Hallo,
wenn man nur Briefe schreibt, ist das vielleicht wirklich schwer. Es gibt aber auch Telefon und Email, so dass die fehlende Straßenangabe nicht bedeutet, dass man den Vermieter nicht erreichen kann undUnd schon gar nicht, dass der Mietvertrag nicht gültig ist. Kritisch wird das erst bei einer Kündigung, die in der Tat schriftlich erflgen muss, aber das ist hier nicht das Thema.
Da du es bedenklich findest, würde ich mich freuen, wenn du deine Gedanken mit uns teilst. Was wäre denn deiner Meinung nach, wenn der Mietvertrag nicht gültig ist?
Kein Mietvertrag?
Ein anderer, nur nicht der?
Unglaublich, was hier teilweise geschrieben wird!
Gruß
H H
Lt.#1 sind weder E-Mail noch Tel-Nr. im MV angegeben, und schon kann man den VM schlecht erreichen.
Wer ist "uns"?
Der MV ist wahrscheinlich nicht ungültig.
Es heisst: "Der M. muss jederzeit in der Lage sein , seine Rechte gegenüber dem VM persönlich geltend zu machen.".
Und: "Der VM ist verpflichtet eine ladungsfähige Anschrift zu nennen."
Stelle man sich vor, nach Einzug gibt es in der Wohnung einen gravierenden Mangel, der sofort behoben werden soll. Wohin soll sich der M. wenden?
Also wirklich, ich gebe dir insofern recht, was hier manchmal für Blech geschrieben wird.