Beiträge von thk_ms

    Hallo miteinander,

    auch in meiner Mietwohnung wurden elektronische Heizkostenverteiler Ende 2011 montiert und in der Abrechnung 2012 erstmals aufgeführt.

    Ich wurde nie über die Umrüstung in Kenntnis gesetzt.

    Eine Recherche im Internet hat mich über folgenden Text stolpern lassen:

    "Bei nicht eichpflichtigen Geräten ist eine Umlage der Austauschkosten zumeist nur dann möglich, wenn sich die Gesetzeslage geändert hat oder wenn Umbauten an der Heizungsanlage in dem Maße stattgefunden haben, dass sie Einfluss auf die Eignung der Geräte haben (z. B. Umstellung auf Niedertemperaturheizsysteme). In diesen Fällen ist eine Umlage in dem gleichen Maße möglich wie bei einer Erstausrüstung von bestehenden Gebäuden: ◦ Kauf der neuen Geräte und Umlage auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe. Aufgrund der zumeist geringen Beträge macht dies häufig nur im Zusammenhang mit anderen im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen Sinn.
    ◦ Anmietung der Geräte und Umlage nach Heizkostenverordnung, nachdem zuvor die Nutzer informiert worden sind und die Mehrheit innerhalb eines Monats nicht widersprochen hat.
    Wohnungseigentümergemeinschaften können in den gerade diskutierten Fällen den Austausch der Geräte mehrheitlich beschließen, da es sich um eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung handelt. In allen anderen Fällen dürfte es sich um eine bauliche Änderung handeln, die einstimmig beschlossen werden müsste.
    "

    Ich habe darauf die Umlage der Mietgebühren widersprochen weil:

    - Ich nicht informiert wurde.
    - Es keine baulichen Änderungen (Stichwort Niedertemperaturheizsystem) an der Heizungsanlage vorgenommen.

    Liege ich mit dieser Sichtweise richtig? in dem Text wird auf möglicherweise geänderte Gesetzesänderungen hingewiesen. Gibt es hier neue Vorgaben die die Umlage der Mietkosten regeln?

    Vielen Dank.

    Lg, thk_ms

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