hmm... Ich glaube es handelt sich um ein Missvertändnis. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob der Vermieter die Kosten für den Ausweis der absetzbaren Kosten auf den Mieter umlegen darf.
Nun den oben genannten Link habe ich meiner Meinung nach ausgiebig bemüht. Das Ergebnis: Mir scheint, dass keiner hier so recht Bescheid weiß.
Das einzig brauchbare was ich gefundet habe: Haushaltsnahe Dienstleistungen. Dort wird ganz unten auf dieses Problem etwas eingegangen. Mein Fazit: Nach der BetrKV muss der Vermieter wohl die Kosten tragen, da diese zu den Verwaltungkosten zählen.
Generell denke ich, auch auf Grund des zuvor genannten Atrikels, sollte der Ausweis mittlerweile keine Zusatzkosten mehr nach sich ziehen, da bereit 2006 die abrechnenden Organisationen dazu aufgerufen wurden sich darauf einzustellen. Bei manchen anderen, als dem meinen Versorger, ist die Nebenkostenabrechnung nach §35a EStG bereits Standard.
Abschließend ist noch zu erwähnen, dass die Kosten für diesen Ausweis sich generell in Grenzen halten. Also keine riesigen Beträge verlangt werden. Prinzipiell sind dies aber Verwaltungskosten des Vermieters.
Gruß Lim