Ich fand die Idee des Maklers (Makler wie auch Wohnungsverwalterin sind Kollegen, arbeiten beide bei der Deutschen Vermögensberatung) auch seltsam, dass er uns das quasi "selbst" machen lässt, da er eben im Urlaub ist. Auch die Wohnunsverwalterin, mit der wir eigentlich die 2 Jahre immer zu tun hatten (sie war auch öfter mal hier und wir konnten uns mit Problemen an sie wenden), zieht sich da irgendwie komplett raus. Ich gehe davon aus, dass sie uns als Mieter soweit vertrauen, dass wir das deshalb selbst machen können.
Wir haben halt überlegt, die Übergabe trotzdem zu machen (mit Protokoll, Fotos und dem Maler als Zeugen), ohne den Makler da nochmal miteinzubeziehen, denn so können wir eventuelle Beanstandungen einfach mit den Nachmietern klären und er hat auch keinen Einblick, was wir alles renoviert haben und was nicht. (Nicht falsch verstehen, natürlich wird alles beseitigt, was von uns verursacht wurde)
Zu dem Artikel: den kannte ich schon, aber das betrifft nicht mein Problem.
Ich habe allerdings noch einen Text gefunden, der das hier besagt:
1. Was sind Schönheitsreparaturen?
Unter Schönheitsreparaturen werden alle malermäßigen Arbeiten
verstanden, die erforderlich sind, um die Räume in einen zur
Vermietung geeigneten Zustand zu versetzen. Dazu gehört alles, was
sich beim normalen Wohnen abgenutzt hat und sich in der Regel "mit
Farbe, Tapete und gegebenenfalls etwas Gips" erneuern lässt.
Schönheitsreparaturen sind: das Anstreichen, Kalken und Tapezieren der
Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper
einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und
Außentüren von innen (BGH RE WuM 87, 306).
Bedeutet für mich, dass ich die Wohnung nur soweit instandsetzen muss, dass ich Abnutzungen beseitigen muss, die ich verursacht habe. Heisst aber nicht, dass ich tatsächlich allen neu streichen muss, vor allem wenn es einfach nicht nötig ist.
Ich denke mir halt auch, dass ja auch die Vermieterin ein Interesse daran hat, die Wohnung in gutem Zustand zu erhalten, spätestens nach dem 3. Überstreichen muss so eine Tapete ja eh ab, daher würde es ihr gar nichts nützen, wenn wir eine eh schon weisse saubere Wand nochmals weiss streichen.