Beiträge von Banane

    Hallo Doppelhelix,

    nach der Lektüre von ca. einem Drittel Deines Romans habe ich aufgehört, ihn zu lesen. Tipp: leite ihn weiter an RTL2.
    Bzgl. Deiner gesundheitlichen Probleme wünsche ich Dir "Gute Besserung!".

    Dem schliesse ich mich an.

    Bin leider mit mehreren Monaten im Rückstand, kann mich der Vermieter kündigen und welche Rechte habe ich noch?

    Bei mehreren Monaten Mietrückstand kann der VM sofort eine Räumungsklage bei Gericht einreichen, ohne Kündigung oder Abmahnung.

    Die hätteste von mir gerne bekommen, denn ausziehen kannst Du jederzeit...:rolleyes:

    Ganz ehrlich von mir auch, und zwar sofort.
    Die dumme Kuh von Vermieterin hat sich nicht mit dir geeinigt die Umzugskosten und Internet zu bezahlen. Wieso das? Sie hat dir doch zumütigerweise auch ne billige Miete zuteil werden lassen, und dann sowas. Vielleicht auch nur deshalb weil du das Gras zu deiner Hütte nicht gemäht hast. So sind sie halt, die Vermieter, nur Mieter ausnützen.

    Hallo,

    wir haben ein Problem, die Hausverwaltung scheint aber unser Anliegen nicht mal weiterzugeben. Daher möchten wir dieses nun direkt mit dem Eigentümer klären, bevor wir andernfalls zum Anwalt gehen.

    Gibt es eine Pflicht zur Herausgabe des Namens? Hatte das mal gehört.

    Besten Dank

    Für Euch ist der Vermieter Ansprechpartner, sozusagen Vertragspartner, und der steht ja im Mietvertrag, oder etwa nicht? Schau mal nach.
    Vermieter muss nicht zwangsläufig auch Eigentümer sein.

    Zitat

    Warum sollte der Betrag unangemessen sein? Ich erinnere mich an ein Urteil, dass besagt, dass der Erlass von2 Monatsmieten angemessen ist.

    An ein solches Urteil kann ich mich ebenfalls erinnern. Mag ja vielleiicht eine Einzelfallentscheidung sein.

    Hallo,

    was hast du denn für ein Rechtsverständnis?

    Wenn so etwas vorfallen würde, wäre das ein Grund für eine weitere/erneute Kündigung, aber kein Grund eine "Sanierungskündigung" rechtswirksam werden zu lassen.

    Gruß
    H H

    Die "Sanierungskündigung" von #1 hatte ich nicht mehr im Visier, sorry. Mir ging es im Allgemeinen um Deinen Post 70, nur Interesse halber.

    Hallo,

    es können im Verfahren nicht völlig neue Punkte gebracht werden. Die Kündigungsgründe müssen von Anfang an für den Mieter nachvollziehbar sein. Auch wenn eine gewisse Heilung im Prozess möglich ist, so geht es nicht, dass eine unbegründete Kündigung so umgeschrieben wird, dass die aufgrund neuer Tatsachen doch begründet wäre.

    Gruß
    H H

    Wie ist es wenn sich im laufenden Verfahren neue Punkte ergeben, z.B. der VM erhält kurz vor Prozessbeginn davon Kenntnis, dass der M. den VM in der Nachbarschaft als Betrüger bezeichnet hat?
    Ich denke, hier könnte dies in die bereits bestehenden Kündigungsgründe noch einfliessen, oder?

    Sollte die Klage des Vermieters tatsächlich sinnlos sein, wird es keinen Vergleich geben sondern ein Urteil zu Deinen Gunsten,
    das würde heissen, der VM trägt sämtliche Kosten. Du schreibst aber ein Vergleich wäre in Deinem Sinne, da gibt es i.d.R.Kostenteilung.

    Sollte die Klage des VM sinnlos sein, also vorneweg die Kündigung nicht rechtens, wird dieser den Prozess verlieren und sämtliche Kosten tragen. Bei einem Vergleich ist die Kostenteilung meistens hälftig. Es gibt aber noch 100te andere Möglichkeiten, und bei Gericht weiss keiner zuvor mit welchem Resultat er rauskommt. In er Regel ist es so

    Das kann wohl kaum sein, dass der Mieter irgendwelche Kosten tragen muss für eine vollkommen unberechtigte, sinnlose Klage eines Vermieters.

    Sollte die Klage des Vermieters tatsächlich sinnlos sein, wird es keinen Vergleich geben sondern ein Urteil zu Deinen Gunsten,
    das würde heissen, der VM trägt sämtliche Kosten. Du schreibst aber ein Vergleich wäre in Deinem Sinne, da gibt es i.d.R.Kostenteilung.

    Zitat

    ..ein Vergleich wäre ja in meinem Sinne. Solange da meine Interessen entsprechend berücksichtigt werden und meine Kosten vom Vermieter komplett übernommen werden.

    Ein Vergleich bei Gericht bedeutet überwiegend "Kostenteilung", d.h. jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, Gerichtskosten meist auch noch anteilig. Dürfte nicht in Deinem Sinne sein.

    Hi,

    war heute morgen beim RA. Ich habe gegenüber dem Vermieter einen Auskunftsanspruch ob meine Frau Mieter ist oder nicht. Es kann ja mal, wie bei mir, ein Beleg verlorengehen.

    LG

    Hättest du nicht dazu gleich Deine Frau fragen können, sie wird doch auch wissen ob sie im Mietvertrag aufgenommen wurde.
    Es sind nun mal wichtige Details die man sich merken soll.:confused:

    Zitat

    Ich glaube mich erinnern zu können das es einen Mietvertragsnachtrag gab das meine Frau auch Mieter wird, bin mir aber nicht sicher.

    Demnach gab es auf Deinem Mietvertrag keinen sog.Nachtrag und es gilt der MV den Du hast. Die Mieterhöhung ist m.E. gültig.

    Übrigens, glauben hilft evtl. in der Kirche. Im M/VM-Verhältnis sind nachweisbare Fakten wichtig.

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