Hallo allerseits,
Leider habe ich jetzt einen langen Leidensweg mit meinem Vermieter und nach einer Rohrsanierung im Bad ist alles noch schlimmer geworden.
Die Rohre wurden erneuert und die Wand zugekachelt, danach ist aus eine mir unbekannten Stelle im Bereich Waschbecken Wasser ausgetreten, was ich direkt dem Vermieter gemeldet habe.
Die Handwerker waren insgesamt 3 Mal da innerhalb von einem Monat und haben keinen Schaden gefunden, aber meinten bei dem letzten Mal dass die Armaturen in der Wanne mal gewechselt werden könnten, da irgendwas nicht dicht ist, das ganze hätte aber nichts direkt mit dem von mir gemeldeten Schaden zu tun (Ich wohne seit einigen Jahren in der Wohnung und hatte mit diesen Armaturen noch nie Probleme und die Tropfspuren sind minimal).
Am nächsten Tag nach dem letzten Besuch rief mich der Handwerker um 8:40 in der Früh an, als ich auf dem Weg zum Flughafen war um mir zu sagen, dass sie gerne ein Termin mit mir vereinbaren würden zwecks Reparatur der Armaturen und als ich fragte ob dies auch im neuen Jahr möglich sei wurde das bejaht. Es standen zwei Zeugen bei mir, falls das in irgend einer Form wichtig ist.
Nun befinde ich mich über Weihnachten auf der anderen Seite der Welt und bekomme heute diese Mail:
Zitat
Wir lehnen auf Grund Ihrer Ablehnung zur Vereinbarung eines zeitnahen Termines zur Mängelbeseitigung noch in diesem Jahr sämtliche Schadenersatzansprüche ab. Außerdem behalten wir uns im Gegenzug dazu Schadenersatzansprüche gegen Sie vor, sofern auf Grund der verzögerten Mängelbeseitigung die Mietsache und/oder das Gemeinschaftseigentum und/ oder das Sondereigentum anderer Eigentümer (weiterhin) Schaden nimmt.
Ok, aber der Schaden wurde doch noch nicht gefunden? Nun glaubt die Hausverwaltung dass der Schaden an den Armaturen liegt, dem ist aber nicht so, das ist in einer komplett anderen Stelle???
Gelten diese Schadensersatzansprüche nur für Schäden die von der Badewanne ausgehen? Da das ja nicht der tatsächliche Schaden ist und der richtige Schaden bislang nicht gefunden wurde.
Und stimmt die Aussage mit den Schadenersatzansprüche auch wenn der Handwerker mir gesagt hat dass ich mich im nächsten Jahr melden soll?
Was hat das Jahresende mit den Schadenersatzansprüche zu tun?
Ich kann von hier aus auch organisieren dass jemand Zutritt in die Wohnung gewährt, aber da der Handwerker mich nicht darauf aufmerksam gemacht hat dass es dieses Jahr noch sein muss und diese Mail so endgültig klingt weiss ich nicht genau was ich als nächstes machen soll.
Kann mir vielleicht jemand dazu was sagen?
Wäre super!
Tausend Dank schon mal im voraus!