Beiträge von Felix

    Danke nochmals für Deine Mühe Berny :)

    Ja, irgendwie hab ich schon von meheren Seiten zu hören bekommen, dass ich "etwas" kompliziert an die Sache herangehe... Evtl liegts daran, dass ich bloß das Prinzip (inkl. einiger seltener Sonderfälle) verstehen lernen will... Ich schieb das einfach mal auf meine junge Wissensgier ;)

    Zitat

    "wenn ich jetzt im Jahr 2012 die NK-Abrechnung für den Zeitraum 1.5.2011 bis 30.4.2012 erstelle, und dort eine Rechnung meines Gasanbieters bekomme in der eine erhebliche Nachzahlung ansteht, welche am 1.10.2011 gezahlt wurde, so muss diese Rechnung (gemäß Abflussprinzip) ja in die Nebenkostenabrechnung von 1.5.2011 bis 30.4.2012 einfließen."

    Falsch. Die Rechnung dürfte ja den vorherigen Abrechnungszeitraum betreffen und kann nur - eben rückwirkend - in die vorherige NK-Abr. einfliessen. Das hättest Du bei der Endabrechnung mit dem Vormieter berücksichtigen müssen - wie, ist Deine Angelegenheit, evtl. hätteste von seiner Kaution einen Anteil zurückhalten müssen.

    Genau das ist der Punkt: Zum Auszug des alten Mieters (30.4.2011) existiert ja noch keine Gasendabrechnung, diese kommt erst im Oktober 2011, nachdem der alte Mieter schon lange ausgezogen ist.
    Wie könnte ich denn z.B. die NK-Abrechnung bei Auszug des alten Miters gestalten, damit diese gerecht verteilt ist. Wenn ich die NK-Abrechnung für 30.4.2010 bis 1.5.2011 mache (die also voll und exakt im Zeitraum des alten Mieters liegt) , kann ich ja noch nichts mit einberechnen - nämlich die Gas-Nachzahlung, welche mich erst Monate später erreicht.

    Zitat

    "diese erhebliche Nachzahlung (z.B. weil die alten Mieter ihren Balkon beheizt haben im Winter...) würde in dem Falle ja anteilig auch auf den neuen Mieter umgelegt werden."
    Darfst Du nicht.

    Wie müsste ich also in diesem Falle eine NK-Abrechnung erstellen, ohne dass die Gas-Nachzahlung auf den Mieter mit umgelegt wird, der diese überhaupt nicht verursacht bzw. genutzt hat. Wenn ich das richtig verstehe, funktioniert in diesem Fall das Abflussprinzip gar nicht...?


    Vielen Dank,
    freundliche Grüße,

    Felix

    So,

    wenn auch mit viel Zeit, Geduld und Kaffe - jetzt herrscht bedeutend mehr Klarheit über die Erstellung der NK-Abrechnung als noch vor einer Woche...

    Jedoch ist mir immer wieder eine Frage aufgekommen, auch wenn sie "noch" nicht für mich relevant ist.

    Angenommen, meine jetzigen Mieter ziehen aus, der Einfachkeit halber angenommen exakt zum Ende des Abrechnungszeitraums (30. April 2011) ... Die Wohnung steht nun 2 Monate leer (Die in der Leerzeit anfallenden Kosten entfallen auf mich, das ist verständlich). Zum 1.7.2011 zieht dann ein neuer Mieter ein.

    So, wenn ich jetzt im Jahr 2012 die NK-Abrechnung für den Zeitraum 1.5.2011 bis 30.4.2012 erstelle, und dort eine Rechnung meines Gasanbieters bekomme in der eine erhebliche Nachzahlung ansteht (1000,00 EUR) , welche am 1.10.2011 gezahlt wurde, so muss diese Rechnung (gemäß Abflussprinzip) ja in die Nebenkostenabrechnung von 1.5.2011 bis 30.4.2012 einfließen.

    Aber: diese erhebliche Nachzahlung (z.B. weil die alten Mieter ihren Balkon beheizt haben im Winter...) würde in dem Falle ja anteilig auch auf den neuen Mieter umgelegt werden. Ist das so rechtens - in diesem Fall würde ja der neue Mieter mit Heizkosten des alten Mieters belastet werden - oder habe ich hier einen Denkfehler?

    Vielen Dank,
    freundliche Grüße,

    Felix

    Leider weiß ich nicht mehr genau wo, aber beim Recherchieren in eigener Sache hab ich vor einigen Tagen evtl etwas passendes hierzu gefunden.

    Dabei ging es auch um die Frage, ob man pauschale Mieten ohne jegliche Nebenkosten vereinbaren kann. Laut Mietrecht scheint das "wahrscheinlich" nicht möglich, jedoch ginge dies evtl über einen Nutzungsvertrag (hier gilt demnach kein Mietrecht...)

    Im Nutzungsvertrag kann vereinbart werden, dass alle anfallenden Kosten mit der Warmmiete abgegolten sind.
    Evtl hilft dieser Hinweis hier, da Nutzungsverträge insbesondere bei zeitlich begrenzten & kurzen an"miet"ungen relevant sind...

    Im Hotel bekommt man ja auch keine Nebenkostenabrechnung, egal ob man 1 Nacht oder 4 Wochen wohnt :)

    Freundliche Grüße,
    Felix

    Danke für die zügige Antwort Berny :)

    Versteh ich das richtig, also soll ich den Gasverbrauchswert (nicht die Kosten, sondern die m^3 bzw KWh), den mir das Energie-Versorgungs-Unternehmen von Oktober bis September in Rechnung stellt, als Verbrauchswert für meine NK-Abrechnung von Mai bis April verwenden?

    Freundliche Grüße,
    Felix

    ...Mit zunehmenden lesen von Artikeln im Netz und dem Vergleichen von Musterbeispielen anderer NK-Abrechnungen habe ich die "Befürchtung", dass ich an die Sache einfach zu pingelig bzw. wesentlich zu detailiert herangehe... ;)

    Dass nicht "alle" Abrechnungszeiträume von anfallenden Kosten mit dem Zeitraum der NK-Abrechnung zusammenfallen, ist soweit verständlich.

    Mir ging es insbesondere darum, wie ich feststellen kann, welche "Menge" an Energie (in meinem Fall Gas, für die Heizung) in einem bestimmten Zeitraum bereitgestellt wurde.

    Mal eine fiktive Annahme als Beispiel zur Verdeutlichung:

    Angenommen in der Zeit von 1. Mai 2009 bis zum 30. April 2010 habe ich 5000 EUR für Gas an den Gas-Lieferanten bezahlt (setzt sich zusammen aus Abschlägen der jeweiligen Monate und eine Endrechnung die "irgendwo" innerhalb des Zeitraums von Mai bis April liegt). Soweit so gut, somit habe ich also die Kosten für Gas für meine NK-Abrechnung, voila!.

    Aber: angenommen die In Rechnung des Gasanbieters für die Kosten von 5000 EUR bemisst für den Zeitraum von Oktober bis September des Flgejahres.

    Wie soll ich jetzt dem Energiedienstleistungsunternehmen angeben können, welche Menge Gas innerhalb von meinem NK-Abrechnungszeitraum (Mai-April) verbraucht worden ist? Es existiert ja keine Ablesung zu diesem Stichtagen von dem Zeitraum...

    Nochmals vielen Dank vorab für eure Mühe.

    Freundliche Grüße,
    Felix

    Vorab vielen Dank für die zügige Antwort.

    Das Abrechnugnsjahr ist in meinem Fall nicht das Kalenderjahr, sondern von Mai bis April des Foglejahres.

    Für das Beispiel Gas-Lieferung:

    Eine Formel für die Umrechnung von m^3 in KWh habe ich schon auf mehreren Seiten im Internet gefunden, jedoch liegt hier nicht das Problem bzw. meine Frage.
    Das Problem (bzw meine noch herrschende Unkenntnis) ist folgende:

    Mein Abrechnungszeitraum bezieht sich von Mai 09 bis April 2010. Mein Gasanbieter stellt mir aber eine Rechnung aus, in der von Oktober 09 bis September 2010 für das gelieferte Gas abgerechnet wird. Kostentechnisch ist das kein Problem, da ich (nach dem Abflussprinzip) die jeweiligen Abschlagszahlungen und einen Endrechnungsbetrag, die beide innerhalb des Zeitraums von Mai bis April liegen, umlege.

    Wie aber soll das mit der verbrauchten Gas-Menge funktionieren? Ich habe keine Unterlagen vom Gasanbieter, aus denen ersichtlich ist, wieviel Gas von Mai bis April verbraucht wurde. Wie soll ich also dem Unternehmen, dass die NK-Abrechnung erstellt, mitteilen, wieviel Gas von Mai bis April verbraucht worden ist?

    Das Gleiche Problem taucht auch auf, wenn es um die Frischwasserversorgung, Abwasser - eben alle verbrauchsabhängigen Kosten geht. Wie also kann ich die verbrauchten Mengen der jeweiligen Posten angeben, wenn dafür keine Messungen zu den Stichtagen (Anfanng und Ende des Abrechnungszeitraums der NK-Abrechnung) stattgefunden hat?


    Vielen Dank für die Mühe vorab,
    freundliche Grüße,

    Felix

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung in einem Mehrfamilienhaus. Dort vermiete ich eine Wohnung, die andere bewohne ich selbst. Nun steht meine erste Nebenkostenabrechnung an. Obwohl ich diese von einem Energiedienstleister erstellen lasse, möchte ich gerne das dahitnerstehende Prinzip und den Erstellungsvorgang verstehen, insbesondere da ich als Vermieter dem Unternehmen die richtigen Daten zur Berechnung zukommen lassen muss.

    Nach einem BGH Urteil vom Februar 2008 ist es nun rechtens, die Betriebskosten über das s.g. Abflussprinzip abzurechnen. Dieses zugrunde gelegt, habe ich alle meine Kontoabbuchungen innerhalb des Abrechnungszeitraum zusammengetragen. Jedoch tauchten dabei zwei entscheidende Fragen auf, worauf ich auch nach Recherche im Internet keine Antwort finden konnte:

    1. Die Verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (wie z.B. Versicherung, Grundsteuer, etc.) sind leicht verständlich umzulegen, wie verhält sich dies jedoch mit den Verbrauchsabhängigen Kosten wie Gaslieferung für die Heizung oder Abwasser - Kann hier das Abflussprinzip überhaupt "richtig" funktionieren?

    2. Insbesondere bei der Angabe der gelieferten Energiemenge (Angabe in dem Formular des Energiedienstleistungsunternehmens) trat ein Problem auf. Aus den Unterlagen und Rechnungen meines Gasanbieters ist es nicht ersichtlich, welche Menge Gas in dem NK-Abrechnungszeitraum exakt geliefert wurde. Wie wird hiermit verfahren, wie kann ich die korrekte Gasmenge ermitteln?

    Vielen Dank für jede Hilfe,

    freundliche Grüße,
    Felix

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Ich habe im letzten Jahr ein Haus inkl Grundstück gekauft. In diesem gekauften Drei-Familien-Haus werden 2 Wohnungen vermietet, eine bewohne ich selbst. Soweit so gut, Mit dem Kauf, dem Grundbucheintrag und dem Notar hat alles gut geklappt. Nun stellt sich für mich folgende (momentan total und unverständliche, aber vermutlich absolut einfache) Frage -> Die Nebenkostenerstellung...

    ...Im Netz und auch in Gesetzesbüchern habe ich ausreichend Hinweise gefunden, was alles als Nebenkosten umgelegt werden darf und was nicht. Für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung habe ich ein Unternehmen zur exakten verbrauchsgerechten Erfassung von Heiz- und Wasserverbrauch beauftragt. Schon der vorherige Hauseigentümer hat mit diesem Unternehmen zur Nebenkostenerstellung nur gute Erfahrungen gemacht.

    In den Formularen für die Nebenkostenerstellung ist anzugeben, welche Betriebskosten zu welchen Zeiträumen gezahlt wurden und was dies gekostet hat. Ferner ist anzugeben, was die einzelnen Mietparteien bereits an Vorauszahlungen geleistet haben, sodass der Rückerstattungs bzw. Nachzahlungsbetrag ermittelt werden kann.
    Die bisherigen Nebenkostenabrechnungszeiträume belaufen sich jeweils vom 1.Mai bis zum 30. April des Folgejahres.(=12 Monate) Dies würde ich gern der Einfachkeit und Gewohnheit halber auch beibehalten.

    Jedoch nun meine entscheidende Frage: Die üblichen umlagefähigen Nebenkosten (Grundsteuer, Versicherung, Abfallentsorgung, Energieleiferung etc. - ist auch so im Mietvertrag der Mietparteien vereinbart) werden mir zwar (logischerweise) in Rechnung gestellt, jedoch alle mit verschiedenen Bemessungszeiträumen.
    Folgendes Beispiel: Der Zeitraum der Nebenkostenabrechnung beläuft sich wie oben besagt vom Mai 2009 bis zum April 2010. Die Gaslieferung für die Heizung ist jedoch mit einem Abrechnungszeitraum von Oktober 2009 bis September 2010 angegeben. Und die Versicherung gibt als Zeitraum Dezember 2009 bis November 2010 an.

    Wie kann ich nun die Kosten der Nebenkostenabrechnung für den entsprechenden Zeitraum angeben, ohne dass ich genau weiß, wieviel für den exakten Zeitraum der Nebenkostenabrechnung geliefert und gezahlt worden ist?

    Vielen Dank vorab,
    freundliche Grüße,

    Felix

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