Erst einmal vielen Dank für die Antworten !
Sie haben die Wohnung (vermutlich) allein gemietet und müssen daher keinen Mitbewohner in Ihre Wohnung zur Mitbenutzung von Küche oder Bad lassen. Sie können ganz entspannt sein, denn einen Abstellraum ohne Bad und Küche wird der VM wohl kaum vermieten können.
Genau das ist meiner Meinung nach ja der springende Punkt. "Mein" Bad und "meine" Küche würden, sobald sich ein Mieter für das weitere Zimmer gefunden hat in gemeinschaftliche Nutzung übergehen. Zu diesem Zeitpunkt würde dann auch Ich einen neuen Mitevertrag bekommen, den ich natürlich nicht unterzeichnen muss. Mein bestreben ist es ganz einfach es gar nicht erst dazu kommen zu lassen. Aber so wie es aussieht, werde ich wohl noch ein wenig ausharren müssen ...