es ist nun mal so, dass man sich an forumsmitglieder mit einem bestimmten thema/fragestellung wendet, eben weil man selbst keine oder nicht viel ahnung hat. da helfen einem aussagen wie "zieh doch einfach aus" wirklich nicht weiter. das ist arrogant und einfach nur sinnlos. was macht das für einen eindruck?! blödsinn...
Beiträge von bribe
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das gute: es gibt juraforen, wo man schnell und ohne sinnloses zynisches drumrumgeschwafel eine antwort bekommt.
ich frage mich, was ihr hier darstellen wollt... die obercoole vermietergang, die alle fragestellenden mieter doof macht, oder was?
keine einzige der antworten von euch spinnern auf meine fragen war auch nur annähernd kompetent.nun, weiterhin viel spaß in eurer kleinen welt, in der ihr die helden seid... ich hab meine antworten anderswo bekommen.
sehr zu empfehlen, euer forum.

edit: Rudolpho: der VM vertröstete mich mit der Aussage, die Heizungsanlage müsse neu eingestellt werden und der KW-Vorlauf sei vorübergehend.
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... den Du durch 10 % Mietminderung wieder wett machst.
....für deren Nichtbezahlung er mich jetzt abgemahnt hat und die er jetzt komplett nachgezahlt haben möchte.
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ist das eine Frage? Ich bin Laie und kenne nicht die Kriterien, die zur fristlosen Kündigung berechtigen. Deshalb frage ich hier.
Aus meiner Sicht wird sie dadurch unbewohnbar, ja. Aus rechtlicher Sicht wahrscheinlich nicht.Wenn mich mein Vermieter also arglistig täuschen und mir einen Mietmangel verschweigt, der mich jeden Monat zur Aufrechterhaltung der Wohnqualität (so gut es geht) bares Geld kostet, darf ich trotzdem nicht fristlos raus, weil die Wohnung dadurch nicht unbewohnbar wird... sehe ich das jetzt richtig?
Falls ja, ist das ziemlich krank

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okay, dann scheidet das also aus. Dann anders gefragt:
Berechtigt der Mangel zur fristlosen Kündigung meinerseits, wenn dem Vermieter selbiger bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt war und er diesen arglistig verschwiegen hat?
Und nein, wir haben noch keine neue Wohnung, aber es ist verdammt schwer eine zu finden und dann noch mit 3-monatiger Kündigungsfrist - Prost Mahlzeit

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Hallo an alle Experten,
ist eine fristlose Kündigung meinerseits bei 10 Liter Kaltwasservorlauf bei voll aufgedrehten Warmwasserhähnen möglich?
Der Mietmangel ist dem Vermieter bereits seit Einzug (1.9.) bekannt. 14 Tage lang ist nichts passiert, dann habe ich ihn am 16.9. nochmals schriftlich per Einschreiben mit einer Fristsetzung von 2 Wochen zur Behebung des Mangels auf denselben hin gewiesen. Nach Ende der Frist war natürlich nichts passiert, also kürzte ich die Miete rückwirkend zum 1.9. um 10% (scheint lt. Urteilen aus vergleichbaren Sit. angemessen zu sein).
Nun, vor ein paar Tagen schickte er mir ein Schreiben (nicht per Einschreiben, sondern "normal") mit einer Abmahnung aufgrund der bestehenden "Mietrückstände" ...so nennt er das also. Er will die einbehaltenen 10% für Sept,Okt,Nov,Dez bis 15. 12. bezahlt haben

Gleichzeitig hat er mit Kündigung gedroht.Wir wollen eigentlich nur noch raus. Was sagt ihr dazu ?
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