Beiträge von Ars_vivendi

    Ok stimmt auch wieder..
    Da Heizkosten, Internet etc in den NK inbegriffen sind und die doch auf Basis von 2 Mietern kalkuliert sind,
    gibt es hier nicht eine Möglichkeit diese gerechtfertigt zu mindern (NK-Abrechnung wurde noch nie gemacht)?
    Bitte nicht falsch verstehen, ich will niemanden über den Tisch ziehen, aber natürlich wächst auch das Geld bei mir nicht auf den Bäumen...

    Danke!!

    Dann hab ich nur noch eine Frage:

    Wenn B nach Kündigung auszieht ohne die 3 Monate zu warten, muss ja logischerweise die Miete weiterhin gezahlt werden.
    Redet man hier dann von Warm- oder Kaltmiete? Denn Nebenkosten fallen in der Zeit ja keine mehr an...

    Vielen dank für die schnelle Antwort!

    Sowas in der Art hatte ich mir schon gedacht..

    D.h. A kann sich bezüglich der Kündigung nicht querstellen, da die Unterschrift auf dem Vertrag fehlt und er somit nur zwischen VM und B Bestand hat?

    Hallo zusammen,

    folgende Situation:

    A und B gingen vor 2 Jahren eine Wohngemeinschaft ein.
    A wohnte bereits in der Wohnung ohne Mietvertrag, da Vater von A = Vermieter ist.
    Nach Einzug von B wurde ein Mietvertrag mit namentlicher Nennung beider geschlossen.
    Aufgeführt ist die Gesamtmiete mit dem Vermerk "je zur Hälfte".
    Jetzt der Punkt um den es geht:
    Unterschrieben wurde der Vertrag nur vom Vermieter und von B - ist der Vertrag so gültig?

    Die Frage kommt jetzt auf, da B durch die Umstände, dass Vermieter=Vater von A ist und A deutlich spürbar meint st mehr Rechte in der Mietwohnung als B zu haben, nur noch das Gefühl einer Duldung verspürt und ausziehen möchte..

    Beendigung des Mietverhältnisses durch B früher als innerhalb der gesetzl. 3 Monate möglich?


    Besten Dank im Voraus!

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