Beiträge von Josef216

    Hey,

    dann sag ich schon mal Danke :) Ich werde jetzt versuchen mich nochmal im guten mit dem Vermieter zu einigen und dann sieht man weiter, Anwalt und Mietverein ist nach nem halben Jahr in dem ich dort wohne nicht gleich soooo der bringer. Ich werd euch mal auf dem laufenden halten wie es weiter ging/geht, könnte für andere die das Problem haben ja auch recht interessant sein...

    Lg

    Hehe der Spruch ist gut Benny :)

    Der Deal mit der Renovierung des Hauses ging soweit in Ordnung da die Miete per Staffelmietvertrag angepasst wurde und damit gesenkt wurde. Alledings bin ich eben bis jetzt nur von Renovierung des Bades und der Küche ausgegangen, das jetzt immer mehr kommen soll macht mir doch ein wenig sorgen...

    Gibts zu dem § 535 BGB auch Urteile die Untermauern das nicht die komplette Instandhaltungspflicht auf den Mieter umgelegt werden darf?

    Grüße

    Hey, ich habe eine Frage bezüglich eines Mietvertrages. In dem heißt es

    § 6 Schönheitsreperaturen / Renovierungen

    1. Die Renovierungsarbeiten während der Mietdauer übenimmt auf eigene Kosten der Mieter. Die Baumaterialien werden vom Vermieter kostenlos bereit gestellt. Die einzelnen Baumaßnahmen werden vohrer miteinander abgesprochen.

    2. Zu den Renovierungen gehören alle anfallenden Arbeiten an Haus, insbesonderer die anstehende Bad- und Küchenrenovierung.

    3. Die Schönheitsreperaturen während der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten der Mieter.

    4. Zu den Schönheitsreperaturen gehören das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und außentüren von innen.

    5. Hat der Mieter die Schönheitsreperaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erfoderlichen Arbeiten auszuführen, soweit nicht der neue Mieter sie auf seinen Kosten - ohne Berücksichtigung des Mietpreises - übernimmt oder dem Vermieter die Kosten erstattet. Hier gehts mit den üblichen Klauseln weiter.

    Jetzt ist die Frage für was der Mieter hier alles zuständig ist. Das Bad wurde komplett auf Kosten des Mieters sanniert (Putz, Estrich, Trockenbau, Fliesen usw), in der Küche wurden die alten Kacheln entfernt, die Wände neu verputzt usw. In den anderen Räumen wurden Kabel- und Leitungsschlitze mit Putz verschlossen, fast komplett das ganze Haus neu Tapeziert und gestrichen, Dielen abgeschliffen und geölt und und und...Beim Besichtigungstermin war nur die Rede von der Renovierung des Bades und der Küche, jetzt sollen noch die Fenster komplett, also auch von außen gestrichen werden und andere Arbeiten. Ist der Mieter hier verpflichtet ein zu springen und muss die Fenster auch von außen Streichen?

    Ich habe jetzt im Mietlexikon http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/i1/…ungspflicht.htm
    unter Instandhaltungspflicht einen Satz gefunden der heißt :"Es ist eine der mietrechtlichen Hauptverpflichtungen des Vermieters, die Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Die Instandhaltungspflicht darf mit Ausnahme der Schönheitsreparaturen (siehe >>> Schönheitsreparaturen) und Kleinreparaturen (siehe >>>Kleinreparaturklausel ) nicht auf den Mieter durch vertragliche Vereinbarungen im Mietvertrag abgewälzt werden."

    Auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Satz?

    Was bedeutet das für den Mietvertrag?

    Mfg

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