oder überpinseln
sieht dann fleckig aus, weil der Farbton fast nie der gleiche ist. Putzschwamm wäre die bessere Methode.
oder überpinseln
sieht dann fleckig aus, weil der Farbton fast nie der gleiche ist. Putzschwamm wäre die bessere Methode.
zu kommt auch noch das unsere Vermieterin meinte dass wenn jetzt z.B. die Spühlmaschine kaputt gehen sollte, wir die kompletten Kosten einer neuen übernehmen müssten.
Ist doch Nonsense.
Beachte #2, so ist es.
Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Quittung für Mietzahlung hat der VM sicher nicht, es sei denn du hast die Miete bar bezahlt, was wohl nicht der Fall ist. Zum Nachweis Deiner Mietzahlung hast Du ja Deine Kontoauszüge bzw. Bankbelege.
Ja es geht um eine Vorabnahme.
Es wäre empfehlenswert selbst auch einen neutralen Zeugen bei der Besichtigung dabeizuhaben. Mängel/Schäden dürfen ja bei der Vorabnahme benannt/beschrieben werden. Letztendlich ist die Frage von wem diese verursacht wurden, und diesen Beweis hat der VM zu erbringen. Sehe also der Vorabnahme mit Gelassenheit entgegen, lasse Dich auf keine unnötige Diskussion ein und unterschreibe nichts. Das wäre meine Empfehlung.
Hallo,
das ist so etwas irreführend. Auch wenn du nicht mehr in der Wohnung wohnst, gibt es noch Verbräuche, die du zahlen musst. Bei der Heizung werden gem. Heizkostenverordnung 30-50% über die Wohnfläche aufgeschlüsselt. Auch wenn in deiner Wohnung gar nicht mehr geheizt wird musst du deinen "qm-Anteil" tragen. Gleiches gilt für den Allgemeinstrom.
Selbst für Strom und Wasser in deiner Wohnung musst du wenigstens die Grundgebühren zahlen.
Gruß
H H
Ganz klar zahlt der Mieter den jeweils anteiligen Verbrauch bei der BetrK-Abrechnung, aber vom M. selbst wird nach seinem Auszug kein messbarer Verbrauch mehr sein. Sollte z.B. der M. bei Auszug die Heizungs- WW-KW-Zähler ablesen/lassen, zahlt er
den abgelesenen Wert zusätzlich der nach Betr.KV anteiligen Kosten, wie Grundgebühren etc.
Wir haben es zwar leider ein paar mal vergessen aber erst vor 2-3 Wochen geputzt.
Wenn die Etage 1mal im Monat geputzt werden soll, dies vergisst man ein paar mal, dann darf man davon ausgehen, dass Du nicht zu den Putzteufeln gehörst, eher das Gegenteil, so nach dem Motto: Man kann vom Boden essen und wird leicht satt davon. SCNR.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Boden aufbereitet wird oder habe ich durch den Vertragsabschluss den Zustand des Bodens so anerkannt? Sprich: gemietet wie besichtigt??
Auf die Aufbereitung des Bodens hast Du keinen Anspruch. Es ist schon so: gemietet wie besichtigt. Hättest Du diese Wohnung nicht so angemietet wie sie nun mal aussieht wäre der Mieter evtl. ein anderer gewesen. Hier bist Du auf "Good Will" des Vermieters angewiesen, vielleicht auch ein Entgegenkommen deinerseits in Bezug auf Kostenteilung der evtl.Versiegelung...
Kommt natürlich darauf an wie Dir die Wohnung sonst zusagt.
Es ging darum, dass man es oft nicht zielgerichtet ist
Herr, wirf Hirn herunter!
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Und was ist mit den Nebenkosten? Wenn wir jetzt ausziehen wird ja auch nichts mehr verbraucht. Kann er die auch verlangen?
Die NK bezahlst Du bis Ende Mietverhältnis. Es gibt ja die NK-Abrechnung, ob Du nun die Vorauszahlungen bis Ende des Mietverhältnisses bezahlst oder nicht. Bei Endabrechnung gibt es den Ausgleich, entweder Du hast zuwenig vorausbezahlt, dann gibt es die Nachzahlung und bei zuviel bezahlt eben die Rückzahlung. Wenn Du nicht mehr in der Wohnung wohnst wird es auch keinen Verbrauch geben. Dies bezieht sich auf den messbaren Verbrauch wie Heizung, Allg.Strom Warmwasser etc.
Andere NK wie z.B. Versicherungen, Grundsteuer etc. werden ja nicht nach Verbrauch abgerechnet.
toller Tipp. Mit diesem Vollmachtsformalismus kann man die Gegenseite nochmal richtig auf die Zinne bringen. Das wird sicher helfen das Problem zu lösen.
Eine Anwaltsvollmacht dient in der Regel dazu, Sie gerichtlich oder außergerichtlich in einer Sache zu vertreten. Die Anwaltsvollmacht legitimiert Ihren Rechtsanwalt, in Ihrem Namen für Sie tätig zu werden, Verhandlungen zu führen, Geld zu empfangen und vieles mehr. Die Anwaltsvollmacht ist exakt umrissen, was die Befugnisse Ihres Anwalts
RA des VM antwortet, geht aber auf die Termine nicht ein. Schreibt stattdessen: "Wir teilen mit, dass eine Terminvereinbarung bezgl. der Besichtigung der Mängel über unsere Kanzlei zu erfolgen hat."
Hat der RA mit dem Schreiben auch eine Vollmacht mitgeschickt? Wenn nicht ist nach wie vor der VM Dein Ansprechpartner.
1. Kann ich eine Klarstellung verlangen, wer zu einer Mängelbesichtigung in meine WHG kommt (also Vermieterin UND ihr RA)?
2. Kann ich verlangen, dass ein Handwerker von ihr mitkommt (schlicht damit das alles jetzt mal vorwärts geht und es nicht für den nächsten Termin wieder so ein rumgezappel gibt, bis er steht?)
1. Ja, kannst Du.
2. Nein.
obwohl wir die Miete von Anfang an und seit Jahren mehr als pünktlich zahlen, und sehr ruhige und freundliche Meter sind zickt diese VM weil es ihr nicht in den Kram passt, dass ein Vertrag nicht nur Rechte sondern auch Pflichten bedeutet.
...mehr als pünktlich, also schon Tage vor Fälligkeit?
Pünktlich ist genug.
Rechte und Pflichten sollten beide Vertragspartner beachten und entsprechend handeln. Dazu bedarf es der Kenntnis von den jeweiligen Rechten und Pflichten., daran hapert es gelegentlich ganz gewaltig, und meist auf beiden Seiten..
- Der Mietvertrag zwischen der Nachmieterin und dem Vermieter kam auf postalischem Wege zu Stande. Mietvertrag der neuen Mieterin sollte ab dem 15. des Kalendermonats gültig sein. Bis zum 18. des gleichen Kalendermonats hatte die Nachmieterin Zeit die Hälfte der Monatsmiete und die Kaution zu überweisen.
Es kam ein Mietvertrag zustande mit der Nachmieterin ab 15.d.Mts. und damit bist Du ab 16.d.Mts. nicht mehr Mieterin dieser Wohnung.
- Am 17. fand die Schlüsselübergabe zwischen mir und der Nachmieterin statt (auf Wunsch der Nachmieterin). Übergabeprotokoll wurde 3malig ausgefüllt und ebenfalls dem Vermieter übermittelt.
Ist nur möglich mit Zustimmung des Vermieters.
-Der Vermieter hat ihr nun eine fristlose Kündigung gesendet, sowohl postalisch als auch per SMS und Mail. Nun will er dass eine Schlüsselübergabe zwischen Ihr und mir stattfindet.
Das hast Du doch schon, sieht aus ohne Zustimmung des Vermietes. Daraus könnten Dir Konsequenzen entstehen, s.#4.
Alles anzeigenHallo Community,
in kürze steht die Übergabe meine Wohnung an meinen Vermieter an. Gestern gab es eine Sichtung der Mieträume auf meinen Wunsch zwecks Reparaturen etc.. Bei der Besichtigung wurde bemängelt, dass die Mieträume sehr farbenfroh gestaltet worden sind, und dies nicht jedem zukünftigen Mieter gefallen könnte. Es wurde dabei belassen, dass die Wänden nicht gestrichen werden müssen, mit den Worten: "sofern die Wohnung vermiet werden kann, andernfalls müsse man sich auf eine Lösung einigen, sprich weiß streichen".
Bei Einzug wurde jedoch mündlich vereinbahrt, dass die farbige Gestaltung am Ende belassen werden kann, da sich solche Räumlichkeiten wohl besser vermieten lassen, so die Worte des Vermieters (damals.) Nun stehe ich vor dem "Problem", was ist richtig? Mir ist bewusst, dass eine mündliche Vereinbarung nur "Schall und Rauch" ist :(. Die Räumlichkeiten waren zuvor mit Raufasertapape tapeziert und durch den Vormieter minimal geklebt übernommen worden.
Anbei ein Auszug von meinem Mietvertrag:
Mietvertrag (Haus und Grund Niedersachen)
§ Beendigung des Mietverhältnisses:
2. Bei Beendigung des Mietverhältnisse sowie bei seinem Auszug vor Beendigung des Mietverhältnisses oder vor Ablauf einer Räumungsfrist hat der Mieter die Mieträume in einem sauberem Zustand mit allen, auch den von ihm selbst beschaffenen Schlüsseln zurückzugeben.
Auszug Mietvertrag Schönheitsklauseln
Bin ich als Mieter verpflichtet die Räumlichkeit wieder auf "Weiß" zu bringen? Ich habe mal gelesen, dass helle farben (bei mir: Flur-orange, Schlafzimmer-hellblau, Wohnzimmer-flieder mit lila) als zumutbar gelten?! Das Arbeitszimmer dagegen mit Bordeaurot ist wohl zu dunkel?!
Räumlichkeiten:
Schlafzimmer - hellblau - Fliestapete
Wohzimmer - flieder/lila - Fliestapete
Flur - orange - Raufaser wurde gestrichen
Arbeitszimmer - bordeaurot - Fliestapete
Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.
Die Räume sehen ja nicht schlecht aus, nur müssen die Farben auch einen Nachmieter gefallen, was meistens nicht der Fall ist. Jeder Mieter hat seine eigene Vorstellung in Farbgestaltung. Zulässig sind halt nur die Farbtöne wie in #5 gezeigt.
Diese Farbgestaltung kreiert man i.d.R. nur wenn die Wohnung langfristig bewohnt wird. Für kurze Wohnzeiten fast schade für den Aufwand.
Alles anzeigenHallo Banane,
Danke für Ihre Antwort.
Ja seine Freundin war dabei als das besprochen wurde.
Hin nehmen wäre jetzt eher meine letzte Wahl, da ich dann noch zwei Monatsmieten zahlen müsste und evtl. meine Küche nicht ablösen kann
Viele Grüße
Tobi
Heute hat mein Nachmieter mir aber geschrieben, dass er ein Schreiben des Vermieter bekommen hat wo drinnen steht, dass "er ihm leider mitteilen muss, dass die Wohnung anderweitig vermietet wurde".
Hast Du dieses Schreiben des Vermieters an Deinen Freund gesehen?. Bedenke hierbei aber, dass der Vermieter sich nicht an eine Zusage der Wohnung halten muss wenn er inzwischen Nachteiliges, was der Nachmieter evtl. verschwiegen hat- erfahren hätte und nun absagt. Was es sonst zu beachten gäbe kann Dir rechtsverbindlich nur ein Anwalt sagen, gegen Gebühr.
Wie hätte sich Dein Freund verhalten wenn er nach mündlicher Zusage seinerseits eine billigere ,bessere Wohnung gefunden hätte?. Wahrscheinlich Deinem VM auch abgesagt. Mit dem muss man rechnen soweit nichts schriftlich vereinbart ist.
Ich habe im Internet schon gelesen, dass mündliche Zusagen eigentlich binden sind. Aber ganz sicher bin ich mir natürlich nicht.
Hat Ihr Freund eine beweisbare mündliche Zusage?, wenn nicht, ist zu befürchten, dass sich der VM nicht an eine solche Zusage erinnern kann, oder aber der Wortlaut sei ein ganz anderer gewesen etc.usw.
Nachdem die Wohnung nun lt.VM anderweitig vergeben wurde würde ich raten nehmt es so hin.
In der ganzen Wohnung wurden Rigipsplatten an die Wand verlegt. Ich will gar nicht wissen wie es da sonst noch aussieht. Habe vor einen Schimmeltest zu machen um etwas handfestes in der Hand zu haben. Kann mir jemand sagen, ob ich die Kosten dafür übernehmen muss oder muss dass der Vermieter übernehmen?
Den Gutachter musst du vorerst mal bezahlen, aber so wie es aussieht ist die Wohnung mit Schimmel behaftet und letztendlich müsste die Kosten der VM tragen. Aber: Du musst den VM darauf hinweisen - was sich erübrigt, der kennt den Schaden bereits. Nun würde ich an Mieters Stelle mit dem VM sachlich über die Behebung des Schadens reden. Sollte dies nicht zu einem Resultat führen, dann wird schriftlich -nachweisbar- vorgegangen. Der VM wird aufgefordert bis zum .......den Mangel zu beheben, nach dieser Frist wird von Euch diese Angelegenheit in eigener Regie geregelt, die Rechnung/en zahlt der Vermieter. Sollte der VM bestreiten, dass es sich um Schimmel handelt müsste natürlich auch ein Gutachter her. sollte dieser Schimmel bestätigen (was ja danach aussieht) wird der Gutachter auch vom VM bezahlt. Die Rechnung bezahlt vorerst mal derjenige, der die Musik bestellt.
als uns vor zwei Wochen unser Bett im Schlafzimmer zusammengekracht ist, haben wir die böse Überraschung entdeckt.
Unser Schlafzimmer, welches wir erst seit 3 Wochen bewohnt haben, ist übersäht mit Schimmel!
In 3 Wochen ist also das Schlafzimmer übersäht mit Schimmel. Wenn es wirklich übersäht ist macht sich das ja auch an den Wänden bemerkbar. Bei Einzug war offensichtlich nichts von Schimmel zu sehen. Woher kommen denn diese Rigips- bzw. Styroporteile? Sollten es Teile aus der Wand sein würde ich dies nicht mehr verharmlosen, es sieht nach Schimmel aus, und ich bezweifle, dass dies normal ist. Dieser Sache würde ich nachgehen bzw. klären lassen.
WARUM SOLL MIT MIR DIE SCHLÜSSELÜBERGABE STATTFINDEN?
- Zudem verweigert der Vermieter mir die Auszahlung meiner halben Monatsmiete und ich habe ebenfalls noch keinerlei Kaution erhalten. Er gibt mir die Schuld für die Nachmieterin. Ich soll somit für ihre Kosten aufkommen.
Für die Auszahlung der Miete, insbesondere der Kaution hat der VM noch Zeit.
NUN DIE ZWEITE FRAGE - KANN DER VERMIETER MICH SCHULDIG SPRECHEN?
Dich schuldig sprechen kann nur ein Richter.
einen Vertrag mit einem Nachmieter hatte der Vermieter aber bereits geschlossen und die Schlüsselübergabe fand statt.
Meiner Meinung nach bin ich doch raus oder muss ich für irgendetwas haften?
Es besteht bereits ein neuer Mietvertrag, die Wohnung wurde übergeben und somit hast Du mit der Wohnung nichts mehr zu tun, es sei denn, Du hättest Schäden hinterlassen, die Dir der VM evtl. nachweislich noch zurechnen könnte. Dafür könnte sich der VM aus der Kaution bedienen.
Nun haben wir als Mieter damit gerechnet, dass sich der Vermieter um die entstandenen Schäden zeitig kümmert
Dazu ist der VM im Sinne der Schadensminderungspflicht verpflichtet. Noch ist er ja Vermieter. Er scheint offensichtlich die Dinge schleifen zu lassen. Wie dem auch sei, hast Du eine Hausratsversicherung dann wende Dich vorerst mal an diese.
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