Danke nochmals für Deine Mühe Berny ![]()
Ja, irgendwie hab ich schon von meheren Seiten zu hören bekommen, dass ich "etwas" kompliziert an die Sache herangehe... Evtl liegts daran, dass ich bloß das Prinzip (inkl. einiger seltener Sonderfälle) verstehen lernen will... Ich schieb das einfach mal auf meine junge Wissensgier ![]()
Zitat"wenn ich jetzt im Jahr 2012 die NK-Abrechnung für den Zeitraum 1.5.2011 bis 30.4.2012 erstelle, und dort eine Rechnung meines Gasanbieters bekomme in der eine erhebliche Nachzahlung ansteht, welche am 1.10.2011 gezahlt wurde, so muss diese Rechnung (gemäß Abflussprinzip) ja in die Nebenkostenabrechnung von 1.5.2011 bis 30.4.2012 einfließen."
Falsch. Die Rechnung dürfte ja den vorherigen Abrechnungszeitraum betreffen und kann nur - eben rückwirkend - in die vorherige NK-Abr. einfliessen. Das hättest Du bei der Endabrechnung mit dem Vormieter berücksichtigen müssen - wie, ist Deine Angelegenheit, evtl. hätteste von seiner Kaution einen Anteil zurückhalten müssen.
Genau das ist der Punkt: Zum Auszug des alten Mieters (30.4.2011) existiert ja noch keine Gasendabrechnung, diese kommt erst im Oktober 2011, nachdem der alte Mieter schon lange ausgezogen ist.
Wie könnte ich denn z.B. die NK-Abrechnung bei Auszug des alten Miters gestalten, damit diese gerecht verteilt ist. Wenn ich die NK-Abrechnung für 30.4.2010 bis 1.5.2011 mache (die also voll und exakt im Zeitraum des alten Mieters liegt) , kann ich ja noch nichts mit einberechnen - nämlich die Gas-Nachzahlung, welche mich erst Monate später erreicht.
Zitat"diese erhebliche Nachzahlung (z.B. weil die alten Mieter ihren Balkon beheizt haben im Winter...) würde in dem Falle ja anteilig auch auf den neuen Mieter umgelegt werden."
Darfst Du nicht.
Wie müsste ich also in diesem Falle eine NK-Abrechnung erstellen, ohne dass die Gas-Nachzahlung auf den Mieter mit umgelegt wird, der diese überhaupt nicht verursacht bzw. genutzt hat. Wenn ich das richtig verstehe, funktioniert in diesem Fall das Abflussprinzip gar nicht...?
Vielen Dank,
freundliche Grüße,
Felix