Beiträge von cherida

    Guten Tag, hier möchte ich mein Problem darlegen um ein paar Tipps und Ratschläge zu bekommen.
    Vor gut 2 Jahren bin ich aus der ehemaligen Wohnung ausgezogen. Und während meines Umzuges kamen viele Probleme mit meinem Vermieter:
    Er wies mich auf Macken und Schrammen im Hausflur hin, die ich angeblich beim Auszug verursacht haben soll (das aber am Rande, ist nicht so mein Hauptanliegen)
    Er gab mir zwei Kostenvoranschläge eines Malerbetriebes. 1x für die entstandenen Schäden an den Wänden, zum anderen für Kosten über die Instandsetzung von einem Wasserschaden, den ich ca. 3 Jahre vor Auszug aus der Wohnung verursacht habe. Damals habe ich allerdings kurz nach dem Schaden mit dem Vermieter im Hausflur gestanden und uns den Schaden angesehen. Da ich es selbst verursacht habe, war ich natürlich auch bereit, diese entstandenen Schäden meiner Versicherung zu melden. Der Vermieter lehnte meinen Vorschlag aber damals dankend ab mit der Begründung, dass er sowieso das Treppenhaus renovieren müsste. Damals bin ich dem dann auch nicht mehr nachgekommen. Für mich war das Thema erledigt. Leider falsch gedacht, wie sich heute herausstellt.
    Bezüglich meiner noch nicht zurück gezahlten Mietkaution bin ich dann, nach dem üblichen Mahnverfahren, den Weg vor das Gericht gegangen. Unabhängig dieser beiden Kostenvoranschläge.
    Als Begründung für das Nicht-Zurückzahlen der Kaution gibt der Vermieter die beiden noch ausstehenden Beträge der Kostenvoranschläge für die Instandsetzung des Treppenhauses an.
    Das ganze Thema zieht sich mittlerweile wie Kaugummi. Darstellungen und Gegendarstellungen mit Unwahrheiten des Vermieters, erste Verhandlung mit einem Vergleichsangebot, dass der Vermieter abgelehnt hat. Zu dem Zeitpunkt hatte ich aber den positiven Eindruck, dass der Richter schon eher auf meiner Seite war.
    Letzte Woche dann einen zweiten Gerichtstermin mit den Zeugenaussagen beider Parteien. Das alles noch zu erzählen, würde aber jetzt den Rahmen hier sprengen…
    Kurzum, der Vermieter behauptet zum Wasserschaden, dass er bis heute noch auf sein Geld wartet. Ich hätte den Schaden damals der Versicherung melden müssen, er hätte aber vergebens auf eine Reaktion von mir gewartet. Er bestreitet, dass im damaligen Gespräch die Rede davon war, dass er das Treppenhaus sowieso renovieren wollte und ich daher meine Versicherung nicht informieren bräuchte. Stattdessen würde er angeblich bis heute darauf warten, dass der Schaden durch meine Versicherung beglichen wird. Also hat er den Vorfall komplett umgedreht.
    Jetzt habe ich schlaflose Nächte weil ich nicht weiss, was ich machen soll, wenn es gerichtlich beschlossen wird, den Schaden zu begleichen (also der Versicherung zu melden um an das Geld zu kommen).
    Ich kann doch jetzt nicht noch den Schaden melden. Mittlerweile 5 Jahre her. Der Kostenvoranschlag und die Forderung begangen allerdings vor 2 Jahren (innerhalb der Verjährungsfrist).
    Es ist die gleiche Versicherung, die als Rechtschutzversicherung in diesen Rechtsfall involviert ist.
    Wenn ich es melden muss, wie soll ich es angehen? Was schreibt man in ein solches Schreiben. Ich weiss nicht mehr wann genau der Schaden war. Desweiteren hat der Vermieter letztes Jahr das Treppenhaus renoviert. Falls meine Versicherung irgendwelche Beweise sehen möchte (Fotos von den Schäden etc) kann ich es nicht liefern.
    Alles nur noch negativ für mich weil ich damals dem Vermieter vertraut habe. Ich habe mich nicht falsch verhalten. Im Gegenteil. Und jetzt soll ich für meine Gutgläubigkeit bezahlen, bzw meine Versicherung? Wie peinlich, jetzt noch Forderungen zu stellen.
    Aussage gegen Aussage. Aber ich stehe wohl dann in der Pflicht, meiner Versicherung den Schaden noch zu melden, oder? Oder kann ich dem Vermieter das jetzt aufs Auge drücken. Seine Gebäudeversicherung oder seine Rechtschutz o.ä.? Es kann ja sein, dass ich jetzt garnicht mehr in der Pflicht stehe und der Vermieter sich drüm kümmern muss wenn er noch Geld sehen will.
    Wie sieht es dann allgemein aus? Würde ich die komplette Summe, die vom Gericht als Rückzahlung festgelegt wird, erst mal zurück bekommen und meine Versicherung würde den Betrag des Wasserschadens meinem Vermieter zukommen lassen?
    Oder zahlt mir mein Vermieter dann die festgelegte Kautionssumme abzüglich der Forderung des Wasserschadens und ich darf mich dann mit meiner Versicherung herumschlagen um an mein Geld zu kommen?
    Oder kann ich tatsächlich den schwarzen Peter meinem Vermieter weiter geben? Plump formuliert: Soll er sich doch jetzt um den Mist kümmern, damals hat es ihn nicht interessiert.
    Es ist alles sehr verzwickt in meinen Augen. Und es ärgert mich einfach, dass jemand mit einer solchen Aussage evtl weiter kommt. Mit Unwahrheiten vor Gericht und mir dabei noch ins Gesicht grinst. Unfassbar.
    Vielleicht kann mir jemand Ratschläge geben, dass ich etwas mehr Klarheit bekomme und vorallem das meine Wut mal etwas nachlässt. Vielen Dank

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