Beiträge von Banane

    Falsch, der VM muss gar nichts machen, er kann einfach die Kaution einstecken. Der Mieter muss dann klagen, wenn er kann.

    Natürlich kann der Mieter klagen, wenn er im Recht ist. Er kann PKH in Anspruch nehmen sofern Aussicht auf Erfolg besteht und er finanziell sonst nicht in der Lage ist..

    Ich persönlich bin immer für "Recht auf beiden Seiten".

    Hallo Huber,

    das Mietrecht ist wie Kauf-, Sachen- und Schuldrecht auch Teil des Zivilrechts.
    Nur weil der VM irgendwas meint, ist das noch lange nicht so, er muss es auch schon beweisen können, und dass wird hier halt sehr schwer.

    Machen wir uns nix vor, was passiert denn? der VM fordert, der Mieter zahlt = Geld weg.
    der VM fordert, der Mieter weigert sich, a) VM lenkt ein und man einigt sich z.b. in der Mitte oder b) VM lenkt nicht ein und
    bedient sich an der Kaution = Geld weg

    Stand jetzt kann man mit weigern sich nicht verschlechtern.
    Gruß
    AK

    Auf die Kaution kann ein VM nur dann zurückgreifen, wenn sein Anspruch rechtens ist. Ohne den rechtmäßigen Anspruch, die Kaution einzubehalten läuft er Gefahr, dass der M.die Kaution bei Gericht einfordert und er evtl. die Kosten des Prozesses zu tragen hat.

    Ich zeige Dir Demenz-Patienten mal kurz und knapp auf, wer hier “nicht klug ist“: Der TE hat bereits vor kurzem einen weiteren thread eröffnet. Das war der mit dem Waschverbot in einem 6 Famlienhaus. Das habe ich sogar Dir in diesem thread geschrieben.Die Glaubwürdigkeit des TE lasse ich mal außen vor, da er aktuell wieder das alte Thema erwähnt. Nun kommst Du wie gewohnt, machst daraus ein Einfamilienhaus, nachdem Du Dich aber auf ein Mehrfamilienhaus beziehst und versuchst sogar alle von Deinen wirren Einschätzungen zu überzeugen. Weiter besteht in Falle eines Einfamilienhauses überhaupt kein Sinn zu dem Urteil aus 2015, kein Zusammenhang, einfach nichts. Olle, Du bist komplett durch!

    Danke für Deinen aufschlussreichen Beitrag. Dir ebenfalls "Frohe Weihnachten"

    Das ist doch wieder eine typische Bananenantwort. Warum sollte der Vermieter eines Einfamilienhauses von seinem Mieter verlangen, dass dieser die Haustüre abschließt? Warum besprichst du deine Antworten nicht vorher mit deiner Frau oder deinem Wellensittich, dann würden die Fragesteller vor deinen Gedankenexplosionen verschont bleiben.

    Lese erst mal Beitrag #1 oder lasse es dir von deinen Wellensittich vorsingen, wenn du nicht lesen kannst.

    24,03€ ist nicht viel aber Ätzend ist es schon.

    Ist ja schon fast ein Witz mit Briefmarken zu bezahlen. Mein Rat wäre, gehe damit zur Post und löse diese ein, wenn es diese Möglichkeit noch gibt.
    Allerdings auch leichtsinnig von der Vermieterin, die Briefmarken im Briefumschlag verschickt obwohl man weiss, dass Post auf dem Postweg leicht verloren gehen kann.

    Wenn Du dir ebenfalls einen Scherz erlauben möchtest, teile der Dame mit, dass sie die Briefmarken bei dir oder deiner Freundin abholen kann weil du dafür keine Verwertung hast. Auf keinen Fall die Briefmarken im Briefumschlag zurückschicken, aus dir sicher verständlichem Grund.

    Habe ich es nicht gesagt, der TE ist ein Verschwörungs-Thoeretiker, ein Schwurbler.

    Du nützt die Tatsache, dass es hier offensichtlich keinen Moderator gibt, schamlos aus. Das ist doch keine Art und Weise mit Fragestellern umzugehen. Wenn dir die Frage nicht zusagt, dann bleib wo du bist und schmiere nicht im forum rum. Deine Art hat ja einige Freunde, aber es gibt in diesem Forum auch noch solche, die deinen jeweiligen Quatsch nicht mögen. Also halte dich an die Forenregeln.

    Übrigens, Deine sog.Lied höre ich mir -zumindest vor den Feiertagen - nicht an.

    Hallo Chippelchen,
    dieses Thema ist uralt. Die Feuerwehr wird Dir gegenteilige Auskünfte oder Empfehlungen geben. Ich persönlich weiss, was ich tun würde...
    Es gibt übrigens genügend Türverschlüsse, die Euer beider Vorstellungen entsprechen (bspw. Verriegelungsknauf von innen).

    Hauptsache Berny weiss, was er tun würde. Das nützt dem TE recht wenig.

    Hauseingangstüren dürfen nicht abgeschlossen werden wegen Sicherheit/Feuer etc.

    Hallo,
    Ich möchte mit meiner Freundin und meinem Sohn zusammenziehen. Die Zusage für die neue Wohnung habe ich bereits. Jetzt zu meiner Frage:
    Kann ich als Mieter den Mietvertrag kündigen auch wenn ich die Kaution noch nicht in voller Summe übergeben habe?
    Danke im Voraus.

    Deine Frage ist etwas undeutlich. Du hast die Zusage für die Wohnung. Hast Du auch schon einen Mietvertrag? Diesen kannst Du natürlich erst kündigen, wenn Du den hast. Oder ist es ein mündlicher Mietvertrag? Also kündigen kannst Du auf jeden Fall sofort, schriftlich natürlich, Kündigungszeit 3 Monate, sofern nicht ein Grund für fristlose Kündigung vorhanden ist. Mit der Kaution hat die Kündigung nichts zu tun.

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