Hallo Safremoke,
meine Antwort wird Dich sicherlich wenig gefallen...
"Nun sind wir fleisig am renovieren bzw. zum Teil auch am sanieren."
- Wurde dies mietvertraglich vereinbart?
"Nun ist eins von zwei Zimmer zu 90% fertig gestellt allerdings befinden sich trotz abdecken und abkleben ein paar Farbflecken auf dem Fußboden (Dielenboden)."
- Diese wären von Euch spätestens bei Rückgabe der Mietsache an den Vermieter bei Mietende zu beseitigen.
"Nun möchte unsere Vermieterin (Hauptmieterin) das die Flecken bis morgen entfernt werden ..."
- Mögen kann sie viel, jedoch frühestens bei Beendigung des Mietverhältnisses.
"Nun verlangt sie das all das bis morgen entfernt wird und möchte andernfalls Fotos von den Flecken usw. machen. Darf sie das?"
- Wie sagte Bohlen?: Zweimal nein.
"wir haben die Zimmer dadurch sehr aufgewertet."
- Wen interessiert's? Das ist Privatvergnügen. Die VM kann bei Mietende sogar Rückbau auf Eure Kosten verlangen.
"Wir haben Balken frei gelegt & geölt, einen Einbauschrank frei gelegt (Tapete entfernt, abgeschliffen & gestrichen in weiß), Leisten; Wandkasetten & Rolladenkasten frisch gestrichen (weiß) und die Wände sowie die Decke frisch gestrichen."
- Wen interessiert's? Das ist Privatvergnügen. Die VM kann bei Mietende sogar Rückbau auf Eure Kosten verlangen.
"Es sind nur ein paar wenige Lackflecken vom Streichen der Leisten auf dem Dielenboden und beim streichen der einen Wand (Goldrausch Königsblau) ist mir leider passiert das die benachbarte Wand etwas blaue Farbe abbekommen hat. All dies möchte sie das diese Dinge entfernt werden bis morgen."
- Diese wären von Euch spätestens bei Rückgabe der Mietsache an den Vermieter bei Mietende zu beseitigen.
"Ich muss dazu sagen sie ist Selbstständig, ihre Firma läuft überhaupt nicht, sitzt den ganzen Tag daheim und arbeitet nichts aber bekommt es seit dem sie eingezogen ist (März 2013) nicht hin ihre Räume fertig zu streichen geschweige dem die Türen und Leisten zu streichen,"
- Das ist ihr Privatvergnügen, geht Euch nichts an.
"wirft uns aber vor wir würden nicht fertig werden."
- Das geht sie nichts an, --->> erst bei Mietende, wie bereits gesagt.
"Wir zogen am 1. August 2013 ein, wovon wir bzw. ich erst im September mit der Renovierung beginnen konnte da ich von der Leiter viel, mir ein Wirbel rausgesprungen ist und eine Rippe angebrochen war. Ich könnte euch da einen riesen Beitrag dazu schreiben."
- das tut mir leid für Dich, ich wünsche gute Besserung - und überanstrenge Dich nicht, hast ja keinerlei Termindruck!!
"Was meint ihr kann sie uns dazu verpflichten?"
- Nein, falls es wider Erwarten nicht doch diesbezgl. Individualvereinbarungen im MV gibt. Den sollteste Dir mal durchlesen.
"darf sie einfach in unsere Räume gehen und Fotos machen bzw. unsere Unterlagen durchschnüffeln?"
- Keinesfalls!!! Das wäre Hausfriedensbruch, strafbar nach § 123 StGB.
Um nicht weiter "am Rad zu drehen" bzw. Begehrlichkeiten zu unterbinden, würde ich den Türschliesszylinder austauschen, bei Mietende wieder rücktauschen.
Nein das Streichen der Türen und Leisten ist nicht ihr bzw. unser Privatvergnügen sondern war vom Vermieter (mit dem sie den Mietvertrag hat) so festgehalten worden. Wir haben uns dann bereiterklärt in unseren Räumen dies selbst vor zu nehmen.
Aber deine Antwort war nicht sehr hilfreich. Viele gleiche Antworten, immer wieder kopiert, ein wenig schreibfaul von daher warte ich die anderen Antworten noch ab. Vielleicht sind die etwas schreibfreudiger.