Beiträge von Hilfegesuch

    Hilfegesuch:

    "Im Anwaltsschreiben lautet es soviel wie: ...klären Sie die Kosten intern, überweisen Sie den offenen Betrag..."
    - Ab jetzt solltest Du Dich selbst anwaltlich beraten lassen. Rechtsberatung ist hier im Forum nicht erlaubt.

    Danke Berny für deine schnelle Hilfe!

    Ich werde mich dann einmal von einem Anwalt beraten lassen, mir ist heute schon jemand empfohlen worden.

    Hallo,

    ich habe ein Problem mit meinem Ex-Vermieter. Und zwar bin ich mit meinem damaligen Partner im Oktober 2011 in die Dachgeschosswohnung eines 3-Familienhauses gezogen. Die erste Abrechnung kam Anfang 2012. Diese war sehr ominös und von Hand getippt (der Vermieter wohnte unter mir). Auf dieser Abrechnung waren leider nicht die Verbrauchszahlen von uns zu sehen und eben nur die zu bezahlenden Werte. Damals hatte ich mich schon mit ihr gestritten und uns darauf geeinigt dass es vielleicht durchsichtiger bei der nächsten Abrechnung wird. Die nächste Abrechnung kam im Juli 2013. Ich bin im Oktober 2012 schon ausgezogen und meldete mich im März 2013 telefonisch bei ihr, fragte nach der Nebenkostenabrechnung (ich war der festen Überzeugung davon Geld zurückzubekommen - dem war aber nicht so). Leider habe ich weder eine Kopie des Mietvertrages noch eine Kopie der ersten Abrechnung. Dies habe ich mit Absicht bei meinem damaligen Partner gelassen (er ist im November 2012 ausgezogen), da ich weiter weggezogen bin. Leider hat er diese Schreiben auch nicht mehr und nun sitze ich da mit einem Anwaltsschreiben und einer Abrechnung die sich so überhaupt nicht nachvollziehen lässt. Meine Frage, ist es legitim eine derar undurchsichtige Abrechnung zu bekommen und kann der Vermieter die Anwaltskosten komplett auf mich abwälzen? Im Anwaltsschreiben lautet es soviel wie: ...klären Sie die Kosten intern, überweisen Sie den offenen Betrag...aber verheiratet war ich mit meinem Partner nicht und erreichen kann ich ihn ebenfalls nicht.

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