Hallo Community. Ich habe folgendes Problem. Ich habe eine Wohnung besichtigt, und beim Anruf der Vermieterin mündlich zur Wohnung zugesagt. Ein paar Tage später habe ich den Mietvertrag erhalten. Dann habe ich per E-Mail zugesichert, dass ich den MIetvertrag unterschrieben per Post zuschicke, später habe ich per E-Mail zugesichert, dass ich den Mietvertrag persönlich unterschrieben vorbeibringe. Bis zu dem Termin habe ich den Mietvertrag aber nicht unterschrieben. Einen Tag vor dem Termin, an dem ich den Mietvertrag abgeben wollte, habe ich im Mietvertag eine Zeile entdeckt, bei der von Schönheitsreperaturen die Rede ist, die ich übernehmen muss, wenn der Kosten 100€ nicht übersteigt. Da ich nicht bereit bin diese Kosten zu übernehmen, habe ich mein Interesse zurückgezogen, da ich den Mietvertrag noch nicht unterschrieben habe. (2 Wochen vor Mietbeginn) Jetzt erhebt die Vermieterin Schadenersatzansprüche. Das heißt, dass sie die 3 Kaltmieten (3x300€) haben möchte. Ist der Anspruch überhaupt rechtens???
Beiträge von Bizkitsp
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