Beiträge von mangifera

    Hallo und herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten und Anmerkungen!

    Es ist richtig, dass ich aus der Wohnung inkl. Möbel ausziehe und mich entsprechend an einem anderen Ort anmelde. Mein Vater zieht dann in die Wohnung, bei der ich aber immer noch als Mieter bleiben möchte (Hauptwohnung/Nebenwohnung).

    So wie ich die Kommentare verstanden habe, ist dieses Szenario eher nicht zu empfehlen/bewerkstelligen, mal abgesehen von den ganzen Problemen mit Ummeldung Telefon, Hausrat etc für beide Parteien ;)

    Ich freue mich aber über weitere Diskussionen...

    Gruß
    Mark

    Guten Tag,
    ich habe mich zum Thema Haupt-/Nebenwohnung und Untermiete bereits infomiert, kann die Rechtslage in meinem Fall aber nicht eindeutig zuordnen und bin daher sehr dankbar für Antworten!
    Ich möchte aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen, aber nicht als Mieter kündigen. Ich werde dann also eine Hauptwohnung (neue Wohnung) und Nebenwohnung (jetzige Wohnung) haben. In meine jetzige Wohnung möchte mein Vater vorübergehend (ca. 6 Monate) einziehen. Ich habe gelesen, eine Wohnraumüberlassung an Verwandte 1. Grades muss dem Vermieter nicht gemeldet werden. Da dies aber per Mietvertrag verlangt wird, ich ein gutes Vertrauensverhältnis zur Verwaltung/Vermieter habe und da ich ja auch komplett ausziehe, möchte ich den Vermieter trotzdem informieren.
    Es wird also ein „vollständiger“ Mieterwechsel stattfinden, ich möchte die Wohnung aber noch nicht kündigen. Einen Untermietvertrag möchte ich vermeiden.
    Ist dieses Szenario so möglich? Welche Pflichten gegenüber dem Vermieter entstehen mir?

    Ich bedanke mich schon jetzt für eine Antwort.
    Viele Grüße und ein schönes Wochenende
    Mark Dube

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