Beiträge von Willi1

    Hallo zusammen, ich hoffe auf Hilfe.

    Formular - Mietvertrag wurde Ende Juli ab August des Jahres geschlossen:
    "Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordung (Betr.KV s. Anlage1)
    Auf dies Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von X€ zu zahlen."

    Aufgrund der fehlenden Anlage zum Mietvertrag, wollte ich diesen so nicht unterschreiben, da ich deren Inhalt nicht kannte.
    Der Vermieter hat jedoch daraufhin erklärt/erläutert, was diese Nebenkosten seien und man könne ihm schon vertrauen und ruhig den Vertrag unterzeichnen, die entsprechende Liste würde er dann noch nachliefern.

    Mittlerweile hat er dies nach über 4 monatiger Mietzeit nachgereicht ( zuerst eine fast nicht lesbare, alte Abrechung mit vielen getippexten Passagen aus dem Vorjahr zur Info und dann später eine eng gedruckte, total verklausulierte 2-seitige Auflistung mit allem möglichem, nie besprochenem-offensichtlich diese Verordnung).

    Im Vertrauen auf die Ausführungen des Vermieteres bin ich nun schockiert von der bestimmt 3-fachen Menge von Positionen, die der Vermieter offensichtlich abrechnen möchte.
    Der Vermieter sagt nun, er hätte bei der Vertragsunterzeichnung die Nebenkosten aufgrund der Nachfrage nur beispielhaft aufgezählt, diese Aufzählung sei dann eben nicht vollständig gewesen. Es gelte aber die Betriebskostenverordnung, hätte ich ja so unterschrieben.

    Jetzt fühle ich mich über den Tisch gezogen. Reicht tatsächlich die Nennung dieser Verordnung ohne Anlage, egal wie der Vermieter diese mündlich ausgeführt hat?

    Welche Nebenkosten gelten denn jetzt für mich?

    Was soll ich tun?

    Danke für die fachkundige Antwort.
    Gruß Willi

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