Hallo Huber,
das Mietrecht ist wie Kauf-, Sachen- und Schuldrecht auch Teil des Zivilrechts.
Nur weil der VM irgendwas meint, ist das noch lange nicht so, er muss es auch schon beweisen können, und dass wird hier halt sehr schwer.
Machen wir uns nix vor, was passiert denn? der VM fordert, der Mieter zahlt = Geld weg.
der VM fordert, der Mieter weigert sich, a) VM lenkt ein und man einigt sich z.b. in der Mitte oder b) VM lenkt nicht ein und
bedient sich an der Kaution = Geld weg
Stand jetzt kann man mit weigern sich nicht verschlechtern.
Gruß
AK
Auf die Kaution kann ein VM nur dann zurückgreifen, wenn sein Anspruch rechtens ist. Ohne den rechtmäßigen Anspruch, die Kaution einzubehalten läuft er Gefahr, dass der M.die Kaution bei Gericht einfordert und er evtl. die Kosten des Prozesses zu tragen hat.