Hallo liebe Foris,
ich schildere erst einmal meine Situation. Ich hoffe ihr blickt durch.
Ich bin im August 2013 aus meiner alten Wohnung nach 1 1/2 Jahren Mietdauer ausgezogen.
Üernommen hatte ich die Wohnung in einem laut Protokoll "renovierten Zustand". Das hieß, die Wohnung war zum Teil laienhaft vom Vormieter renoviert (inklusive sich lösende Tapetenkanten und wolkigem Anstrich) und zum Teil vom Maler renoviert (Flur das xte Mal überstrichen, Küche bis auf die Decke frisch gestrichen). Einige Räume waren gar nicht frisch renoviert, was Flecken auf der Tapete bewiesen.
Da wir erst 1 1/2 Jahre in der Wohnung wohnten und keinerlei Schäden durch uns entstanden sind, sahen wir von einer erneuten Renovierung ab. Lediglich vorhandene Bohrlöcher haben wir fachgerecht beseitigt, so dass man im Nachhinein nichts mehr davon sah.
Zur Wohnungsübergabe war außer dem Makler auch der Malermeister unseres Vermieters als Sachverständiger und Zeuge anwesend, ebenso wie eine Zeugin unsererseits.
Der Malermeister begutachtete alle Räume und teilte dem Makler mit, dass die Wohnung aufgrund von Unebenheiten in den Wänden grundrenoviert werden müsse (Spachteln etc), dies aber nicht in unseren Verantwortungsbereich viele und auch mit einfachen Tapezier- und Streicharbeiten nicht behoben werden könnte.
Der Makler vermerkte auf dem Übernahmeprotokoll "Wohnung wird unrenoviert übergeben" und rief in unserem Beisein der Vermieter an und teilte ihm das Ergebnis mit. Damit war die Sache für uns geklärt.
Heute kam ein Schreiben vom Vermieter, in dem er uns mitteilt, dass er unserer Kaution aufgrund umfangreicher und erheblicher Renovierungsarbeiten einbehält. Anbei lag die Rechnung des Malerbetriebes vom September 2013.
Er bezieht sich ausnahmslos auf den Satz im Übernahmeprotokoll "unrenoviert übergeben".
Folgende Schönheitsreparaturklausel §10 steht in unserem Mietvertrag:
"Die Renovierung der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Er hat die Wohnung in einem solchen zustand abzugeben, wie sie übernommen wurde, so dass der Nachmieter nach Treu und Glauben keine Renovierungsarbeiten verlangen kann. Zur Renovierung gehört auch, dass alle Räume einschl. der fenstereinheiten gereinigt sind. Dies gilt auch für alle Sanitärobjekte. Verlässt der Mieter die Wohnung unter Verletzung der renovierungspflicht, so gilt das Verlassen der Wohnung durch den Mieter els endgültige Erfüllungsverweigerung. Der Vermieter ist als dann ohne Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen."
Außerdem gibt es §18 zur Beendigung des Mietverhälnisses, der folgendes besagt:
"Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt, renoviert und gereinigt zurückzugeben. Die Mieträume sind in mangelfreiem zustand unter berücksichtigung der vertragsgemäßen Schönheitsreparaturen (§7) zurückzugeben."
In §7 geht es jedoch um die "Übernahme der Wohnung und Nutzung der Mieträume", hat also rein gar nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun. §18 zwingt mich also zu einer Endrenovierung bei Auszug, wohingegen § 10 aussagt, dass ich die Wohnung so zu übergeben habe, wie ich sie überommen habe. Das widerspricht sich in meinen Augen.
Nun meine Fragen:
1. Wäre ich laut Mietvertrag überhaupt vepflichtet gewesen, auch nach der kurzen Mietdauer von 1 1/2 Jahren eine Abschlussrenovierung vorzunehmen. (Ich beteuere, dass die Tapeten bei Auszug im gleichen Zustand wie beim Einzug waren. Es war keine Abnutzung nachzuweisen.) Oder ist die Klausel ganz und gar unwirksam?
2.Wie kann ich gegen den Entscheid des Vermieters vorgehen? Habe ich ohne Anwalt eine Chance? Es geht hier um die Kaution in Höhe von 1110€.
Vielen Dank schon im Voraus für eure Bemühungen. Falls noch wichtige Infos fehlen, sagt bitte bescheid.
Viele liebe Grüße
Tara