Deine Miniaturansichten sind sehr undeutlich, aber es ist soviel zu erkennen, dass Du €50,00 mtl. an NK-Vorauszahlung leistest und diese Kosten mit der Jahresabrechnung verrechnet werden, so dass die Abrechnung demnach in Ordnung ist.
Beiträge von Banane
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Gibt es dazu einen Paragraphen ? Das ihr das Vorlegen kann, das es so rechtlich nicht richtig ist.
Paragraphen gibt es dazu nicht, aber es ist allseits bekannt, dass diese "Damen" im Voraus bezahlt werden. Frag mal Deine Maklerin ob sie zu dieser Gruppe auch gehört

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Bekanntlich zahlt man nur eine bestimmte Berufsgruppe im Voraus. Makler erst nach der Leistung.
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... oder wenn die Brichbude zusammenbrucht... - Ofen auf Ofen - noch nie sowas gelesen...

Es gibt nichts was es nicht gibt. Trifft hier genau zu. Zusammenbrechen wird wegen diesem Konvektor wahrscheinlich die Bude nicht, trotzdem eine sonderbare Vorstellung -Ofen auf Ofen.
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Nein, finde es nur eine sauerer das der Vermieter will das wir den Makler beauftragen, falls wir es keine 2 Jahre in der Wohnung aushalten.
In den 2 Jahren kann ja sehr viel passieren - das man früher auszieht
Sollte es innerhalb der 2 Jahre Kündigungsausschluss einen entsprechenden Grund für fristlose Kündigung geben kannst Du natürlich davon Gebrauch machen.
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Hallo an alle !
Wir leben in einem Altbau mit Nachtspeicheröfen. Wir haben von unserem Vermieter zwei Glaskonvektorheizungen bekommen, weil zwei von den Öfen nicht richtig funktionieren. Jetzt will er die Nachtspeicheröfen aber nicht ausbauen und entsorgen sondern sagt mir, dass ich ja die neuen Heizung auch an der Wand montieren kann oder auf die alten Öfen draufstellen kann.
Einfache Frage: Hat er die Pflicht die alten Öfen zu entsorgen ?
Einfach anstelle Nachtspeicherheizung/Ofen einen Konvektor stellen? und diesen evtl. an die Wand hängen. Dem würde ich als Mieter nicht zustimmen, es sei denn, der VM kommt für die Mehrkosten auf.
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Vorschlagen. Akzeptieren muß er nicht
Korrekt. War so auch gemeint.
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Gut das will der Mieter nicht das wir da Übernehmen das soll durch den Makler passieren
I.d.R. heisst es: Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch. Bist Du Vermieter oder Mieter?
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Dies wäre eine Individualvereinbarung und demzufolge gültig. Ausserdem ist es Dir unbenommen selbst einen Nachmieter nach Auszug zu stellen. Das kann Dir der Vermieter nicht verbieten.
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Danke.
Aber der kleine Transporter parkt nur ca. 2m von meinem Wohnzimmerfenster entfernt.
Ich meine, wenn ich raussehe sehe ich direkt diese blaue Plane, das ist doch Mist, und macht aggressiv.Dieser Mist ist in diesem Fall Dein Problem. Wenn der parkende Transporter wirklich so störend ist bleibt Dir nur eine andere Wohnung zu suchen. Und dabei solltest Du solche Störungen vorneweg ausschliessen.
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Hallo an alle !
Wir leben in einem Altbau mit Nachtspeicheröfen. Wir haben von unserem Vermieter zwei Glaskonvektorheizungen bekommen, weil zwei von den Öfen nicht richtig funktionieren. Jetzt will er die Nachtspeicheröfen aber nicht ausbauen und entsorgen sondern sagt mir, dass ich ja die neuen Heizung auch an der Wand montieren kann oder auf die alten Öfen draufstellen kann.
Einfache Frage: Hat er die Pflicht die alten Öfen zu entsorgen ?
Nachtspeicheröfen, je nach Alter, sind mit Asbest belastet. Sollte dies so sein müssten die Öfen natürlich aus der Wohnung entfernt werden. Es ist Sache des Vermieters, darauf hast Du als Mieter einen Anspruch.
Asbestbehaftete Nachtspeicheröfen wurden ab 1992 (denke ich) nicht mehr eingebaut. -
Zitat
Ein KVA ist doch immer unverbindlich
Das muss nicht immer sein. Warum wurde eigentlich ein Kostenvoranschlag gemacht?
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Wenn der Kostenvoranschlag für die Schadensregelung nötig war bezahlst Du auch diese Kosten.
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Ja, Du darfst Du zu mir sagen (ist in Internetforen sowie so üblich).
Zum Thema: Ich würde ab sofort den reduzierten Betrag überweisen und den zuviel gezahlten Betrag berechnen und dem VM mitteilen, dass ich ihn von der nächsten Mietzahlung abziehen werde und mich für die Irritation entschuldigen.Berny, Rechtschreibung, wenn schon," sowieso" ist richtig.
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Zitat
Mich würde jetzt mal interessieren,k ob es denn so richtig ist, dass bei Erstellung der NK-Abrechnung der IST Zuszand des Mieterkontos nicht aufgeführt bzw mit einberechnet wird?
Korrigiere doch die NK-Abrechnung und teile dies Deinem Vermieter mit. Wenn es Nachzahlungen geben sollte, behalte den Fehlbetrag einfach zurück. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese 7€ Mehrbezahlung einfach so übersehen werden dürfen. Dazu kenn ich wirklich kein Gesetz.
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Oder, falls vorhanden, vorübergehend das Entriegelungshebelchen nach unten(?) stellen.
Dieses Hebelchen habe ich an der Haustüre, nur nützt das bei der Dame wenig, die drückts halt wieder hoch. Ist schon ein Kreuz mit "Miethaus".
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Nö, man schließt das Schloss bei geöffneter Tür, dass nur der Sperriegel rausschaut, dann kann die Tür nicht so einfach zugedrückt werden.
Ja klar, so geht's auch.
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Dann würde ich das Schloss der geöffneten Tür zuschliessen. Dann müsste sie erst mal "fummeln".:p
Du meinst die Türe absperren. Dann müsste die alte Dame erst mal fummeln aber der TE auch, sofern er wieder ins Haus will, und das jedesmal.
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Zitat
Das mit der älteren Dame ist nicht seltsam....
...vielleicht etwas schrullig, aber überwiegend gutmütig.
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