Danke Berny. Ohne RA wird es wohl nicht gehen, sehe ich ein...
Beiträge von Butterblume
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Berny, es wurden haufenweise Photos gemacht. Leider interessiert meinen Vermieter rein gar nichts.
Der kostenmässige Aufwand tangiert mich auch nicht....ich weiß halt nicht, ob ich mich schlichtweg weigern kann! -
Vielen Dank für die Antwort.
Dass die Arbeiten nicht eingestellt werden, ist mir klar.:) Mir geht es darum, ob ich verlangen kann, dass diese auch nach Gerüstabbau von außen durchgeführt werden müssen. (ich wohne ja nicht im 5 Stock)
Das Gerüst stand ja über 5 Monate....Zeit genug wäre gewesen...und Belastung durch Lärm und Schmutz gab`s auch schon genug! -
Hallo,
das Haus, in dem ich wohne wird nun seit über 5 Monaten saniert.
Nun soll das Gerüst abgebaut werden, obwohl z. B. Balkongeländer noch nicht vollständig angebracht sind und der Balkon noch nicht saniert ist.
Die Sanierung des Balkons soll erst im Frühjahr erfolgen. (es war vor Beginn der Sanierung gar nicht mitgeteilt worden, dass der Balkon überhaupt saniert wird.)
Muss ich nach so langer Zeit der Sanierung dulden, dass nun auch noch Arbeiten durch meine Wohnung (1. Stock) durchgeführt werden oder gibt es so etwas wie eine "Belastungsgrenze?"
Hierzu kommt, dass mein Balkon durch andere Sanierungsarbeiten sehr verdreckt ist (ist mit Schrubben nicht sauber zu bekommen) und ich nicht möchte, dass nun auch noch Schmutz durch die Wohnung getragen wird.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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