Beiträge von Pepillo

    Ist an sich rechtens.

    Jedoch nur wenn dieser Kündigungsverzicht für beide Parteien, also Mieter und Vermieter, gelten soll.

    Das geht aus der Formulierung nicht eindeutig hervor. Darum etwas strittig.


    Was ist daran unverständlich?

    Sorry für den evtl nun vorliegenden Doppelpost.
    @ anitari
    Ich wollte nur alles was die Kündigung angeht mit reinschreiben, bevor evtl aufkommende Frage auftreten.

    Ersteinmal Danke für die schnellen und zahlreichen Antworten.

    Ich habe mir schon gedacht das er irgendwie ein bissl gegen sich selber spricht, also der Vertrag an sich.
    Habe heute nach einem Aufhebungsvertrag angefragt, da hieß es geht nicht....was möglich wäre ist selber einen Nachmieter zu suchen.

    Nun allerdings weil irgendwie für mich als Laie beides drinne steht, zum einen 3 Monate normal und dann gebunden an 2 Jahre, verstehe ich nicht ganz wie und was ich nun machen kann und muss mich auf den Vermieter verlassen. Der wiederum wird mir, was völlig als VM verständlich ist, sagen dass es nicht möglich ist früher rauszukommen.

    Habe einen bekannten heute von mir nochmals kontaktiert der nun nen Scan vorliegen hat.

    Trotzallem wäre ich für Ratschläge außer "Frag den VM" sehr dankbar, bitte nicht falsch verstehen.

    Es grüßt

    Pepillo

    Hallo zusammen,

    da ich in dem Forum schon einges gesucht habe zu meiner Situation, aber keine direkte Aussage kam, da die Thread-Ersteller nicht mehr geantwortet haben, werde ich es mal versuchen Rat zu bekommen.

    Mein anliegen wie folgt:

    Meine Ex Freundin und ich haben einen Mietvertrag abgeschlossen der über 2 Jahre gelten soll. Nun wie das Schicksal nun mal spielt kam es zu einer Trennung.

    Weder Sie noch ich können die Miete alleine aufbringen und so habe ich versucht Informationen einzusammeln, die aber alle noch recht sperlich sind.

    Gerne gebe ich euch den Passus des Mietvertrags:


    §2 Mietzeit
    1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.2012. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist des §573 c BGB zum Monatsende gekündigt werden, jedoch erstmals zum 30.11.2014.
    Die gesetzliche Kündigungsfrist des Mieters für die Mieträume beträgt derzeit 3 Monate. Die Kündigung muß schriflich jeweils zum Monatsende erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.

    2. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen Gebrauch, soweit den Vermieter hieran kein Verschulden trifft, insbesondere bei Verzug des Bezugstermins wegen anhaltenden Baumaßnahmen.

    3. Die Regelung des § 545 BGB wonach das Mietverhätltnis als auf unbestimme Zeit verlängert gilt, wenn der Mieter nach dem Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzt, wird ausgeschlossen. Setzt der Mieter den gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis als nicht verlängert.

    §3 Außerordentliches Kündigungsrecht

    1. Die Parteien können das Mietverhältnis aus den gesetzlichen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Begründungszwang mit sofortiger Wirkung kündigen.

    Ich denke ich habe so viel Information in den Thread eingetragen wie benötigt. Ich hoffe doch sehr das sich jemand dem annimmt und mir bzw uns aus de Situation helfen kann.

    Ich Danke schonmal im Vorfeld.

    Pepillo

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