Guten Tag liebe Forummitglieder,
seit meinem Einzug in ein Mehrfamilienhaus ärgert mich der Umstand, meine Räumlichkeiten mit alten Gasöfen beheizen zu müssen. Aufgrund des Alters, sind diese nur schwer zu entzünden (Sparflamme). Ebenfalls weisen sie einen weitaus niedrigeren Wirkungsgrad als zeitgemäße Heizkörper auf, was sich natürlich bei meiner Gasrechnung bemerkbar macht.
Nun gut, dachte ich mir, die anderen Wohnparteien werden das Leid wohl mit mir teilen.
Ich wusste allerdings auch, dass im obersten Stockwerk neue Heizkörper mit einer Zentralheizung angebracht sind.
Dies ärgerte mich natürlich zunehmend, da mein Nachbar die Wohnung zu den selben Konditionen mietet.
Das Fass zum Überlaufen brachte allerdings, wenn es ihm auch herausgerutscht sein mag, der Schornsteinfegerdienst.
Dieser prüft alljährlich alle Heizkörper des Mehrfamilienhauses und antwortete auf meine Frage, ob es in diesem Haus noch weitere Gasöfen gäbe mit: " Nein, diese Wohnung sind die letzten mit den alten Dingern! "
Nun bezieht sich meine Frage darauf, ob der Vermieter die Verpflichtung, hat in meiner Wohnung ebenfalls für neue Heizkörper zu sorgen, oder ob ich den Anspruch auf Mietminderung habe.
Ich hoffe Ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen.
mit freundlichen Grüßen
Niclas