Alles klar - danke für die schnelle Hilfe!!!
Beiträge von Ars_vivendi
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Ok stimmt auch wieder..
Da Heizkosten, Internet etc in den NK inbegriffen sind und die doch auf Basis von 2 Mietern kalkuliert sind,
gibt es hier nicht eine Möglichkeit diese gerechtfertigt zu mindern (NK-Abrechnung wurde noch nie gemacht)?
Bitte nicht falsch verstehen, ich will niemanden über den Tisch ziehen, aber natürlich wächst auch das Geld bei mir nicht auf den Bäumen... -
Danke!!
Dann hab ich nur noch eine Frage:
Wenn B nach Kündigung auszieht ohne die 3 Monate zu warten, muss ja logischerweise die Miete weiterhin gezahlt werden.
Redet man hier dann von Warm- oder Kaltmiete? Denn Nebenkosten fallen in der Zeit ja keine mehr an... -
Vielen dank für die schnelle Antwort!
Sowas in der Art hatte ich mir schon gedacht..
D.h. A kann sich bezüglich der Kündigung nicht querstellen, da die Unterschrift auf dem Vertrag fehlt und er somit nur zwischen VM und B Bestand hat?
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Hallo zusammen,
folgende Situation:
A und B gingen vor 2 Jahren eine Wohngemeinschaft ein.
A wohnte bereits in der Wohnung ohne Mietvertrag, da Vater von A = Vermieter ist.
Nach Einzug von B wurde ein Mietvertrag mit namentlicher Nennung beider geschlossen.
Aufgeführt ist die Gesamtmiete mit dem Vermerk "je zur Hälfte".
Jetzt der Punkt um den es geht:
Unterschrieben wurde der Vertrag nur vom Vermieter und von B - ist der Vertrag so gültig?Die Frage kommt jetzt auf, da B durch die Umstände, dass Vermieter=Vater von A ist und A deutlich spürbar meint st mehr Rechte in der Mietwohnung als B zu haben, nur noch das Gefühl einer Duldung verspürt und ausziehen möchte..
Beendigung des Mietverhältnisses durch B früher als innerhalb der gesetzl. 3 Monate möglich?
Besten Dank im Voraus!
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