Danke für die Antwort. Hilft mir nur leider nicht weiter.
Beiträge von insayn
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Ja. Aber muss ich nach meiner Bürgschaft ab 1.1.14 noch mit irgendwelchen Haltungen rechnen?
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Hat keiner eine Info für mich?
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Kaution wurde nciht gezahlt, nur Genossenschaftsanteile in Höhe von 500 EUR,
Bürgschaft durch mich gekündigt zum: 31.12.13
Mietverhältnis durch Mieter gekündigt zum 31.1.14danke für die rasche Antwort
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Hallo Gemeinde,
ich habe folgendes Problem. Ich habe beim Einzug in die gemeinsame Wohnung mit meinem Freund eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterschrieben, mein Freund ist der Mieter.
Nun sitzt dieser im Gefängnis, und das Mietverhältnis ist zum 1.2.14 gekündigt.
Leider kümmert er sich weder um die Instandsetzung der Wohnung, da einige Schäden vorhanden sind, noch um die Renovierungsarbeiten die bei der Vorabnahme der Wohnung beanstandet wurden.
Das heisst alle Arbeiten und Kosten bleiben zunächst an mir hängen. Nun meine Frage:
Mit welchen Folgen muss ich rechnen wenn ich mich weigere die Wohnung zu renovieren und die Reparaturen zu erledigen?
Info: ich bin kein Mieter, nur selbstschuldnerische Bürge. Die Bürgschaft wurde bereits zum 31.12.13 gekündigt.
Danke für eure Antworten
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