Beiträge von Hopevalley

    Hallo liebe Forenmitglieder,
    habe mich eben hier angemeldet und bräuchte dringend Rat.
    Zum Thema:
    Mein Vater ist vor 4 Wochen verstorben und meine Mutter kann alters-und gesundheitsbedingt nicht mehr in der Wohnung bleiben.
    Meine Eltern bewohnen die Wohnung seit 52 Jahren. In dieser Zeit waren einige Eigentümerwechsel durch verschiedene Gesellschaften.
    Frankfurter Siedlungsgesellschaft dann Viterra und dann kam die Deutsche Annington, ab dem 01.10.2011 ist ein Privatmann Besitzer der Wohnung.
    Wir haben den Mietvertrag fristgerecht gekündigt.
    Nun zum eigentlichen Problem:
    Meine Eltern haben weit vor dem Erwerb durch den neuen Eigentümer Dinge in der Wohnung einbauen lassen. ZB. Holzdecke im Bad, Teppichböden im Wohnzimmer und Flur, Fließen in Bad & Küche.
    Der neue Vermieter hat einen neuen Mietvertrag mit meinen Eltern abgeschlossen. Laut von ihm eigenhändig ausgefülltem und Unterschrieben Wohnungsübergabeprotokoll sind alle Räume "ohne Mängel" in Augenschein und abgenommen worden. Außerdem steht Handschriftlich von ihm verfasst:
    Bad/WC: Decke aus Holzverkleidung neuwertig, ohne Mängel!
    Letzte Totalrenovierung fand im Jahr 2008 durch die Deutsche Annington statt.
    Nun meine Frage:
    Darf der Vermieter den Rückbau der Holzdecke im Bad, die Entfernung der inzwischen abgewohnten, wahrscheinlich verklebten Teppichböden (darunter Linolium damals... 1961 so üblich) verlangen?

    Wir möchten vernünftig mit dem Vermieter auseinandergehen. Allerdings haben wir das Gefühl, das er meine 87 jähr. Mutter damit übern Tisch ziehen will.
    Erbitte dringend Antworten!
    Vielen Dank
    Marita
    Der aktuelle Mietvertrag enthält auch die nach heutigem Recht unwirksamen starren Quotenklauseln zu anteiligen Kosten (Schönheitsreparaturen).

    Hallo liebe Forenmitglieder,
    habe mich eben hier angemeldet und bräuchte dringend Rat.
    Zum Thema:
    Mein Vater ist vor 4 Wochen verstorben und meine Mutter kann alters-und gesundheitsbedingt nicht mehr in der Wohnung bleiben.
    Meine Eltern bewohnen die Wohnung seit 52 Jahren. In dieser Zeit waren einige Eigentümerwechsel durch verschiedene Gesellschaften.
    Frankfurter Siedlungsgesellschaft dann Viterra und dann kam die Deutsche Annington, ab dem 01.10.2011 ist ein Privatmann Besitzer der Wohnung.
    Wir haben den Mietvertrag fristgerecht gekündigt.
    Nun zum eigentlichen Problem:
    Meine Eltern haben weit vor dem Erwerb durch den neuen Eigentümer Dinge in der Wohnung einbauen lassen. ZB. Holzdecke im Bad, Teppichböden im Wohnzimmer und Flur, Fließen in Bad & Küche.
    Der neue Vermieter hat einen neuen Mietvertrag mit meinen Eltern abgeschlossen. Laut von ihm eigenhändig ausgefülltem und Unterschrieben Wohnungsübergabeprotokoll sind alle Räume "ohne Mängel" in Augenschein und abgenommen worden. Außerdem steht Handschriftlich von ihm verfasst:
    Bad/WC: Decke aus Holzverkleidung neuwertig, ohne Mängel!
    Letzte Totalrenovierung fand im Jahr 2008 durch die Deutsche Annington statt.
    Nun meine Frage:
    Darf der Vermieter den Rückbau der Holzdecke im Bad, die Entfernung der inzwischen abgewohnten, wahrscheinlich verklebten Teppichböden (darunter Linolium damals... 1961 so üblich) verlangen?

    Wir möchten vernünftig mit dem Vermieter auseinandergehen. Allerdings haben wir das Gefühl, das er meine 87 jähr. Mutter damit übern Tisch ziehen will.
    Erbitte dringend Antworten!
    Vielen Dank
    Marita
    Der aktuelle Mietvertrag enthält auch die nach heutigem Recht unwirksamen starren Quotenklauseln zu anteiligen Kosten (Schönheitsreparaturen).

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