Beiträge von Gambit

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen zum Mietrecht:

    1. Wenn ein Vermieter die neue Adresse eines ehemaligen Mieters vom Mieter erhält, so hat dieser ja seine Pflicht getan diese dem Vermieter mitzuteilen. Wenn der ehemalige Mieter dann aber wieder umzieht und die Post des Vermieters an der alten Adresse ankommt, kann der Vermieter die Kosten für die Ermittlung der aktuellen Adresse nicht auf den Mieter umwälzen, oder?

    2. Wenn der Vermieter immer noch Geldforderungen in Form einer Nebenkostenabrechnung stellt (seien diese berechtigt, unberechtigt oder bestreitbar), diese aber auf dem Postweg zu spät bei dem ehemaligen Mieter ankommen, gilt dann die Verjährungsfrist, auch wenn sich die Verspätung auf die vorherige Ermittlung der Adresse zurückführen lässt?

    Vielen Dank

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