Hallo Forumsmitglieder,
zunächst vielen Dank für das Betreiben dieser Plattform. Ich hoffe, dass ich einige Antworten auf meine Fragen bekomme werde.
Hier meine Problem:
Ich bin Mieter ein Wohnung. Der Mietvertrag ist ein Standardvertrag u.a. mit folgenden Eckpunkten:
(1) Die Kosten der Schönheitsreparatur trägt der Vermieter.
(2) Der Mieter kann in der Wohnung auf seine Kosten folgende Arbeiten vornehmen: Tapezieren und Streichen
(3) Zieht der Mieter aus, muss er die Räume besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln dem Vermieter zurückgeben.
Die Wohnung wurde mir unrenoviert übergeben.
Nun folgender Sachverhalt:
Meine Vermieterin hat die Wohnung verkaufen müssen, mich aber vorher informiert. Der Käufer hat die Wohnung mit der Absicht auf Eigenbedarf erworben. Ich habe daraufhin gekündigt, weil in der Gegend eine Wohnung freigeworden ist.
Gestern kam ein Brief vom Käufer mit dem Hinweis, dass Nutzen und Lasten auf den Käufer übergangen ist. Allerdings erfolgt noch keine Grundbucheintragung. Darüberhinaus wurde mir mitgeteilt, dass der Käufer mit meinen Farben (z.B. Sandfarben, Braun, Bordeuxrot) nicht einverstanden sei und ich weiß streichen müsste. Er bezog sich dabei auf das BFH Urteil Mietrecht
"Vermieter hat Anspruch auf Wiederherstellung eines neutralen Anstrichs
BGH 6.11.2013, VIII ZR 416/12
Der Mieter ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Farbe übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn der Zustand von vielen Nachmiet-Interessenten nicht akzeptiert wird und eine Neuvermietung der Wohnung dadurch praktisch unmöglich geworden ist."
Nun zu meinen Fragen:
(1) Wann tritt der Käufer in den Mietvertrag ein: bereits als wirtschaftlicher Eigentümer oder erst als rechtlicher Eigentümer?
(2) In dem Urteil ist nur vielen Nachmiet-Interessenten die Rede. (Anm.: Der neue Eigentümer nutzt die Wohnung selbst und vermietet nicht weiter). Wie kann man dann das von mehreren Interessen sprechen?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr Eure Meinungen hierzu mitteilen könntet?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Oliver