Beiträge von Banane

    ... aber nicht, dass er angekommen ist.
    Ich schätze, dass die Angelegenheit mit einem Vergleich enden wird (wobei die Anwälte sich dann selbst noch zusätzlich eine Vergleichsgebühr genehmigen werden...:eek:)

    ..aber nicht, dass er angekommen ist. Ja, richtig, aber es wäre zumindest ein Indiz dafür, dass der Mieter diesbezüglich den Mieterbund aufgesucht hat.
    I.d.R. versenden Anwälte ihre Schriftsätze nicht per Einschreiben.

    P.S.Ein Vergleich bei Gericht heisst, dass die Anwälte eine saftige Vergleichsgebühr kassieren, weshalb diese - wenn irgendwie möglich- einen Vergleich anstreben.

    Ich bin vllt zu alt für diese Postings und Trollerei und Glump.
    Ich hätte einfach nur gern eine Meinung zum Kündigungsschaden gehabt und mir nicht ständig irgendwelche Wichtig Tuer anhören. Für ne Rechtsberatung geh ich nur noch zu einem Anwalt. Ich hätte nur gerne eine Nicht- Anwalts- Meinung gehört.

    Du bist in eine saumässig missliche Lage geraten, eigentlich durch eigenes Verschulden. Wie heisst es so schön:"Dummheit schützt vor Strafe nicht".
    Einige Postings weiter erfährt man, es sei ein gegenseitiger Kündigungsverzicht vereinbart worden. Ist es denn nicht möglich von Dir einen Nachmieter zu benennen, besorgen. Hast Du diesbezüglich mit dem VM gesprochen? Und sonst weise ich auf den Beitrag #20 hin. Das wäre natürlich noch eine Möglichkeit, nur kannst Du eben den "Verzugsbrief" an den Vermieter nicht beweisen, aber das müsste doch der Mieterverein können, dass ein solcher Brief geschrieben und an den Vermieter versandt wurde.

    Übrigens kann Dir in einem Forum keine Rechtsauskunft erteilt werden, das kann tatsächlich nur ein Anwalt, gegen Gebühr.

    Für den Vergleich zahle ich knappe 20000 Euro. Die Gegnerseite hat einen Kündigungsschaden von 30000 vorgerechnet plus Handwerker (2000) plus Anwalt plus einbehaltene Miete. Zu genau sollte der Beitrag auch nicht sein.

    Vergleich heisst i.d.R., dass beide Parteien je die Häflte der Kosten tragen, was eine Summe von € 40.000,00 wäre. Die Gegenseite gibt einen Kündigungsschaden von € 30.000,00 zusätzlich die Reparatur der Heizung von € 2.000,00.
    Da kann ich leider nicht folgen wie diese Summen zustande gekommen sind, sorry.

    Der Vermieter hat gewartet bis ich die zweite Miete einbehalten habe und dann sofort die Kündigung. Unterm Strich zahl ich für den Vergleich das 10fache wie für den Handwerker. So spar ich mir die Prozesskosten und darf noch 6 Monate drin bleiben.

    Auch dieser Beitrag sehr ungenau. So kann man Dir kaum brauchbaren Rat geben. Unterm Strich zahlst Du für den Vergleich das 10fache wie für den Handwerker. Welche Summe wäre das denn?. Ich nehme an Du wolltest etwas anderes mitteilen, denn es ergibt so wenig Sinn, zudem besteht natürlich die Möglichkeit, dass Du bei ungenauen, falschen Angaben einen eben auch falschen Ratschlag bekommst. Also ruhig Blut und so genau/detailiert wie möglich vortragen.

    Hallo an das Forum
    Die Heizung in dem von uns gemieteten Haus funktionierte nicht mehr. Daraufhin habe ich den Handwerker bestellt und seine Rechnung in Höhe von Euro 2000 bezahlt und jetzt versucht dies vom Vermieter durch Einbehalten der Miete zurück zu holen.
    Jetzt habe ich die fristlose Kündigung erhalten. Ist dies rechtens?

    Bei soviel unberechtigter Eigenmacht würde ich meinem Mieter auch kündigen. Ob hier die fristlose Kündigung schon greift? Da müsste man wissen wie weit sich der Mieter mit der Mietzahlung im Rückstand befindet, oder ist es -wie beschrieben- vorerst der Versuch die Miete einzubehalten, also versucht oder bereits Miete einbehalten?

    Bettwanzen war früher mal ein Indiz für unsaubere Wohnung. Wäre ja möglich dass sich dieses Ungeziefer von Schmutz/Abfall o.ä. ernährt. Die Matratzen/Betten ins Visier nehmen, vielleicht sogar entsorgen. in dieser Richtung was unternehmen, bevor man einen Kammerjäger beauftragt. Ich möchte Euch in keiner Weise unterstellen, dass Eure Wohnung nicht in Ordnung ist, aber
    für diese Tierchen gibt es allemal noch was zu fressen, und das müsst Ihr den Wanzen total entziehen, also "Sagrotan-mässig.

    Eigentlich niemals, sondern eher das Eichjahr.

    Und SkyWalker: Es ist eine alte Masche der Anwälte, (fast)Unmögliches zu fordern ... UND ... dann Richter entscheiden zu lassen...: bringt Geld in deren Kassen...:o:mad:
    Du bist gegnerischen RAe keinerlei Rechenschaft schuldig (an den Resultaten sind die nämlich gar nicht interessiert. Hauptsache, sie können prozessieren und kassieren).

    Du kennst diese Sorte Menschen offensichtlich sehr gut. Geht mir genauso.

    Steht auf den Zähler nicht vllt die einbauende Firna?

    Auf jeden Fall das Eichdatum. Sollte da die Zahl 2022 eingraviert sein, weisst Du wann der Zähler eingebaut wurde, nämlich 2016. Nur ein Beispiel.

    Übrigens kann sich jeder einigermassen geschickte Vermieter seine Kaltwasserzähler im Keller selbst einbauen. Dass es dazu einen Nachweis bedarf ist mir unbekannt.

    Gut also das bedeutet nun also falls Ihm jetzt einfällt noch eine zu machen dann kann er diese für 2016 einfordern und bei dieser müsste ich auch Nachzahlen falls es sich daraus ergben sollte. (Stichtag 31.12.2017)
    Es ist ja eindeutig kalendjährliche Abrechnung im MV.

    Und für die Jahre davor werde ich schön gar nichts machen da ich mir beim besten willen nicht vorstellen kann etwas herauszubekommen (eher das Gegenteil) da ich unseren Verbrauch aufgrund vieler Umzüge einschätzen kann. Wird am Ende sonst nur für schlechte Stimmung beim Vermieter sorgen und dieser ist eigentlich sehr nett...

    Ich hoffe, Du hast Humor.
    Ein Mieter forderte die schon längst fällige Nebenkostenrechnung vom Vermieter. Dieser meinte nur, es ist nicht nötig, bei ihm habe das Geld ja gereicht.

    Zitat

    Da müsste Odenwälderin nun in das Übergabeprotokoll sehen, ob die aufgelisteten Dinge dort explizit als Mängel bezeichnet werden. Dann muss der Vermieter diese auch beseitigen.

    Wenn im Überg.Protokoll Schimmel in den Fugen festgestellt wurde ist dies ein Mangel, der beseitigt werden muss, i.e.R. vom VM, sollte keine anderslautende Vereinbarung getroffen werden.

    Zitat

    Fugen in Feuchträumen sind alle paar Jahre fällig.

    Nicht, wenn immer ordentlich geputzt wird, und daran mangelt es gelegentlich ganz gewaltig.

    .

    Mal abgesehen von der emotionalen Seite, was könnte Mieter1 oder der VM rechtlich unternehmen ?

    :confused:

    Die emotionale Seite zählt nicht. Sofern die Leute keinen stören wird man nicht viel dagegen unternehmen können. Ist zwar lästig kontinuierlich so viele fremde Menschen auf dem Grundstück zu haben, aber ohne Belästigung durch Lärm etc.gibt es meiner Meinung keine Handhabe dagegen.

    Der Vermieter hat nicht danach gefragt und Ihr habt immer pünktlich die Miete gezahlt.

    Warum sollte es ein Problem geben wenn der Vermieter jetzt von der Insolvenz erfährt?

    Kündigen kann er Euch nur wegen erheblicher Vertragsverletzungen.

    Was anderes wäre es wenn Ihr in einer Selbstauskunft falsche Angaben gemacht hättet. Da er aber keine verlangt hat ist der Drops gelutscht.

    Genau so ist die Sachlage.

    Nur am Rande: Es ist schon Wahnsinn, was Schlüsseldienste so alles in Rechnung stellen. Mein Haus-und Hofdienst stellt für Notfalleinsätze am Wochenende höchstens 80 € in Rechnung.

    Was rechtfertigt denn derartige Kosten, wenn der Schlüsseldienst effektiv wenige Sekunden gearbeitet hat?

    Zum Thema: Ich würde hier nochmal eine kurze Frist zur Überweisung setzen und gleich eine Verrechnung mit der Miete ankündigen, wenn keine Zahlung erfolgt.

    Gerade bei Schlüsseldienst gibt es "Schwarze Schafe", diese nützen einfach die Notlage der Kunden -in diesem Fall der Mieter - aus.

    Zitat

    Mein weiteres Vorgehen wäre jetzt, das ich die ganze Sache noch einmal schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort zu meinen Vermieter schicke, mit dem Zusatz das ich die Miete kürzen werde wenn er sich nicht bei mir meldet und ich damit die Rechnung begleiche.

    Setze dem VM auch eine angemessene Frist, damit Du nicht bis Weihnachten auf Antwort warten musst.

    Hallo, penzer

    Wer Deinen Vermieter vertritt muss Dir die Vollmacht für die Vertretung zeigen.
    In Deinem eigenen Interesse fertige ein Zustandsprotokoll an, am besten mit Fotos und in Beisein eines unparteiischen Zeugen. Die Schlüsselübergabe, wenn möglich mit Zeugen, und die Schlüssel jeweils des zugehörigen Schlosses prüfen, damit der Vorwurf, es hätte ein Schlüssel nicht gepasst, nicht aufkommt. Lasse Dich nicht zu einer Unterschrift drängen.
    Was RAe des Mietervereins betrifft: "Flaschen" gibt es in jeder Branche, nicht nur im DMB

    Du bist nicht nur krank, vielmehr auch charakterlos und gnadenlos unverschämt, ermutigst andere User zu deinen schamlosen und -wie man sieht- verlogenen Geschreibsel. An dein Schamgefühl kann man schlecht appelieren, das hast du nämlich nicht.
    Nun, nachdem ich dein verlogenes Geblubber kommentiere, wird dieser Thread auch entfernt. Und das ist gut so.

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