[quote='1']a.) Der Mietvertrag ist unterschrieben. Du schreibst aber, der Mietbeginn sei verschoben. Was heißt das? Zahlst Du schon Miete oder nicht? Ist die Wirksamkeit des ganzen Vetrags aufgeschoben? Wenn nicht, kannst Du ja eh nur mit gesetzlicher Kündigungsfrist da wieder raus.
Der Vertrag wurde unterschrieben von beiden Seiten. Ich habe später eine Nachricht an den Vermieter geschickt, weil doch einiges mehr zu tun war, als angenommen. Das Protokoll und Schlüssel hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht und den Vertrag auch noch nicht in der Hand.
Am Telefon sagte mir dann der Herr, dass er mir entgegenkommen würde und den Vertragsbeginn um einen Monat verschieben würde.
Ich bekam den Vertrag per Post und dort war handschriftlich der Beginn gestrichen und durch den neuen ersetzt mit einem Kürzel als Unterschrift neben dem geänderten Datum. Der Grund steht nicht dabei.
Ich zahle noch keine Miete, weil der Mietbeginn noch nicht eingetreten ist. ich habe bislang nur 2 Raten der Kaution gezahlt.
b.) Wenn Ihr im Übergabeprotokoll wirksam vermerkt und vereinbart habt, wer, wann und was genau zu tun hat, sollten dort die Pflichten des Vermieters ja auch genau drinstehen. Eventuell kannst Du dann also spätestens mit Mietbeginn gleich die Miete mindern, wenn der Vermieter bis dahin seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.
Im protokoll wurde der Zustand der Wohnung festgehalten und auch vermerkt, was der Vermieter noch zu erledigen hat, ohne datum bis wann
c.) Welche Rechte Du "nach der Übergabe" hast, hängt von Euren Vereinbarungen (also auch Mietvertrag ab). Das kann so keiner einschätzen.
Im Vertrag steht, das Protokoll sei Bestandteil des Vertrages. Eine Klausel ist drin, wonach der Mieter Bagatellschäden bis zu ...€ zu zahlen, bzw selbst zu beseitgen hat
d.) Was bedeutet "Entschädigung über den geänderten Mietbeginn"?c
Entschädigung, weil ich die Renovierung selbst erledige. Besser wäre ein Mietenerlass gewesen,statt den Mietbeginn zu verschieben, aber hinterher ist man immer schlauer..