Beiträge von Banane

    Für eine Wohnung mit 71qm für einen Mietzins von ca.3,80/qm ist spottbillig. Und seit 2013 zahlst Du auch die günstige NK-Pauschale, die der VM nun um €100,00 erhöhen will. Hat so den Eindruck, der VM möchte gerne über die NK noch einen Teil der Miete reinholen, was natürlich nicht rechtens ist.
    Lasse Dir die entsprechenden Rechnungen für die Erhöhung der Kosten zeigen. Rauswerfen kann Dich der VM aus der Wohnung ohnehin nicht, er müsste Dich rausklagen, was allerdings für eine Partei ( die unterlegene-)sehr kostenspielig sein dürfte.
    Zudem scheinen mir NK von €450,00 übertrieben hoch, habe ich bislang noch nie gehört, mir unbekannt.

    Hi Banane,
    was sollen diese Zahlenspielereien? Rechtsgrundlage?
    Bei meiner Antwort drehte es sich nicht um Sonderkündigungsrecht oder nicht, sondern lediglich um die einfachere Lösung in Form der Ersatzvornahme.;)

    Ich habe dann lediglich deutlich machen wollen, dass dies evtl. für den Mieter von Nachteil sein könnte. Meine Zahlen waren nur als Beispiel gedacht. Es könnte letztendlich so -wie in #5 beschrieben- zum Nachteil des Mieters sein. Also, soll sich die Ersatzvornahme der M.gut überlegen.

    Sollte von der Terrasse zur Wohnung keine abschließbare Türe vorhanden sein, also nur ein Rolladen, gebe ich dir Recht. Praktisch ein unmöglicher Zustand. Deinen #1 könnte man so verstehen, dass die Terrasse ganz leicht, ohne Törchen, zugänglich ist.

    Eine Terrasse, die von aussen über eine Treppe zu erreichen ist, stellt m.E. kein besonderes Sicherheitsrisiko dar, nur weil kein
    Törchen vorhanden ist. (was meinst du mit Törchen eigentlich, verkleinertes Tor, oder was?)
    Bekanntlich wird im EG auch über Fenster eingebrochen.
    Mit Mietminderung würde ich an deiner Stelle nicht vorschnell drohen, ist vielfach ein Punkt für Unfrieden. Fragt sich nur was einem "Frieden" wert ist und wie sich der VM verhält.

    Hallo brown-eye,
    in solchen Fällen steht dem Mieter das Recht der Ersatzvornahme vor, also die Wasserkosten selbst zu zahlen und dies von der Miete abzuziehen.

    Kommt natürlich darauf an wie hoch die rückständigen Wasserkosten sind. Z.B. zu zahlende Wasserkosten € 1000,00, der Untermieter zieht nach 4 Monaten aus, hat inzwischen die Miete von € 800,00 nicht bezahlt/einbehalten, hat aber an das Wasserwerk den Rückstand von € 1000,00 beglichen. Wie kommt der M. zu seinen restlichen € 200,00?
    In so einer Angelegenheit sollte man gut abwägen, würde ich meinen.
    Ebenso bin ich nicht sicher, ob nicht auch in diesem Fall -sollte kein Warm-Kaltwasser vorhanden sein- das Sonderkündigungsrecht greifen würde.

    Hallo,

    ich würde die Extraanfahrt bezahlen und hätte die Sache dann vom Tisch. Wie lange willst du dich denn für 30 Euro (oder was immer das kosten würde) streiten.

    Gruß
    H H

    Umgekehrt aber genau so. Der Mieter ist in diesem Fall nicht wirklich für die Fahrtkosten des Handwerkers verantwortlich. Für den M. bedeuten € 30,00 genau so viel wie für den VM. Gleiches Recht für alle, denke ich.

    Denkst Du aber auch nur. Der VM/HV hat ja schon argumentiert, dass das Umfeld nicht zur Mietsache gehört.

    Sagt der VM/HV. Wenn im Treppenhaus blutige Spritzen, Fäkalien etc. rumliegen und nachweisbar mit Drogen gehandelt/konsumiert wird, ist dies eine Straftat bzw. strafbare Handlung, die ein Mieter nicht dulden muss. Meine logische Überlegung, in der Annahme, #1 entspricht der Wahrheit.

    Hätte auch gesagt, derjenige der den Auftrag erteilt muss dafür aufkommen... :/
    Aber dass Sie sich mit 25% beteiligen muss, ist doch voll in Ordnung! Ich hätte natürlich dicke Lederhandschuhe gesucht und das Vieh gejagt :D

    Vorsicht! Eine Ratte in die Enge getrieben kann durchaus gefährlich werden.

    Wäre die Angst eine andere, wenn sich das gleiche vor der Haustür abspielen würde? Kann ich mir nicht vorstellen, insofern sollte man sich eine Wohngegend suchen, mit der man einverstanden ist.
    Theoretisch und in Extremfällen würde vieleicht sogar eine Mietminderung in betracht kommen, aber davon verschwinden die Junkies auch nicht, denke ich.

    Aber bei Mietminderung käme der Vermieter bzw. HV schnell in die Gänge, denke ich.

    Das ist so pauschal falsch. Erstens hängt dies vom Umfang der Baumaßnahme ab, zweitens von der Dachneigung. Bei Nachneigungen unter 20% ist hier ein einfacher Seitenschutz ausreichend.
    Erst bei Neigungen > 20% sind Dachsicherungen nötig. Das muss aber kein Gerüst sein. Eine Dachschutzwand kann hier ausreichend sein.

    Seitenschutz, Hebebühne oder Gerüst, ganz egal, jedenfalls einen Schutz, nur nicht 8 Wochen lang durch die Wohnung aufs Dach. Das dürfte nun wirklich nicht zumutbar sein, sofern es andere Möglichkeiten gibt.

    Zitat

    ...das bei mir vor ein paar wochen der spülkasten duchgelaufen war was völlig sinnfrei war für das ich nichts kann...

    Ist das vielleicht so zu verstehen, dass das Wasser ständig ablief? Hier war möglicherweise nur die Dichtung defekt, oder was war konkret kaputt? Müsste ja auf der Rechnung stehen.

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