Beiträge von Chrisfragtnach

    Danke für die Antworten.

    Dann kann ich also beruhigt abwarten, wie der Hausverwalter nach dem 06.12.13 reagiert. Oder empfehlt ihr mir, beim Mieterbund einzutreten und da noch mal genau nachzufragen?

    Wenn der Hausverwalter wirklich ernst macht, dann will ich auch sicher sein, dass ich vor dem Gesetz definitiv im Recht bin und nicht die Kosten eines eventuellen Verfahrens zu tragen habe.

    Halo Leute,

    Ich könnte mal euren Rat gebrauchen.

    Meine Hausverwaltung hat mich am 28.11.13 angeschrieben und ich bin mir unsicher, ob das Schreiben denn alle rechtlichen Standards enthält oder ob ich es direkt in die Tonne hauen kann. Der Text lautet wie folgt...


    Sehr geehrter Herr...

    Für die Wohnung mit .... qm bezahlen Sie bisher eine Netto Miete i.H.v. ...
    Die entspricht einem Preis von .../qm und ist in ... keinesfalls üblich.

    Eine Erhöhung im gesetzlichen Rahmen von 15% ergibt eine neue Miete i.H.v. .... monatlich. Dies bedeutet dann eine Miete von .../qm
    Damit ist der in ... übliche Standart von ... noch deutlich unterschritten.
    Auch Vergleichsmieten mit gleicher Ausstattung sind innerhalb des Wohngebietes deutlich höher.

    Um kein aufwendiges Klageverfahren auf Mieterhöhung durchzuführen, wird um Zustimmung zur Mieterhöhung auf ... ab 01.01.14 gebeten.

    Zweitschrift dieses Schreibens bitte bis 06.12.13 zurücksenden.

    Mit freundlichen Grüßen
    ...

    Jetzt meine Frage: Muss ich darauf reagieren? Ist die Begründung zulässig? Muss mir der Hausverwalter/Vermieter nicht 2 Monate Zeit geben? Genügt die Formulierung "Auch Vergleichsmieten mit gleicher Ausstattung sind innerhalb des Wohngebietes deutlich höher." als Begründung?

    Für Antworten bin ich dankbar.

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