Beiträge von A.M

    Wenn ich etwas anmiete, was ich nicht gebrauchen oder benutzen kann, muss ich die Miete dann nicht zahlen...?
    Du scheinst nicht(s) begreifen zu wollen.

    Natürlich begreife ich das, ich will nur darauf hinaus das wenn sich während der Miete etwas ändert und ich es nicht nutzen kann, dann die Miete keinen Sinn mehr macht und wegfallen sollte. Aber wir schweifen weiter vom Hauptthema ab.

    Eine meiner Fragen war lediglich nur ob die Hausmeister Tätigkeiten einzeln aufgeführt werden dürfen oder nicht, wenn der Posten "Hausmeister" separat nochmals auftaucht. Das mit dem Stellplatz lassen wir jetzt einmal außen vor.


    Mfg

    A.M.

    Erst einmal Danke für die Antworten bisher, auch wenn manche etwas herablassend und nicht ganz hilfreich waren.

    Zitat


    "Gemietet ja, aber ich kann ihn nicht nutzen"
    - Wen interessierts?

    - Mich?

    Zitat


    "Wenn ich nichts nutzen kann, muss ich ja nicht zwingend dafür bezahlen?"
    - Ha ha. Du hast ihn doch gemietet, oder??

    - Ja, aber wenn sich während der Mietlaufzeit das Fahrzeug ändert, muss dafür sorge getragen werden das der Stellplatz wieder nutzbar ist. Ansonsten gibt es meiner Meinung nach eine Mietminderung.

    Zitat


    "Klingt doch logisch oder etwa nicht?"
    - Nöö.

    - Natürlich. Oder zahlen Sie gerne für etwas was Sie nicht nutzen "können"?? Denke nicht.

    Zitat


    "Wenn es im Mietvertrag so aufgelistet ist, kann ich es ja schlecht abwählen."
    - Doch, hättest den Passus ja streichen können.

    - Ach ja? Streichen Sie auch die Diele, den Wasserboiler oder das Bad, wenn Sie es nicht nutzen wollen? Glaube nicht.

    Zitat


    "der Stellplatz ist unter §3 Miete und Nebenkosten aufgeführt.
    1. Grundmiete
    2. Stellplatz
    3. Nebenkostenvorauszahlung"
    - Verstehe. Ist überhaupt bei den NK auf § 2 der Betriebskostenverordnung Bezug genommen worden, ODER sind die einzelnen Positionen im MV aufgelistet?

    - Weiter im Mietvertrag sind unter den Nebenkosten die Wartung der Tiefgarage etc. aufgelistet. Also ist es rechtens?

    Zitat


    Wenn der Vermieter Sie mit gezogener Waffe zur Unterschrift gezwungen hat, würde ich ihn auf Nötigung verklagen.

    - Natürlich nicht :-).


    Mfg

    A.M.

    Also der Stellplatz ist unter §3 Miete und Nebenkosten aufgeführt.

    1. Grundmiete
    2. Stellplatz
    3. Nebenkostenvorauszahlung

    Und daraus ergibt sich die Gesamtmiete. Mehr steht leider nicht. Ja okay, das mit dem Stellplatz haben habe ich mittlerweile verstanden. Zurück zum Hausmeister und der Gartenpflege? Habe zwar einige Urteile gelesen, aber nicht verstanden :-(.

    Mfg

    A.M.

    Gemietet ja, aber ich kann ihn nicht nutzen und die Verwaltung kann mir keinen Ersatz geben, obwohl genug frei wären. Wenn ich nichts nutzen kann, muss ich ja nicht zwingend dafür bezahlen? Klingt doch logisch oder etwa nicht? Wenn es im Mietvertrag so aufgelistet ist, kann ich es ja schlecht abwählen. Wenn ich schon dafür bezahle, möchte ich es auch nutzen können. Dann sehe ich es selbstverständlich ein dafür zu bezahlen.

    Die Frage ist ja auch ob es überhaupt rechtens ist, das die Nebenkostenabrechnung für den Stellplatz separat mit den doppelten Positionen wie Hausmeister und Winterdienst auf uns Mieter umzulegen ist.

    Und ist es nicht falsch das die Position Gartenpflege und Winterdienst einzeln aufgeführt werden, obwohl die vom Hausmeister zu erledigen sind und mit in die Position Hausmeister einfließen sollten?

    Mfg

    A.M.

    Hallo Community,

    ich bin neu hier und dies ist mein erster Beitrag. Bisher hatte ich nie Probleme mit den Nebenkostenabrechnung, doch dieses mal muss ich mich an euch wenden.

    Vor 2 Wochen habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2012 bekommen und musste in 4 Jahren das erste mal extrem Nachzahlen. Da es sich um eine hohe Nachzahlung handelt, schaute ich diesmal genauer und wurde in manchen Positionen stutzig.

    Dürfen die Position wie Hausmeister, Strom Allgm., Winterdienst und Gebäudeversicherung doppelt aufgeführt werden? Einmal für die Wohnung und einmal für den Stellplatz im Keller? Ist das so rechtens? Der Stellplatz ist in den Mietkosten mit einer Monatlichen Pauschale von 30 Euro aufgeführt. Des weiteren kann die Hausverwaltung mir keinen Stellplatz zur Verfügung stellen, da mein Auto zu hoch ist.

    Wie sollte ich vorgehen, außer Einsicht in die Belege für die erhöhten Positionen einzusehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    A.M.

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