ZitatAus diesem Mietvertrag kannst Du nur wenn Freundin und Vermieter damit einverstanden sind, dass Du
ohne Kündigung aus diesem Vertrag entlassen wirst.
Nennt sich auch Aufhebungsvertrag.
ZitatAus diesem Mietvertrag kannst Du nur wenn Freundin und Vermieter damit einverstanden sind, dass Du
ohne Kündigung aus diesem Vertrag entlassen wirst.
Nennt sich auch Aufhebungsvertrag.
Naja was heißt ausgesperrt, sie hat mir schreiben in meiner Abwesenheit auf den Tisch gelegt ich hätte die Wohnung bis 15.1 zu verlassen etc, hat mich dann unter Druck gesetzt und auch gesagt sie müsse keine Nebenkosten und keine Miete mehr tragen wenn ich da bis 31.3 wohnen bleibe, ich wollte einfach keinen Ärger und bin vorerst zu meiner Mutter gezogen damit sie in die Wohnung kann, weil ein getrenntes zusammen leben kam für sie nicht in frage. Hab ihr dann gesagt ich kann ab Anfang Februar zu meiner Mutter und dann kam sie sofort an mit Schlüsselübergabe.
Das sieht gewaltig nach Unfrieden aus. Zu beweisen ist von Deiner Seite nicht viel. Da kann man alles "auslegen", jeder zu seinem Gunsten, und bei Gericht bleiben beide auf der Strecke, habe ich so den Verdacht.
Aber Anwälte wollen ja auch leben, nicht wahr?
Dass ein Ex-Partner wegen Auszug von der Wohnung gar nichts mehr hat, ist unerheblich: "Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird", hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Im Klartext: Beziehungsstress geht den Vermieter nichts an.
Der Vermieter wird wegen der Miete weiterhin auf beide Mieter zurückgreifen. Sollte der TE aber beweisen können, dass ihm die Freundin die Schlüssel zur Wohnung abgenommen hat wird er der Dame die Miete für März nicht bezahlen müssen. Den Vermieter berührt das natürlich nicht, der bekommt seine Miete, nur der TE hätte die Möglichkeit seinen Mietanteil von der Freundin zurückzufordern, sofern der VM ihn auch für die Märzmiete belangt.
Wäre ich an seiner Stelle würde ich die Miete auf keinen Fall an sie selbst bezahlen.
Sie bestand auf die Schlüsselübergabe das hab ich schwarz auf weiß
Schwarz auf weiß heißt also schriftlich.
Sie hat Dich sozusagen aus der Wohnung ausgesperrt. Wenn Du das beweisen kannst hast Du die Miete evtl. für März gespart.
Wir haben gemeinsam gekündigt, und sie will die Wohnung alleine ab 1.4 übernehmen, wohnt dort aber jetzt schon seit 6.2 und hat mir da auch die Schlüssel abgenommen
Und wenn Deine Freundin nun behauptet Du hast die Schlüssel freiwillig abgegeben? In diesem Fall bist Du anteilmäßig für die Mietzahlung zuständig bis Ende März. So ist das Leben.
Wenn diese Wohnung von Dir und Deiner Freundin gemietet wurde, d.h. der Mietvertrag von beiden unterschrieben ist, bist Du weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet, bis eine andere Regelung rechtssicher abgeschlossen wird. Der Vermieter wird im Falle von Mietrückstand auch auf Dich zurückgreifen. Aus diesem Mietvertrag kannst Du nur wenn Freundin und Vermieter damit einverstanden sind, dass Du ohne Kündigung aus diesem Vertrag entlassen wirst.
ZitatEnEV 2014: Vorzeigen des Energieausweises wird Pflicht
Sollte sich eigentlich bei allen Vermietern rumgesprochen haben.
Wenn die Schleifgeräusche der Heizung regelmäßig auftreten würde ich den Vermieter bitten, sich die Mühe zu machen und diesen Geräuschen selbst einmal beizuwohnen. Damit wäre schon mal bewiesen, dass es tatsächlich diese Geräusche gibt.
Dass ein Fachmann die Ursache dessen nicht feststellen kann glaube ich weniger bis garnicht.
Es kommt natürlich auch auf die Intensität der störenden Geräusche an. Gelegentlich gibt es ein leises Rauschen in den Heizkörpern/Rohren, was für manche Menschen bereits als störend empfunden wird. Oder die Heizkörper/Rohre sind kalt und werden sehr schnell aufgeheizt, was ebenfalls "Geräusche" verursacht.
Die Ursache wird bestimmt gefunden sofern es das Gerausche tatsächlich gibt.
Das muss gesagt sein:
ZitatEhrlichkeit währt am längsten
wer nicht bescheißt der kommt zu nix
Schönes Wochenende.
Ein Vermieter muss keinen von Dir gestellten Nachmieter akzeptieren.
Die Miete hast Du bis Ende der Mietzeit zu begleichen, selbst wenn Du vorher die Wohnung/Schlüssel übergibst, lt.Mietgesetz.
Sollte die Wohnung so stark nach Rauch riechen/stinken, dass eine Weitervermietung nicht möglich wäre muss renoviert werden, und zwar auf Deine Kosten, bzw. Du musst renovieren. Gleiches gilt für Teppichboden. Wenn dieser trotz sachgemäßer Reinigung stark nach Rauch stinkt, neu verlegen. Es gibt zwar Mittel die man gegen diesen Nikotingeruch anwenden kann, hilft leider bei übermässigem Rauchgeruch nicht.
Einen Nichtraucher wird der Vermieter wohl dann nicht in die Wohnung nehmen können, und wie gesagt auch keinen Gelegenheitsraucher. Wohlgemerkt - nur bei sehr starker, übermässiger Rauchbelastung der Wohnung.
Das ist aber selten, dass ein Vermieter so lange auf sein Geld wartet. Laut BGB muss das Geld am dritten Banktag des Monats auf dem Konto eintreffen. Wenn dir der Vermieter ein anderes Datum zugestanden hat, ist das ja okay. Hast du das auch schriftlich?
..auf dem Konto eintreffen. Sorry, das habe ich überlesen.
Im Tread insofern unwichtig, da durch indiv.Vereinbarung die Mietzahlung erst am 15.d.Mrs. fällig wird.
Mir würde es wirklich viel mehr helfen, wenn ihr euch zu meiner Frage äußert, und nicht zu klären versucht, wer von euch hier Recht hat.
Wenn wir mit dem VM es so vereinbart haben, ist es ja kein Problem.
Nun angenommen, ich setzte ihm die Frist z.B.bis 14April. Wenn er bis dahin das Geld nicht überweist, dann kürze ich die Miete am 15.April.
Wäre es in Ordnung so?
Das wäre vollkommen in Ordnung. Stelle ihm die Forderung beweissicher zu.
Und woher weißt du das, hast du jetzt die Rolle des Mieters in diesem Drama übernommen?
Lt.Urteil v.5.10.2016 - VIII ZR 222/15
BGH: Überweisungsauftrag am dritten Werktag genügt für rechtzeitige Mietzahlung.
Das ist aber selten, dass ein Vermieter so lange auf sein Geld wartet. Laut BGB muss das Geld am dritten Banktag des Monats auf dem Konto eintreffen. Wenn dir der Vermieter ein anderes Datum zugestanden hat, ist das ja okay. Hast du das auch schriftlich?
Hallo, Mainschwimmer, es gab diesbezüglich eine Änderung. Nun muss der Mieter die Miete nur noch bis zum 3.Werktag bei der Bank anweisen.
??????????
Mein Rat, Küchen werden für das verkauft was jemand bereit ist dafür zu bezahlen. Die Frage ist auch weniger was wir hier so finden,ob und warum das gerechtfertigt ist oder nicht, sondern ob du bereit bist das bezahlen. Falls nicht, verhandeln oder es eben sein lassen, so einfach.
Das wäre auch meine Argumentation.
Vielen Dank für eure Antworten!
Ich werde auf jeden Fall weiter versuchen die Küche selbst zu verkaufen. Denn auf eine Einigung lässt sich der Vermieter nicht ein. Am Kauf ist der Vermieter nicht interessiert, auch wenn er es anfangs angeboten hat. Da er mir keine Bestätigung geben will, dass ich im Fall, dass der Nachmieter die Küche nicht kaufen will, Zugang zur Wohnung bekomme um die Küche auszubauen, kann ich ihm die Schlüssel nicht geben. Dann lieber bis Ende bezahlen und Küche mitnehmen.
Viele Grüße, Caitlin
Ein guter Entschluss.
Volle Zustimmung zu #2.
Richtig, weder mich noch den Fragesteller.;)
Gut verstanden:o
Hallo, muetze, stell Dir vor Dein VM kündigt Dir auf Vorbehalt..![]()
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