Beiträge von sandy2

    Viele Dank für die Hinweise! :)

    diesen Punkt würde ich nochmal mit dem Vermieter besprechen. Scheint nicht ganz klar zu sein, was gemeint ist.

    Klar will ich das mit dem VM besprechen, aber folgt nicht aus dieser unklaren Position, dass sie nicht zu meinen Lasten gehen darf?
    Und wird diese unklare Position nicht zusätzlich dadurch geschwächt, dass die zuvor aufgeführte gültige Betriebskostenspezifikation "Gebäudereinigung" enthält?

    Eine Nachfrage habe ich noch. Es ist nur ein Gesamtbetrag für "Warmmiete inkl. NK" angegeben. Also geht nicht hervor, wie hoch die NK sind und es ist nicht explizit erwähnt, dass es eine Pauschale ist. Eine Abrechnung erfolgt nicht und vorschießen kann ich ja keinen mir nicht bekannten Betrag.
    Kann ich also davon ausgehen, dass es sich um eine "Betriebskostenpauschale" handelt?

    Nochmals vielen Dank!

    Guten Tag,

    zwischen mir als Mieterin und meinem Vermieter wurde ein Vertrag geschlossen, bei dem es sich um eine Vorlage zum Ausfüllen und Ankreuzen handelt. Viele Positionen wurden nicht exakt ausgefüllt oder angekreuzt. Es gab keine Anlagen.

    Bei der Miete ist lediglich "Warmmiete inklusive Nebenkosten" angegeben. Weiter unten erfolgt eine Auflistung, was in den "Betriebskosten" enthalten ist. Die "Gebäudereinigung" wird als enthalten aufgeführt. Weiter folgt ein nicht ausgefüllter separater Punkt zu Kosten der Treppenhausreinigung. Es ist nicht angekreuzt, ob diese in den "Betriebskosten" enthalten sind oder nicht. Falls nicht, so wird erklärt, sei der Mieter verpflichtet in "regelmäßigen Abständen" zu reinigen.
    Später gibt es noch einen Punkt "Hausordnung". Diese ist allgemein gehalten, es gibt keine weitere Erwähnung der Treppenhausreinigung.

    Bei Mietvertragsunterschrift gab es lediglich die mündliche Mitteilung, dass regelmäßig eine Putzkraft das Treppenhaus reinigt, diese sei bar zu bezahlen. Eine Hausordnung der Hausverwaltung lag dem Vertrag nicht bei, der Vertrag enthält ja selbst eine "Hausordnung".

    Nun ist besagte Putzkraft nicht mehr verfügbar und es stellte sich heraus, dass sie durch einen Nachbar eingestellt war. Tatsächlich aber gelte laut diesem Nachbar die mir nicht bekannte Hausordnung der Hausverwaltung und nun sei ich als Mieter selbst zur Reinigung verpflichtet.

    Da meine Berufstätigkeit es nicht zulässt, mich an irgendwelche Putzpläne zu halten und ich dem nie zugestimmt habe, ergibt sich für mich die Notwendigkeit einer neuen Putzkraft.

    Sind die aufgeschlüsselten "Betriebskosten" identisch mit den bei Mietkosten aufgeführten "Nebenkosten"?

    Bin ich als Mieter trotz der unvollständigen Regelung bzw. in den Betriebskosten aufgeführten Gebäudereinigung zur Treppenhausreinigung verpflichtet? (Dass Kosten f. Treppe extra aufgeführt, aber offen gelassen sind, verwirrt mich)
    Muss nicht vielmehr mein Vermieter eine Putzkraft einstellen und bezahlen?

    Gilt die mir nicht bekannte Hausordnung der Hausverwaltung, obgleich diese in meinem Vertrag nicht enthalten ist, sondern dieser eine "eigene" Hausordnung enthält?

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

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