... aber nicht, dass er angekommen ist.
Ich schätze, dass die Angelegenheit mit einem Vergleich enden wird (wobei die Anwälte sich dann selbst noch zusätzlich eine Vergleichsgebühr genehmigen werden...:eek:)
..aber nicht, dass er angekommen ist. Ja, richtig, aber es wäre zumindest ein Indiz dafür, dass der Mieter diesbezüglich den Mieterbund aufgesucht hat.
I.d.R. versenden Anwälte ihre Schriftsätze nicht per Einschreiben.
P.S.Ein Vergleich bei Gericht heisst, dass die Anwälte eine saftige Vergleichsgebühr kassieren, weshalb diese - wenn irgendwie möglich- einen Vergleich anstreben.