Beiträge von Tara84

    Hallo, wir hatten ja nun gestern Abend unseren Termin beim Mieterbund.
    Der gute Mann sah die Lage folgendermaßen:

    1. Eine zwingende Endrenovierungsklausel ist unwirksam.
    2. Nach 1 1/2 Jahren Wohnzeit sind die allgemein üblichen Fristen für Schönheitsreparaturen noch lange nicht erreicht.
    3. Die Wohnung war in einem guten Zustand (zumindest farbtechnisch, für den Untergrund können wir nichts).
    4. Allen anderen Pflichten (wie Reinigung von Böden, Fenstern, Sanitäreinrichtungen) sind wir nachgekommen. Somit bestehen keine Ansprüche mehr gegen uns.

    Sollte der Vermieter trotz Aussichtslosigkeit hart bleiben, werden wir vor Gericht ziehen. Das lassen wir uns nicht nehmen. Die Erfolgschancen stehen sehr gut für uns, so dass wir am Ende auf keinerlei Kosten sitzen bleiben würden. Pi mal Daumen dürften dann zusätzliche Kosten in Höhe von 1000 - 1500€ auf unseren Vermieter zukommen. Er sollte sich das also reiflich überlegen.
    Ich hoffe, er ist schlau (wenigstens einmal) und lenkt schon nach dem Schreiben des Mieterbundes ein.

    VG Tara

    Hallo anitari,

    das ist ja das Lustige. Man verweist auf §7 Schönheitsreparaturen.
    §7 beinhalten aber "Übernahme der Wohnung und Nutzung der Mieträume". Da steht rein gar nichts zum Thema Schönheitsreparaturen drin.

    Der Tatsächliche Schönheitsreparaturenklausel ist §10. Die habe ich in meinem ersten Beitrag schon zitiert.

    Zitat

    Folgende Schönheitsreparaturklausel §10 steht in unserem Mietvertrag:
    "Die Renovierung der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Er hat die Wohnung in einem solchen zustand abzugeben, wie sie übernommen wurde, so dass der Nachmieter nach Treu und Glauben keine Renovierungsarbeiten verlangen kann. Zur Renovierung gehört auch, dass alle Räume einschl. der fenstereinheiten gereinigt sind. Dies gilt auch für alle Sanitärobjekte. Verlässt der Mieter die Wohnung unter Verletzung der renovierungspflicht, so gilt das Verlassen der Wohnung durch den Mieter els endgültige Erfüllungsverweigerung. Der Vermieter ist als dann ohne Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen."

    Viele liebe Grüße


    P.S. Berny, ich nehme alles mit, was ich habe und melde mich heute Abend bezüglich des Besuches beim Mieterbund. Prinzipiell bin ich aber schon allein wegen der unwirksamen Endrenovierungsklausel der Meinung, dass der Vermieter uns gegenüber keine Ansprüche hat. Ich hab sooooo ne Angst, dass wir unser Geld nicht wiederbekommen. Dass er irgendein Schlupfloch findet. :(

    Hallo Berny,

    danke erst einmal für deine schnelle Antwort.
    Alles was ich in Anführungszeichen geschrieben habe, steht genau so in unserem Mietvertrag. Wenn man den Vertrag so durchliest, bekommt man das Gefühl, dass der Makler, mit dem ich alles abgehandelt habe, diesen Mietvertrag irgendwann mal aus verschiedenen Verträgen zusammengestöpselt hat. Vieles ohne Sinn und Verstand. (Siehe Verweis auf §7 der mit Schönheitsreparaturen so gar nicht zu tun hat)

    Was heißt in deinen Augen "renoviert übergeben"? Für mich heißt das prinzpiell nur, dass die Wände nicht nackig waren. In meinem Übergabeprotokoll stand damals nichts von frisch geweißt oder ähnliches.
    Es waren lediglich diverse Vorbeschädigungen (Türen, Fliesen, Bohrlöcher etc) aufgelistet. Aber auch zu diesen Auflistungen musste ich den Makler damals drängen.
    Was die verschmutzten Tapeten betrifft, war ich damals etwas blauäugig. Wahrscheinlich auch, weil ich nicht gedacht hätte, dass ich so schnell wieder ausziehe und sicherlich selbst nochmal irgendwann malern werde.

    Aber auch ich musste vor Einzug den Vermieter dazu drängen, zumindest Flur und Küche malern zu lassen, da ein Einzug andernfalls nicht zumutbar gewesen wäre. Soviel zu Treu und Glauben.... Dazu existiert sogar der Mailverkehr noch.

    Den Zustand der Wohnung bei Auszug würde ich so bezeichnen:
    -Blitzblank geputzt (Böden, Fenster, Santäranlagen, Türen) --> Dies war bei Einzug ganz und gar nicht der Fall. So musste mein armer Freund z.B. einen halben Zentimeter Urinstein mit Hammer und Meißel aus der Toilette klopfen. Ganz lecker. Nie wieder ein Umzug, ohne ein Blick in die Toilette!!! Fenster, Böden, Türen, Fliesen und sämtliche Lichtschalter waren versifft.
    - Alle Bohrlöcher verspachtelt und unkenntlich gemacht (auch die der Vormieter!!!)
    - Flecken an den Wänden wurden mit speziellen Reinigungsmitteln bearbeitet, so dass die Tapete bei Auszug sauberer als beim Einzug war. Man hat nichts(!!!) mehr davon gesehen. Die Wände sahen einwandfrei aus (zumindest die Farbe).
    - In allen Zimmern wiesen die Wände und Decken Unebenheiten auf, welche der Maler als unzumutbar erachtete und zur Grundrenovierung samt Spachtelung riet. Verwies aber darauf, dass das nicht in unseren Verantwortlichkeitsbereich fällt, da wir nichts für den Untergrund können.
    - Im Kinderzimmer hatten die Vormieter frisch tapeziert und geweißt. Offensichtlich lösten sich die Tapetenkanten, so dass man versuchte, die Kanten mit Farbe zu fixieren. Entsprechend sahen diese Stellen auch aus. Lediglich die Decke wurde dort nicht gemalert, wies an den Rändern aber frische Farbtupfer auf. Das sah man auch bei Auszug noch. Die Wände wären mit malern nicht zu retten gewesen.

    Das Nächste, was mich wurmt...
    Ich habe ein Gerichtsurteil gefunden, welches besagt, dass eine Schadensersatzforderung seitens des Vermieters nur wirksam ist, wenn er mich bei Übergabe mit einer 14tägigen Frist zur Behebung aller Mängel aufgefordert hätte.
    Das ist nie passiert, da die vorhandenen Mängel ja nicht in unseren Verantwortungsbereicht fallen sollten.
    Dennoch behält er die Kaution nun als Schadensersatz ein.
    Im Mietvertrag steht ein Passus (leider habe ich den Mietvertrag gerade nicht hier, um zu zitieren), welcher besagt, dass der Vermieter auch ohne nochmalige Aufforderung zur Mängelbeseitigung die Kosten an mich übertragen kann. Mit Verlassen der Wohnung nach Übergabe, stelle ich klar, dass ich Nacharbeiten verweigere. So oder so ähnlich ist es im MV formuliert.
    Seinem Schreiben war gestern auch die Rechnung des Malerbetriebes beigelegt (der Betrieb des Malers, der als Zeuge bei Übergabe vor Ort war). Für eine 75m² große Wohnung waren da 4800€ berechnet. Dies beinhaltete: Tapeten ablösen, Wände verspachteln, neu Tapezieren, Weißen, Türzargen streichen. Also genau das, was der Maler bei Übergabe vorhergesagt hat.
    Meine Kaution betrug 1100€. Die restlichen 3700€ scheint der Vermieter mit gütigerweise(!) zu erlassen. Denn diese fordert er nicht ein.

    Wir haben heute einen Termin beim Mieterbund. Bin mir aber noch nicht ganz sicher, ob das überhaupt etwas bringt oder rausgeschmissenes Geld ist.

    Viele liebe Grüße Tara

    Hallo liebe Foris,

    ich schildere erst einmal meine Situation. Ich hoffe ihr blickt durch.

    Ich bin im August 2013 aus meiner alten Wohnung nach 1 1/2 Jahren Mietdauer ausgezogen.

    Üernommen hatte ich die Wohnung in einem laut Protokoll "renovierten Zustand". Das hieß, die Wohnung war zum Teil laienhaft vom Vormieter renoviert (inklusive sich lösende Tapetenkanten und wolkigem Anstrich) und zum Teil vom Maler renoviert (Flur das xte Mal überstrichen, Küche bis auf die Decke frisch gestrichen). Einige Räume waren gar nicht frisch renoviert, was Flecken auf der Tapete bewiesen.

    Da wir erst 1 1/2 Jahre in der Wohnung wohnten und keinerlei Schäden durch uns entstanden sind, sahen wir von einer erneuten Renovierung ab. Lediglich vorhandene Bohrlöcher haben wir fachgerecht beseitigt, so dass man im Nachhinein nichts mehr davon sah.

    Zur Wohnungsübergabe war außer dem Makler auch der Malermeister unseres Vermieters als Sachverständiger und Zeuge anwesend, ebenso wie eine Zeugin unsererseits.

    Der Malermeister begutachtete alle Räume und teilte dem Makler mit, dass die Wohnung aufgrund von Unebenheiten in den Wänden grundrenoviert werden müsse (Spachteln etc), dies aber nicht in unseren Verantwortungsbereich viele und auch mit einfachen Tapezier- und Streicharbeiten nicht behoben werden könnte.
    Der Makler vermerkte auf dem Übernahmeprotokoll "Wohnung wird unrenoviert übergeben" und rief in unserem Beisein der Vermieter an und teilte ihm das Ergebnis mit. Damit war die Sache für uns geklärt.

    Heute kam ein Schreiben vom Vermieter, in dem er uns mitteilt, dass er unserer Kaution aufgrund umfangreicher und erheblicher Renovierungsarbeiten einbehält. Anbei lag die Rechnung des Malerbetriebes vom September 2013.
    Er bezieht sich ausnahmslos auf den Satz im Übernahmeprotokoll "unrenoviert übergeben".


    Folgende Schönheitsreparaturklausel §10 steht in unserem Mietvertrag:
    "Die Renovierung der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Er hat die Wohnung in einem solchen zustand abzugeben, wie sie übernommen wurde, so dass der Nachmieter nach Treu und Glauben keine Renovierungsarbeiten verlangen kann. Zur Renovierung gehört auch, dass alle Räume einschl. der fenstereinheiten gereinigt sind. Dies gilt auch für alle Sanitärobjekte. Verlässt der Mieter die Wohnung unter Verletzung der renovierungspflicht, so gilt das Verlassen der Wohnung durch den Mieter els endgültige Erfüllungsverweigerung. Der Vermieter ist als dann ohne Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen."

    Außerdem gibt es §18 zur Beendigung des Mietverhälnisses, der folgendes besagt:
    "Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt, renoviert und gereinigt zurückzugeben. Die Mieträume sind in mangelfreiem zustand unter berücksichtigung der vertragsgemäßen Schönheitsreparaturen (§7) zurückzugeben."

    In §7 geht es jedoch um die "Übernahme der Wohnung und Nutzung der Mieträume", hat also rein gar nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun. §18 zwingt mich also zu einer Endrenovierung bei Auszug, wohingegen § 10 aussagt, dass ich die Wohnung so zu übergeben habe, wie ich sie überommen habe. Das widerspricht sich in meinen Augen.

    Nun meine Fragen:

    1. Wäre ich laut Mietvertrag überhaupt vepflichtet gewesen, auch nach der kurzen Mietdauer von 1 1/2 Jahren eine Abschlussrenovierung vorzunehmen. (Ich beteuere, dass die Tapeten bei Auszug im gleichen Zustand wie beim Einzug waren. Es war keine Abnutzung nachzuweisen.) Oder ist die Klausel ganz und gar unwirksam?

    2.Wie kann ich gegen den Entscheid des Vermieters vorgehen? Habe ich ohne Anwalt eine Chance? Es geht hier um die Kaution in Höhe von 1110€.


    Vielen Dank schon im Voraus für eure Bemühungen. Falls noch wichtige Infos fehlen, sagt bitte bescheid.

    Viele liebe Grüße
    Tara

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