Keine Sorge, bleibt Ihr Textallergiker mal schön unter Euch. Ihr seid als fachliches Diskussionsforum eh völlig überflüssig, solange mehrheitlich "Erfahrene Benutzer" wie Du hier ihre "Meinungen" absondern.
Beiträge von MacRen
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Hör zu, ich glaub Dir ja, daß Dir vom Lesen von Texten mit mehr als 3 Sätzen schon die Birne schmerzt. Dann bist Du aber in einem Diskussionsforum, wo Leute durchaus auch komplexere Zusammenhänge in schriftlicher Form schildern und Details zum Verständnis der Angelegenheit beisteuern, fehl am Platze. Es soll tatsächlich Leute geben, die begrüßen es, wenn man ihnen eine Sachverhalt ausführlich darlegt. Anwälte gehören nach meiner Erfahrung zuallererst dazu. Wenn Du damit nichts anfangen kannst, lies einfach nicht mit und widme Dich doch besser den Dingen, die Dir leichter fallen.
Falls sich neben den bisherigen Kommentaren andere Mitlesende noch für die Sache an sich interessieren - die hiesige Polizei war sehr angetan, sich dieser Angelegenheit anzunehmen. Hier deren Auskunft: Die Behauptung der Vermieterin, auch nach dem Ableben des alten Herrn keinen Zutritt zu der Wohnung haben zu dürfen, ist Unfug. Da gibt es gerichtlich nichts zu klären. Das Mietverhältnis (abgesehen von ggfs. 3 weiteren Monatsmieten, siehe Kündigungsfrist) endet mit dem Tod des Mieters. Vor einigen Wochen hatte die Vermieterin mir gegenüber noch das Gegenteil behauptet. Als ich ihr gestern Abend am Telefon kurz andeutete, daß sich die Behörden der Stadt für eine dauerhaft offene Balkontür und einen evtl. sogar 1:1 zurückgelassenen und vernachlässigten Wohnraum interessieren (Stichworte Gas, Wasser, alte Lebensmittel im Kühlschrank), um die sich in diesem Zustand niemand kümmere, wurde sie ganz schnell hellhörig, und plötzlich war gar nichts mehr von Verständnisproblemen zu spüren. Umgehend wolle sie nach der Wohnung schauen. Nun denn, ich werd es sehen.
Mac
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Zitat
Klar, diese Reaktion kennen wir hier von Romanschreibern wie du einer bist. Wer soll sich denn die ganze Geschichte antun, um dir eine nicht erlaubte Rechtsberatung zu geben?
Hmm, wer könnte das sein. Mal überlegen ... Ach ja, ich weiss: User, die sich gerade aufgrund einer gewissen Ausführlichkeit ehrlich für die Anliegen der Leute interessieren. Ja, ich schätze, die müssten es sein.
User ohne Manieren, die humorlos und vorallem flegelhaft herumpöbeln - die nicht. Ja, da geb ich Dir absolut Recht.Ich hab allerdings gar nicht nach einer speziellen Rechtsberatung gefragt, lediglich nach einer ggfs. fachkundigen Einschätzung. Hab ich wahrscheinlich zu viel erwartet. Falls die vielen vielen Wörter und ganz besonders das Wort "Rechtslage" irgendjemanden hier verwirrt haben sollten, tut mir das aufrichtig leid.
Mac
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MacRen:
"in folgendem Sachverhalt würde mich generell interessieren, wie die Rechtslage aussieht."
- Hier wären Fachanwälte gefragt, im Forum gibt es nur Meinungen.Wenn das die prinzipielle Leitlinie ist, wäre ich dafür, das ganze in Mietmeinungsforum umzubenennen ...
*scnr*Grüße,
Mac -
Hallo,
in folgendem Sachverhalt würde mich generell interessieren, wie die Rechtslage aussieht.
Im Februar diesen Jahres ist mein Nachbar (Wohnung unter mir) verstorben. Seither steht die Wohnung leer. Die einzige Angehörige, die Tochter, hat das Erbe ausgeschlagen, weil der alte Mann angeblich kräftig Schulden hatte. Sie hat im gleichen Atemzug meines Wissens auch verkündet, sich nicht um die Auflösung der Wohnung zu kümmern. Die Hausbesitzerin hat offenbar auch kein Interesse, die Wohnung wieder zu vermieten, was mich in der Situation aber auch nicht verwundert. Es sind viele Wohnungen in dem Haus unbewohnt. Nach Auszug bzw. Ableben von Mietern anderer Wohnungen sind diese mangels dringend nötiger Renovierungen ebenfalls leer geblieben.Nun hab ich schon im vergangenen Sommer bemerkt, daß die Balkontür in der Wohnung unter mir lediglich angelehnt war. Vor wenigen Tagen ist mir das erste Mal aufgefallen, daß die Balkontür sehr viel weiter auf ist als vorher. Da aber trotzdem niemand in der Wohnung ist (habe zu verschiedenen Zeiten mal geklingelt), ich auch sonst keine Geräusche aus der Wohnung unten vernehme und niemandem im Haus etwas bekannt ist, gehe ich davon aus, daß der starke Wind in den letzten Tagen die Balkontür aufgedrückt hat. Vielleicht waren's auch Einbrecher. Die Wohnungstür scheint aber unversehrt. Wenn was geklaut wurde, ist es jedenfalls vermutlich nicht durch die Wohnungstür abtransportiert worden. Ist aber auch nicht ausgeschlossen.
Egal - es ändert nichts an der Tatsache, daß die Balkontür nach wie vor offen ist. Das war im Sommer nicht weiter wild. Nur jetzt wird es recht bald recht kalt werden. Ich mache mir etwas Sorgen um meine Heizkosten, auch wenn ich bisher noch keinen Mehraufwand beim Heizen feststellen konnte. Wird aber sehr wahrscheinlich so kommen.
Ich habe die Hausbesitzerin und Vermieterin bereits im Sommer auf das Problem angesprochen. Da sie aber (siehe leerstehende Wohnungen) meines Erachtens der Typ ist, die sich nicht wirklich um ihr Eigentum kümmert, war ihr das völlig egal. Bzw. sie hat sich auf den Standpunkt gestellt, dort überhaupt keinen Zutritt zu haben. Dies müsse erst noch rechtlich geklärt werden, und bis dahin dürfe sie auch gar nicht in die Wohnung hinein. Auch mein Anliegen, zumindest einmal nachsehen zu wollen, ob Gas und Wasser abgestellt seien, hat sie mit dieser Begründung abgebügelt.
Keiner im Haus weiß, wer die Tochter ist oder wo sie zu finden wäre (war kein intaktes Verhältnis zwischen Vater und Tochter, er hat sie mir gegenüber auch kaum erwähnt). Sollte sie einen Schlüssel besitzen, komme ich an den jedenfalls nicht ran. Die Vermieterin behauptet, selber keinen Schlüssel zu haben. Mag ja sogar sein. Dürfte sie vermutlich auch gar nicht, solange die Wohnung regulär vermietet ist, oder?! Irgendwer wird den/die Schlüssel ja aber haben, wenn der Rettungsdienst die Wohnungstür nicht einfach nur zugezogen hat und der Schlüssel in der Wohnung liegt.
Die Fragen, die sich mir stellen, sind diese:
1. Kann die Hausbesitzerin tatsächlich so lange gezwungen werden (von wem auch immer), ihre Mietsache brach liegen zu lassen, bis ein Gericht was auch immer geklärt hat? Zum einen weiß ich nicht, was dort so unklar ist. Der Mann ist eines natürlichen Todes gestorben. Das war ja kein Mord oder so. Meines Wissens kann eine abschließende Klärung bei einer Polizei-Versiegelung der Wohnung tatsächlich recht lange dauern. Versiegelung ist hier aber nicht der Fall. Würde sie für so einen Zeitraum nicht entschädigt werden müssen?
2. Als sehr spekulative Folgefrage bzw. -vermutung zu 1.: Angeblich werden Mietabbuchungen nach Ableben automatisch ausgesetzt. Wer benachrichtigt da wen? Kann es nicht sogar sein, daß die Vermieterin weiterhin fleißig Miete abbucht und deshalb gar keine Interesse hat, diese Sache abzuschließen? Ich würde ja sagen, das ist nicht möglich. Und daß die Besitzerin trotz ausbleibender Einnahmen keine große Motivation verspürt, die Wohnung wieder zu vermieten, wundert mich angesichts der anderen Fälle auch absolut nicht.
3. Angenommen die Vermieterin hat tatsächlich keinen Zugang zu der Wohnung. Wer könnte den Schlüssel haben, wenn die Tochter offiziell jegliche Verantwortung abgelehnt hat und aus diesem Grund tatsächlich keinen Schlüssel hat? Die Polizei? Irgendein Gericht oder Amt? Wie wird in so einem Fall von Seiten der Behörden vorgegangen?
4. Wer hat überhaupt ein Recht bzw. eine Pflicht, sich jetzt um die Wohnung, um deren Auflösung und deren Sicherung (Gas, Wasser etc.) zu kümmern? Auch wieder Amt, Polizei, Gericht? Wie liegen die Pflichten der Vermieterin - wenn sie schon ihr Rechte als Eigentümerin nicht wahrnimmt?
5. Nur für die Zukunft und eher hypothetisch: Habe ich bei unverändertem Zustand jetzt im Winter das Recht, der Besitzerin meine Mehrheizkosten in Rechnung zu stellen?
Ich würde diese Punkte alle sehr gerne sachlich mit der Vermieterin besprechen. Aber diese Frau stellt sich grundsätzlich dumm und tut so, als würde sie gar nicht verstehen, was man von ihr will. Dabei sind die Schilderungen der Sachverhalte auch und vor allem nach Inaugenscheinnahme absolut klar und deutlich. Sie will sich aber einfach nicht damit befassen, oder sie ist geistig tatsächlich schon nicht mehr ganz beisammen. Keine Ahnung.
Grüße,
Mac
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