den Hof entsteht, auf Deine Kosten zu beheben.
Offensichtlich will der VM ja nur nicht wieder einen Schaden erleiden. -
Wenn ihr euch so sicher seid...
es sind ja nur wenige Stellen.
Uns wurde nämlich gesagt, dass Vermieter kinder und deren Spuren u.a. akzeptieren müssen...Noch gibt es dieses Gesetz nicht. Sollte es dennoch mal so weit sein, dass von Kindern angemalte und verschmierte Wände nicht mehr renoviert werden müssen, werden Familien mit Kindern noch weniger die Chance haben auf eine Wohnung.
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Hallo Neospin,
Die Nachzahlung ist i.d.R. 30 Tage nach Zugang zur Zahlung fällig.
Auch wenn du einen Widerspruch einlegst musst du erstmal zahlen.VG Syker
Bezahlen aber dann mit Vorbehalt.
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Hallo,
das ist aber nicht ernsthaft jetzt deine Frage, oder?
Wenn doch, dann kauft schon mal Farbe und Pinsel, denn das was du hier beschreibst ist vom Mieter in ordentlichen Zustand zu versetzen und zwar noch vor Übergabe an den Vermieter.
Was glaubst du welchen Stress du haben wirst, wenn du das nicht machst.
Gruß
BHShuberIch würde genauso argumentieren.
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Zitat
Ich habe mir nochmal die Bilddateien nochmal angeschaut und die Bilder wurden 2010 aufgenommen.
Das wäre arglistige Täuschung.
Wenn es Dir noch möglich ist hole die Lastschrift zurück, und nutze Dein Widerspruchsrecht. Du hast die Wohnung vor unterzeichnen des Mietvertrags nicht gesehen.
Beachte auch die evtl. Bedingungen für "Studentenwohnheim".
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