Hallo,
ich habe eine Frage zu der Regelung wann es Warmwasser gibt und wie die Zähleruhr dazu laufen darf.
In meinem Mietvertrag steht das es Warmwasser nur von 6.00 Uhr morgens bis 22 Uhr abends gibt, stört mich schonmal weil ich immer um 5.30 uhr ins Bad gehe und mich wasche. Kann ich verlangen das ich früher Warmwasser aus der Leitung bekommen bzw auch verlangen das es 24 Stunden Warmwasser gibt? Es ist auch oftmals ärgerlich wenn man mal nachts Heim kommt und sich kurz waschen möchte, dies aber nur mit kaltem Wasser möglich ist.
Desweiter ist mir aufgefallen das mein Warmwasserzähler auch läuft obwohl nur noch kaltes Wasser kommt (also gerade in dem Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr), der Wasserhahn ist dabei logischerweise auf der Position des Warmwassers. Darf man das überhaupt? Meine Zähleruhr zählt und zählt und ich Zahl das ja dann obwohl ich kaltes Wasser nur habe und kein Warmwasser. Außerdem dauert es zu den normalen Uhrzeiten wo es Warmwasser gibt ewig bis das warme Wasser kommt, also schon so gute 10-15 Sekunden. Ich fühle mich das etwas reingelegt um es höfflich zu sagen, am Ende vom Jahr bekomme ich immer eine hohe Rechung wegen Warmwasserkosten, obwohl oftmals immer nur kaltes Wasser kommt. Wie kann ich da an meinen Vermieter und eventuell an den Hausbesitzer herentretten?
Eins noch, mit der Heizung ist es dasselbe, also das die nur Funktioniert von 6.00 Uhr morgens bis 22 Uhr abends, zwischen 22uhr-6uhr kommt nix, also nicht mal eine Art "Sparflamme". Darf man das auch oder was habe ich da für Rechte? Wie schon oben erwähnt stehe ich immer um 5.30 uhr auf und friere immer.
Danke schonmal