Hallo Liebe Community,
ich wollte mal fragen, ob folgende Klausel im Mietvertrag wirksam ist, da ich gerne vorher aus dem Mietvertrag raus kommen möchte:
1. Das Mietverhältnis beginnt voraussichtlich zum 1.5.2013. das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann erstmals nach Ablauf des ersten Mietjahres gekündigt werden. Kündigungsfristen siehe 2.) Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung (Übergabe) der Wohnung, soweit den Vermieter hieran kein Verschulden trifft.
2. Kündigungsfristen zu 1.)
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats erfolgen, durch den Vermieter unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter Hinweis auf das Widerspruchsrecht. ...
=> bei Punkt 1. steht nicht direkt, dass dies für beide Parteien gilt. Habe ich daher eine Chance auf ein Recht der 3 monatigen Frist?
Vielen Dank für eure Hilfe. ![]()