Beiträge von Banane

    Hallo, mein Nachbar zündet den ganzen Tag stinkende Räucherkerzen auf dem Balkon. Ich kann nicht mehr draussen sitzen und die Türen geschlossen halten. Muss der Vermieter etwas unternehmen oder muss ich das akzeptieren?

    Man solls nicht glauben mit welchen Marotten manche Menschen durchs Leben ziehen, ohne Rücksicht auf ihre Mitmenschen.
    Dreh' den Spiess einfach mal um....:cool:

    Wenn Dein Verhältnis sowieso schon sehr gespannt ist, kannste fast alles machen, solange Du da noch wohnen wirst...:eek:

    Hoffentlich erkennt Schnauzerle die Ironie Deines Beitrags:p

    Du hast mit deinem Beitrag völlig Recht, der Vermieter kann hier nichts geltend machen, es sieht hier nur leider so aus, als ob ihn (den Vermieter) das nicht interessiert, so dass es für den Mieter sicher von Vorteil ist, zumindest zu wissen, was der Vermieter überhaupt nachweisen/vorlegen müsste, um Ansprüche geltend machen zu wollen.

    Wer ist hier "Du"?, der mit dem Beitrag völlig Recht hat? Der VM müsste meiner Meinung nachweisen, dass der M.schadensersatzpflichtig ist, und in welcher Weise. Nur dann könnte der VM Ansprüche geltend machen. Das Wohnungsabnahmeprotokoll lautet "keine Mängel".

    Nach allem was der TE bereits preisgegeben hat ist davon auszugehen ,dass der Anspruch auf Schadensersatz sehr, sehr fraglich ist.

    Ja, gute Idee, danke. Der Kostenvoranschlag/die Rechnung wird 100%-ig "getürkt" sein (er läßt alle Arbeiten schwarz machen, das ist unter seinen Mietern bekannt), aber trotzdem.

    Für Schwarzarbeit kann Dein VM so gut wie nichts an Kosten verlangen. Wie ich das nach Deinem Vortrag einschätze hat der VM schlechte Karten. Kein KVA, keine Rechnung, nur mal so über den Daumen geht gar nicht. Trotzdem, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen werden im Nachhinein noch Dinge festgestellt mit denen keiner rechnet, gerechnet hat. Prozessieren ist und bleibt ein Risiko, sofern eine Sachlage nicht 100%ig eindeutig ist.

    Und hier im Forum kann Dir ohnehin keiner einen rechtsverbindlichen Rat geben, wäre auch nicht erlaubt. Ich hoffe, und wünsche Dir, dass Du diese Angelegenheit gut einschätzen kannst und Dich richtig entscheidest. Lese nochmal #21.

    Mal eine anderer Gesichtspunkt:
    Da die Wohung ja unrenoviert übergeben wurde, fallen Schönheitsreparaturen wohl aus? Bleibt also die Frage nach Beschädigungen. Eine farbige Wand kann so eine Beschädigung darstellen, und für Beschädigungen muß der Vermieter meines Wissen keine Fristen setzen, die über das Ende des MV. hinausgehen.

    Die ewige Streitfrage: Fristsetzung oder nicht. In diesem Fall zählt diese sog.Beschädigung unter Schönheitsreparaturen und daher müsste dem Mieter durch Fristsetzung die Möglichkeit gegeben werden die "farbigen" Wände neutral zu streichen.
    Wenn man die Farbige Wand allerdings als Beschädigung bezeichnet wäre die Fristsetzung nicht nötig.
    Wie dazu wohl ein Richter entscheiden würde? ( sind Einzelfälle)

    Vertraglich vereinbart ist es nicht. Früher hat den Rasen ein Mieter umsonst gemäht, aus Altersgründen schafft er dies nicht mehr. Nun wurde eine Firma beauftragt fürs mähen und die Rechnung durch die Mietparteien geteilt.

    Wenn Rasenmähen lt.Mietvertrag nicht vereinbart ist kann der Vermieter diese Kosten -sofern welche anfallen- nicht auf Mieter umlegen. Bei Wohnungsleerstand ist der Vermieter abrechnungsmässig wie ein Mieter zu sehen, d.h. die Kosten werden weiterhin durch 5 geteilt.

    Hier misshandelt einer immer wieder seine Ehefrau. Und Du willst allen ernstes jedesmal die Polizei verständigen?
    Eine Frau die immer wieder vom Ehemann misshandelt wird und sich trotzdem nicht von ihm trennt.....Da fällt mir wirklich nur das ein wie in #5 geschrieben.

    Die Eheleute versöhnen sich wieder- meistens noch in derselben Nacht- und der, welcher Hilfe bzw. die Polizei holt, ist der Depp. Wenn der Pech hat wird er noch angefeindet von den Eheleuten, oder glaubst Du im Ernst, dass die Ehefrau sich gegen
    ihren Mann stellt,? evtl. zugeben wird, dass sie misshandelt wurde?

    Im Notfall ist Hilfe angebracht, ob dies bei Ehestreitgkeiten der Fall ist?

    Unsere neue Hausverwaltung möchte von uns wissen, ob wir eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Müssen wir hierüber Auskunft geben?

    Darüber seid Ihr dem Vermieter keine Auskunft schuldig, jedoch würde ich Euch dringend eine Privat-Haftpflicht-Versicherung
    empfehlen, nicht nur in Bezug auf Mietwohnung sehr von Vorteil.

    Zitat

    Da ich aber kein Jurist bin, frage ich zunächst mal hier im Forum was rechtens ist.

    Wir sind eben auch keine Juristen und können Dir keinen rechtsverbindlichen Rat geben. Selbst wenn wir könnten dürften wir nicht, (Forenregeln), das können/dürfen nur Rechtsanwälte, überwiegend gegen Bezahlung.

    Meine Meinung dazu wäre, ein Pool auf der Dachterrasse ist gewagt, kommt natürlich darauf an wieviel Wasser in diesem Pool sein soll. Das Gewicht der Menschen nicht vergessen, die evtl. im Pool sitzen werden. Ein Statiker könnte Dir genaueres dazu sagen.

    Zitat

    und der Mieter im EG mißhandelt immer wieder seine 'Ehefrau

    Wie sagt man: "Pack schlägt sich und verträgt sich". Wenn die Frau immer wieder misshandelt wird gibt es durch sie selbst Mittel und Wege dies zu unterbinden., evtl. durch Trennung. Ich würde Dir raten, halte Dich
    raus.

    Zitat

    "Wir den Hausfrieden nachhaltig stören würden" Der Vorfall wird abgestritten und mir wird unterstellt das alles nur erfunden zu haben.

    Wenn es dumm kommt weiss diese Frau garnichts von einer Misshandlung und Du bist der Dumme.

    Die fristlose Kündigung wurde Dir bislang ja nur angedroht, nehme ich an, und um weitere Konsequenzen zu vermeiden, halte Dich aus dieser Sache raus.

    Was in einem Inserat steht und was tatsächlich ist, sind 2 ganz verschiedene Latschen. Würdest Du dich auf eine Inserat für eine 30 m² kleine Wohnung melden wenn Du eine mit 60 m² suchst?:rolleyes:

    Noch mal, die Grundfläche sind und bleiben 60 m². Das der Vermieter davon lediglich die Hälfte als Wohnfläche anrechnen darf ist etwas anderes.

    Selbst mir als "Zwergi" mit nur 150 cm würde das auffallen.

    Sehe ich auch so.

    Bei nochmaliger Überlegung hast Du recht, die Grundfläche bleibt 60qm. Nur geht es um die anrechenbare Wohnfläche und die ist falsch im MV angegeben.
    Der VM trixt und der M merkt's nicht. Ob man dem M. hier zugute halten könnte, dass er erst nach einem Jahr davon Kenntnis erhalten hat, sich rechtlich dagegen wehren zu können? Dazu kann ich nichts sagen.

    Laut Anwalt würde er bei einem Vergleich vor Gericht mehr verdienen. Aber speziell bei Anwälten im Mietrecht sei eine gute Reputation mehr Geld wert als Vergleichssummen zu kassieren.

    Es gibt auch einen aussergerichtlichen Vergleich, was nun, ich denke die Sache ist bereits gerichtsanhängig?

    Welche Unwissenheit denn? Ich habe mir Hilfe beim Mieterverein gesucht und meinem Vermieter das Geld für eine fällige Reparatur sogar noch ausgelegt. Jetzt will ich mein Geld zurück und bekomme die Kündigung dafür?
    Ich habe sogar noch einen Anwalt für Mietrecht eingeschaltet und der hat mir in einer Kurzberatung genau dasselbe gesagt. Ich hätte zwar nicht ganz unrechtens gehandelt aber für die Kündigung aus wichtigem Grund reiche es aus und Schadenersatz müsse ich in jedem Fall leisten.


    Nicht unrechtens gehandelt... , das heisst im Klartext: Du hast richtig gehandelt, und das reicht für die Kündigung und für den Schadensersatz.

    Wahrscheinlich läuft dieses Szenarium anders ab als von Dir beschrieben.

    Du hast unrecht gehandelt, dafür die Kündigung, aber für mein Dafürhalten niemals diese riesen Summen an Entschädigung.
    Wie zuvor schon beschrieben, auch ein Vermieter muss den Schaden gering halten, was heisst, er hätte sich sofort um einen Nachmieter bemühen sollen/müssen/können etc. Diesen Beweis müsste der Vermieter bringen, dass er in dieser Richtung entsprechend tätig war. Und darauf müsste Dich Dein Anwalt unterrichten und entsprechend handeln, nämlich diesen Nachweis vom Vermieter zu verlangen.
    Deshalb meine Vermutung, dass Dein Anwalt Deine Unwissenheit ausnutzt. Für den ist ein saftiger Vergleich die bessere Lösung. Nur so meine Meinung. Könnte auch anders sein.

    Zitat

    Die Raumhöhe ändert doch nichts an der Grundfläche

    Die Wohnungsgrundfläche ist ab 2 m voll zu berechnen, darunter nur zur Hälfte, so heisst es doch.
    Wie schon geschrieben, der VM hätte diese Wohnung nicht mit 63qm anbieten dürfen, das wäre evtl. arglistige Täuschung.

    Ein normal grosser Mensch müsste das merken, ein kleiner Mensch vielleicht nicht sofort.Auf beiden Seiten nicht alles astrein. Wie dem auch sei, das wird ein Richter entscheiden müssen. Meine Meinung.

    Aber was mich stutzig macht ist das ich jetzt der Schuldige bin. Man könnte doch vor Gericht argumentieren das mich der Vermieter rausekeln wollte. Und jetzt kriegt er mich gekündigt und noch Sahne obendrauf.

    Bei Gericht ist für "Gefühle, Emotionen" nicht viel Platz, da zählen einfach Fakten. Woher sollte ein Richter wissen was der VM z.B. wollte und dachte?, oder was Du denkst?

    Mit Verlaub, ich habe so das Gefühl, dass Dein Anwalt Deine Unwissenheit ausnutzt. Kann natürlich auch anders sein, wie gesagt, nur ein Gefühl.

    Ist nicht. Die Wohnung wurde so angemietet wie besichtigt.

    Wäre mir auch nicht sicher. Wo bliebe da die 10%-Hürde?
    Zumindest bei der NK/BK-Abrechnung muss die Wohnfläche angegeben werden, und sollte diese so gravierend zum Nachteil des Mieters sein, müsste/könnten auch die NK-Überzahlung entsprechend gekürzt bzw. zurückgefordert werden, sowie die zuviel gezahlte Miete.

    Nur unter dem Vorbehalt, dass es nicht doch heisst: "Gemietet wie gesehen".
    Ob ein Mieter bei Besichtigung einer Wohnung sofort erkennen muss, dass die Wohnraumhöhe nur 1,90 m ist, bezweifle ich. Der VM kennt aber diesen Mangel und dürfte diese Wohnung nicht mit 60 qm anbieten.

    Nur meine Meinung.

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