Beiträge von kh1501

    Erst einmal vielen Dank für die Antworten !

    Sie haben die Wohnung (vermutlich) allein gemietet und müssen daher keinen Mitbewohner in Ihre Wohnung zur Mitbenutzung von Küche oder Bad lassen. Sie können ganz entspannt sein, denn einen Abstellraum ohne Bad und Küche wird der VM wohl kaum vermieten können.

    Genau das ist meiner Meinung nach ja der springende Punkt. "Mein" Bad und "meine" Küche würden, sobald sich ein Mieter für das weitere Zimmer gefunden hat in gemeinschaftliche Nutzung übergehen. Zu diesem Zeitpunkt würde dann auch Ich einen neuen Mitevertrag bekommen, den ich natürlich nicht unterzeichnen muss. Mein bestreben ist es ganz einfach es gar nicht erst dazu kommen zu lassen. Aber so wie es aussieht, werde ich wohl noch ein wenig ausharren müssen ...

    Hallo zusammen,

    Ich wohne seit ca. 2 1/2 Jahren in meiner Wohnung, die sich in der oberen Etage eines Einfamilienhauses befindet.
    Auf dieser Etage befindet sich ein weiteres Zimmer, welches nicht zu meinen Wohnräumen gehört und vom Vermieter als eine Art Lagerraum genutzt wird.

    Vor kurzem teilte mein Vermieter mir mit, dass dieses Zimmer, zu einem nicht weiter definierten Zeitpunkt Anfang 2014,vermietet werden und zusammen mit meiner Wohung (2 Zimmer, Küche, Bad) eine WG bilden soll.
    Die Mitteilung erfolgte bisher nur mündlich.

    Diesen Umstand möchte ich jedoch in jedem Fall umgehen und ausziehen, sobald ich eine neue Wohnung gefunden habe. Besteht unter den angegebenen Umständen die Möglichkeit die 3 Monatige Kündigungsfrist zu umgehen und fristlos zu kündigen ?

    Bei meinem Mietvertrag handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag zur Untermiete.

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