Hallo zusammen
ich habe folgendes Problem:
ich habe einen Mietvertrag unterschrieben in dem auf das Recht zur ordentlichen Kündigung wechselseitig für 3 Jahre (bis zum 28.02.2012) verzichtet wird.
Gleichzeitig wurde in dem Vertrag folgendes angekreuzt:
""Der Vermieter ist berechtigt , die Miete nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften der §§ 557 bis 560 BGB zu erhöhen.Dies gilt auch für Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit und bei Verträgen mit Ausschluss des Rechts zur Ordentlichen Kündigung auf bestimmte Zeit. ""
Frage:
ist der Auschluss des Kündigungsrechts dann überhaubt wirksam ?
ich habe irgendwo gelesen das durch so eine Klausel der Mieter unverhälltnissmässig benachteiligt wird und somit ein ganz normaler Mietvertrag mit 3 Monatiger Kündigungsfrist gegeben ist ?
Ich habe den Vertrag damals unterschrieben da mir mündlich versichert wurde das eine Nebenkostenvorauszahlung von 70 ,- € mtl. locker ausreichen würde Natürlich nur mündlich,
ich verlasse mich noch auf eines Mannes Wort
). Nun habe ich eine Nachzahlung von 300,- € für ein 3/4 Jahr.... (die nächste NK Abrechnung wird also noch höher) womit ich dann umgerechnet bei einer Warmmiete von 420 ,- € für ein Singleappartment im totalem Altbau bin....
dies ist mir entschieden zu teuer und ich möchte irgendwie aus dem Mietvertrag raus. Ein Entgegenkommen des VM kann ich nicht erwarten....
Was kann ich machen ?
Vielen Dank für jede Hilfe
Grüße