Doch, ich glaube ich verstehe was Sie meinen. Ich bin aber mittlerweile der Überzeugung, dass es der VM hauptsächlich missfällt, dass ich als Hauptmieter nicht anwesend sein werde. Aber daran kann sie mich ja nicht hindern. D.h. ich werde versuchen ihr klarzumachen, dass ich abwesend sein werde, egal ob da ein Zwischenmieter ist oder nicht. Und dass ein verlässlicher Zwischenmieter dafür sorgt, dass regelmäßig gelüftet wird, und quasi auch eine Absicherung für die Miete ist...
Beiträge von vtx
-
-
Gut, soweit war ich auch. Jetzt habe ich aber folgendes herausgefunden:
1.: Egal in welcher Konstellation: Der Mieter muss die Sachherrschaft innehaben. Dafür muss er aber nicht zwangsläufig anwesend sein
2.: Auch ein längerer, begrenzter Auslandsaufenthalt kann als Teilvermietung angesehen werdenUnd zur Teilvermietung würde ich sagen, dass durchaus ein berechtigtes Interesse vorliegt, es geht schließlich um den Studienabschluss.
Oder liege ich jetzt voll daneben?
-
Also um das Ganze mal anders zu formulieren:
Ich selbst war schon Zwischenmieter in der Wohnung, bevor ich Hauptmieter wurde. Es geht also darum, ob die Vermieterin das Zwischenvermieten verbieten kann, allein aus dem Grund, dass ich länger abwesend bin. Es klang am Telefon nämlich arg danach, dass sie nur stört, dass ich dann nicht da bin...
Mir kann doch als Mieter niemand verbieten, die Wohnung länger zu verlassen, solange der VM im Notfall Zutritt hat, ich der Obhutspflicht nachkomme und die Miete zahle...
-
Sie soll sich an mich wenden, schließlich bin ich nach wie vor erreichbar. Sie kann ja selbst im Falle meiner Anwesenheit nicht erwarten, dass ich immer im Haus bin und ihr noch am selben Tag antworte. Insofern macht es keinen Unterschied.
-
Hallo,
ich bin Hauptmieter in einer WG. Laut Mietvertrag darf die Wohnung von drei Personen bewohnt werden, daher habe ich zwei Mitbewohner als Untermieter. Weiterhin steht die Klausel, dass ich bzgl. der Wahl der Untermieter die Genehmigung des Vermieters benötige, d.h. ich habe die Untermieter stets kurz vorgestellt und alles lief gut.
Jetzt werde ich für mehrere Monate aufgrund meiner Masterarbeit im Ausland sein und möchte mein Zimmer Zwischenvermieten. Die Vermieterin sagt, das wäre ihr nicht so lieb, weil sie dann keinen Vertragspartner im Haus hätte. Und sie will sich überlegen ob sie mir das erlaubt.
Darf sie das? Schließlich würde alles nach Vertrag laufen: 3 Personen im Haus, sie wurde über den Zwischenmieter unterrichtet und bekommt natürlich auch ihre Miete...
Besten Dank,
vtx
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!